Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, meist nur unter seiner Kurzbezeichnung ELER bekannt, fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Er ist die sogenannte 2. Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) und soll die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP flankieren.

Der ELER wurde durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2005 eingerichtet und nahm seine Tätigkeit im Jahre 2007 auf. Er löste einen Teil des früheren Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 verfügte der Fonds insgesamt über ein Volumen von ca. 96 Mrd. €, wovon für Deutschland ca. 8,1 Mrd. € zur Verfügung standen.

Mit der Einrichtung des ELER wurde die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums neu geordnet und eine stärkere Zielorientierung der Förderung für den ländlichen Raum (2. Säule) angestrebt. Die Maßnahmen der 2. Säule werden im Wesentlichen thematisch vier Schwerpunktachsen zugeordnet:

Zur Umsetzung wurden von den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland von den Bundesländern Entwicklungsprogramme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) erstellt. Ziel der Pläne ist es, ein abgestimmtes Maßnahmenpaket für eine integrierte ländliche Entwicklung unter Berücksichtigung des optimalen Einsatzes vorhandener Ressourcen (Finanzmittel, Personal etc.) auf den Weg zu bringen. Die Strategie „Europa 2020“ soll für nachhaltiges und integratives Wachstum stehen.

In der Förderperiode von 2014 bis 2020 verfolgt die ELER-Förderung folgende Ziele, die als „sechs Prioritäten“ bezeichnet werden:

  1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
  2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
  3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
  4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
  5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  6. Förderung der sozialen Eingliederung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut in den ländlichen Gebieten

Die Umsetzung erfolgt dezentral durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage gesamtstaatlicher Planungen. In Deutschland setzt jedes Bundesland ein eigenes sogenanntes „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum“ um. Förderrichtlinien der Länder wie die Stallbauförderung (Agrarinvestitionsförderung), landwirtschaftliche Diversifizierung, Flurneuordnung und ländlicher Wegebau, forstliche Förderungen, die Dorferneuerung und Regionalentwicklung, die Förderung benachteiligter Gebiete, die Ökolandbauförderung, die Tierschutz-, Agrarumwelt- oder Vertragsnaturschutzprogramme werden in den meisten Bundesländern in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum gebündelt und so mit einer EU-Kofinanzierung versehen (50-75 % der Mittel können dann von der EU aus dem ELER-Fonds kommen). Baden-Württemberg setzt beispielsweise die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) im Rahmen des ELER um. Die gesamtstaatlichen wie die regionalen Planungen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Der ELER bündelt mehrere Fördermittelquellen

Der ELER bündelt mehrere Fördermittelquellen

Quelle: dvs Netzwerk Ländliche Räume

Weitere Informationen:

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