Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

G

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Galt(zeit)

In Süddeutschland, der Schweiz und Österreich übliche Bezeichnung für die Phase von Milchkühen zwischen der vorangegangenen Laktation und der Geburt des folgenden Kalbes. Die Kühe werden in dieser Zeit als Trockensteher bezeichnet. In dieser Zeit kann sich der Organismus der Milchkuh regenerieren. In der Regel beträgt die Trockenstehphase rund sechs bis acht Wochen.

Galtvieh

Alpenländischer Ausdruck für Jungrinder und Ochsen, d. h. für nicht laktierendes Vieh. (s. a. Alm)

game ranching

Auch game farming; die nachhaltige Nutzung von Wildtieren in deren natürlichem Habitat, die gleichzeitig der gezielten Bestandessicherung und der Bestandeslenkung dient. Betroffen davon sind beispielsweise Savannentiere wie Antilopen, Büffel, Strauße, Känguruhs und Elefanten oder Iguanas (pflanzenfressende Echsen) in Panama und Costa Rica. Die Flächenerträge einer solchen extensiven Nutzung von Wildtieren sind höher als die einer vergleichsweise aufwendigeren Haustierhaltung, da die einheimischen Tiere ihre natürlichen Lebensräume adäquat nutzen, also auch langfristig schonen. Das Hauptproblem des game ranching liegt in der Akzeptanz der Produkte und damit in der Vermarktung. Regelmäßig wird z.B. Antilopenfleisch als Rindfleisch deklariert und nach Europa exportiert oder aber Känguruhfleisch zu Hundefutter verarbeitet.

Die beispielsweise in Deutschland verschiedentlich anzutreffende nutztierartige Haltung von einigen Wildtierarten in Gehegen kann nicht unter diesen Begriff fallen.

Gans

Die Gänse (Anserinae) sind in der biologischen Systematik der Vögel eine Unterfamilie der Entenvögel. Die heutige Hausgans mit zumeist weißem Federkleid stammt von der wild lebenden europäischen Wild- oder Graugans ab. Bereits die Römer und Germanen domestizierten die Graugans wegen ihres Fleisches und Fettes sowie wegen der Federn.

Gänse werden überwiegend extensiv und in kleinen Herden gehalten. Zur Weidesaison die im März beginnt kommen Tiere ab einem Alter von acht Wochen ins Freiland. Sofern pro Hektar nicht mehr als 50 bis 70 Tiere stehen können sich die Tiere ausschließlich von Grünfutter ernähren. Zur Endmast – etwa vier bis sechs Wochen vor der Schlachtung – werden die Tiere wieder aufgestallt und es wird Getreide zugefüttert. Die Gänse wiegen zum Zeitpunkt der Schlachtung zwischen fünf und zwölf Kilogramm.

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Ganzpflanzensilage (GPS)

Ein durch Gärung (Silieren) konserviertes Grünfuttermittel oder dient als Ausgangsstoff zur Gewinnung von Biogas. Hierbei wird die gesamte oberirdische Biomasse der Pflanze geerntet. Der Begriff wird vor allem in Bezug auf Silagen aus Getreidearten und großsamigen Leguminosen angewandt, nicht jedoch auf Gras- und Kleesilagen, obwohl diese von der Definition "Silage aus den gesamten oberirdischen Teilen einer Pflanze" mit erfasst werden. Beispiele für Ganzpflanzensilagen sind Roggen-GPS, Gerste-GPS oder GPS aus Artenmischungen wie Hafer-Gerste-Erbsen-GPS. Bei Maissilagen wird der Begriff Ganzpflanzensilage verwendet, wenn der Unterschied zu einer Silage aus Teilen der Maispflanze (Lieschkolben, Corn-Cob-Mix) betont werden soll.

GAP

Siehe Gemeinsame Agrarpolitik

Garantiemengenregelung

Im Wirtschaftsjahr 1984/85 in die Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführte Maßnahme zur Drosselung der Milchmenge auf ein Niveau, das den Finanzierungs- und Absatzmöglichkeiten entspricht. Kern der Garantiemengenregelung ist, daß nur eine bestimmte Menge vom Staat zum festgesetzten Mindestpreis abgenommen wird. In Deutschland wurden den einzelnen milcherzeugenden Betrieben Quoten zugeteilt. Überschreitungen der Quoten wurden mit einer Abgabe von 115 % des Richtpreises für Milch sanktioniert.

Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern.

(s. a. Quotenregelung)

garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Das Unionszeichen "g.t.S." bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder Herstellungsverfahren gefolgt wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die "Heumilch", die auch in Deutschland produziert wird, oder der Serrano-Schinken.

(s. a. geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geografische Angabe (g.g.A.))

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Gare

Siehe Bodengare

Gärfutter

Auch Silage; ein unter Luftabschluß durch Milchsäuregärung aus Futterpflanzen haltbar gemachtes Viehfutter. Für die Gärfutterbereitung werden hauptsächlich Gras, Kleegras, Grüngetreide, Klee und Luzerne, Mais, Rübenblatt, Erbs-Wick-Gemenge, Raps, Rübsen und Markstammkohl verwendet. Beim Silieren von Pflanzen mit einem Wassergehalt über 70 % entsteht auch Gärsaft (Sickersaft).
Die Gärfutterbereitung erfolgt in verschiedenen Formen von Silos (Hoch- und Tiefsilos, Flachsilos, Folien- und Folienschlauchsilos sowie Preßballensilos). Silos müssen so angelegt und betrieben werden, dass Schädigungen oberirdischer Gewässer oder des Grundwassers ausgeschlossen sind.

Gärrest

Der flüssige oder feste Rückstand, der bei der Vergärung von Biomasse in einer Biogasanlage zurückbleibt. Gärreste enthalten erhebliche Mengen an leicht pflanzenverfügbarem Stickstoff, zudem Phosphor, Kalium, Schwefel und Spurenelemente. Unbelastete Gärreste sind damit als hochwertiger organischer Dünger anzusehen. Die Nährstoffzusammensetzung des Gärrests kann stark schwanken, abhängig von den verwendeten Substraten.

Auch die Bezeichnung Biogasgülle oder Gärprodukt wird verwendet. Für die Gärreste der Ethanolherstellung aus Getreide wird hingegen meistens die Bezeichnung Schlempe verwendet.

Nach Düngung mit Gärresten wird die mikrobielle Aktivität des Bodens für ca. 9 bis 10 Wochen erhöht. Regenwürmer dagegen meiden einen mit hohen Mengen Gärrückständen gedüngten Boden. Positiv bewertet wird die im Vergleich zu Gülle geringe Viskosität des Gärrests, die ein schnelleres Eindringen in den Boden und somit verringerte Emissionen bedeutet.

Als Dünger im Ackerbau können Gärreste Mineraldünger je nach Kultur weitgehend ersetzen (z. B. bei Sommerweizen) oder ergänzen (z. B. Mais), die Düngewirkung liegt in Bezug auf Stickstoff - je nach Kultur - meist deutlich über 70 % der entsprechenden Menge eines Mineraldüngers. Die Nährstoffzusammensetzung kann je nach Ausgangssubstraten stark schwanken.

Die Zufuhr Organischer Substanz durch die Düngung mit Gärresten ist nur gering, der Humusbedarf der Böden kann durch Gärrestdüngung nicht gedeckt werden. Die Schwermetallgehalte von Gärprodukten sind so gering, dass sie für die landwirtschaftliche Verwertung kein Problem darstellen. Der Salmonellen-Befall von Gärprodukten aus NawaRo-Anlagen liegt auf einem niedrigen, kaum bedenklichen Niveau, die Clostridienbelastung gleicht der unbehandelter Gülle. Von der Übertragung von Pflanzenkrankheiten durch Gärreste wird nicht ausgegangen.

Für die Gärrestlagerung müssen geeignete wasserdichte Behälter verwendet werden. Aufgrund von Ammoniak- und weiteren klimarelevanten Emissionen ist eine gasdichte Abdeckung inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

Die Ausbringung des flüssigen Gärrestes erfolgt mit Güllefässern, fester Gärrest wird mit Miststreuern auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt. Meist werden die Gärreste auf den Anbauflächen für das Substrat der Biogasanlage bzw. den Futteranbauflächen der Gülle liefernden Viehhaltung ausgebracht. Dieses Rückführen sorgt für einen geschlossenen Nährstoffkreislauf. Der Gärrest ist deutlich geruchsärmer und weniger aggresiv als ausgebrachte Gülle.

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Garrigue

Mediterrane, lückige, besonders artenreiche und bis ca. 1,5 m hohe Gebüschformation. Sie besitzt im Mittelmeergebiet regionalspezifische Bezeichnungen. Zu ihren prägnantesten Vertretern zählen Zistrosen und Ericaceen, Geophyten und Gräser. Zahlreiche holzige Arten sind als Schutz vor weidenden Tieren bedornt oder reich an etherischen Ölen. Die Garrigue-Gesellschaften repräsentieren als Folge einer jahrhundertelang praktizierten anthropozoogenen Übernutzung weit fortgeschrittene Degradationsstadien der Pflanzendecke. Zugleich können sie aber auch als Übergangsstadien der progressiven Sukzession eine Verstrauchung von Brand- und Brachflächen einleiten.

Laut der École agronomique de Montpellier ist die Garrigue auf Kalkstein das, was die Macchia auf kieselsäurehaltigem Gelände ist.

Die Garrigue ist vor allem in Frankreich (Korsika, Languedoc, Provence), Italien (insbesondere Sardinien) und Nordafrika verbreitet. Die Bezeichnung ist vom Namen des südlichen Teils des Cevennengebirges, der Garrigue, abgeleitet.

Die Garigue stellt eine durch jahrhundertelange Holznutzung und Überweidung, durch Feuer und Bodenabtrag aus der Macchie entstandene Degradationsstufe des ursprünglichen mediterranen Stein-Eichenwaldes dar.

Nutzung

Der dichte, sparsame Wuchs der Garrigue-Flora ist der Grund dafür, dass sich viele ihrer Sträucher und Untersträucher für die Verwendung als Zierpflanzen in traditionellen und trockenheitstoleranten Gärten anbieten. Viele Sträucher und blühende Stauden der Garrigue sind Hauptbestandteile der englischen "mixed border" (Mischbeete) aus krautigen und holzigen Pflanzen, die man in englischen Gärten und auf der ganzen Welt findet, obwohl sie oft unter kühleren, feuchteren Bedingungen wachsen. Einige von ihnen sind zu invasiven Arten in den mediterranen Wäldern, Waldgebieten und Macchia-Biomen anderer Ökoregionen außerhalb des Mittelmeerbeckens auf anderen Kontinenten geworden, einschließlich der kalifornischen Chaparral- und Waldgebiete.

Trauben, die in der französischen Region Garrigues angebaut werden, sollen Weine mit einem "erdigen" Ton oder "dem Kräuterduft von Lavendel, der im Sommer die Hügel der Provence erfüllt" hervorbringen. Einige in Südfrankreich abgefüllte Weine enthalten das Wort Garrigues als Teil ihres Bezeichnungs- oder Etikettennamens.

Gärsaft

Die bei der Bereitung von Gärfutter durch Zellaufschluß oder Preßdruck entstehende säurehaltige Flüssigkeit. Der Gärsaftanfall hängt hauptsächlich vom Trockensubstanzgehalt des zu vergärenden Siliergutes ab. Gärsaft enthält einen hohen Gehalt an Nährstoffen und sauerstoffzehrenden Substanzen. Er enthält außerdem unangenehme Geruchs- und Geschmacksstoffe. Sie machen Trinkwasser ungenießbar, selbst wenn sie nur in Spuren enthalten sind. Krankheitserreger sind nicht enthalten. Diese Stoffe dürfen deshalb weder in oberirdische Gewässer noch in das Grundwasser gelangen. Eine Einleitung von Gärsaft in die Kanalisation ist verboten. Unter Beachtung bestimmter Vorschriften kann er zur Düngung ausgebracht werden. Eine Verfütterung ist trotz des hohen Nährstoffgehaltes nur in Ausnahmefällen möglich, da der Gärsaft eine hohe Säurekonzentration aufweist und an der Luft schnell verdirbt.

Mögliche Auswirkungen von Gärsaft auf Oberflächengewässer:

Mögliche Auswirkungen von Gärsaft auf das Grundwasser:

Mögliche Auswirkungen von Gärsaft auf Abwasseranlagen:

Garten

Abgegrenztes Stück Land, in dem Pflanzen unter intensiver Pflege angebaut oder Tiere gehalten werden. Im Gegensatz zu Parks werden Gärten meist privat genutzt. Gärten werden nicht nur angelegt, um einen direkten Ertrag zu ernten (Nutzgarten), sondern auch um einem künstlerischen, spirituellen oder therapeutischen Zweck zu dienen, oder auch der Freizeitgestaltung und Erholung, wie Ziergärten und Kleingärten.

Aus landwirtschaftlicher Perspektive sind Gärten ein intensiv bewirtschafteter Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche, der heute überwiegend der Selbstversorgung einer bäuerlichen oder auch landwirtschaftsfremden Familie mit Gemüse, Obst, aber auch mit Blumen dient. In vergangenen Jahrhunderten gehörten wegen des Flurzwangs u.a. auch Gespinstpflanzen (Flachs, Hanf) und Farbpflanzen (Waid, Krapp), die prinzipiell auch ackerbaulich hätten kultiviert werden können, zu den typischen Gartenpflanzen. Der Name rührt von der früheren Abtrennung des i.d.R. hofnahen Gartens von der Ackerfläche mit Hilfe von Stöcken, d.h. Gerten. Diese eigenversorgungs-orientierte Gartenfläche wird in Mitteleuropa traditionell nur individualwirtschaftlich genutzt.

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Gartenbau

Auch Hortikultur; ursprünglich der Anbau von Kulturpflanzen auf einem oftmals eingefriedeten Gelände, dem Garten. Dieses Merkmal entfällt heute häufig (vgl. Insel Reichenau). Kennzeichen des modernen Gartenbaus ist seine Arbeits- und häufig auch seine Kapitalintensität. Letztere gilt vor allem, wenn der Gartenbau als Glaskultur auf verbrauchernahem teurem Boden betrieben wird. Der Gartenbau bietet seinen Kulturpflanzen häufig künstliche Bodensubstrate sowie auch eine künstliche atmosphärische Umwelt (Folien, Frühbeete, Treib- und Gewächshäuser). Trockenheitsbedingten Ertragsausfällen wird nahezu immer mit Bewässerungsmöglichkeiten vorgebeugt.

Das Produktionsspektrum des Gartenbaus umfasst u.a. Gemüse, Blumen, Obst, Beeren, Obst- und Ziergehölze (Baumschulen), Heil- und Gewürzpflanzen, Samen und Jungpflanzen.

Die Grenzen zwischen Gartenbau, landwirtschaftlicher Obstproduktion und Feldgemüseanbau sind häufig fließend. Nach der amtlichen Statistik werden in Deutschland solche landwirtschaftlichen Betriebe und Forstbetriebe dem Gartenbau zugerechnet, die in ihrem Produktionsbereich Gartenbau einen Standarddeckungsbeitrag erwirtschaften, der 75 % und mehr des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes ist. Der Produktionsbereich Gartenbau umfasst die Produktionszweige Freilandgemüse, Unterglasgemüse, Freilandzierpflanzen, Unterglaszierpflanzen und Baumschulen.

In Handelsgärtnereien tritt zur Produktions- noch die Verkaufsfunktion. Oft bestehen für Gärtnereien Anbau-, Pflege- und Lieferverträge (Landschaftsgärtnereien, Friedhofsgärtnereien) oder sie erfüllen den Gestaltungsauftrag einer Institution (Stadtgärtnereien, Schloßgärtnereien, Klostergärtnereien).

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Gärtner

1. Agrarsoziale Gruppe von Nachsiedlern in Gebieten der deutschen Ostsiedlung, die in etwa den nordwestdeutschen Köttern entsprach.

2. Im Gartenbau tätiger Arbeitnehmer oder Betriebseigner.

Gasölverbilligung

Erstattung eines Teils der für Dieselkraftstoff entrichteten Mineralölsteuer an die Landwirte. Zielsetzung dieser Subvention war bei ihrer Einführung die Förderung der Motorisierung und der Rationalisierung in der Landwirtschaft. Zur Rechtfertigung ihres Fortbestehens wird genannt, daß die in Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge nur zu einem geringen Teil (ca. 10 %) auf öffentlichen Wegen verkehren und die Mineralölsteuer eine zu deren Bau und Erhalt überwiegend zweckgebundene Steuer sei. Zudem werden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Landwirten angeführt.

Denn die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung für den in der Landwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff ("Agrardiesel") wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich geregelt. Ein Landwirt in Deutschland zahlt mit rund 26 Cent pro Liter deutlich mehr Steuern für Diesel, als Landwirte in anderen EU-Staaten.

Als Kritik an der Gasölverbilligung angeführt, dass durch die Verbilligung des Energieeinsatzes in der Landwirtschaft nicht nur die Luftbelastung, sondern auch die stoffliche Belastung von Böden und Gewässern und die mechanische Belastung des Bodens mit der Folge zunehmender Bodenverdichtung, Gefügezerstörung und Störung des Wasserhaushalts erhöht wird. Gleichzeitig werden fortschrittliche Entwicklungen zur Kraftstoffeinsparung und von emissionsärmeren Antriebsarten behindert.

Mögliche Folge des Wegfalls der Gasölbeihilfe könnte die Stillegung ökologisch wertvoller Grenzertragsstandorte sein. Ebenso wird bei einer Reduktion der Überfahrten ein gewisser Anreiz zu verstärktem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anstelle von mechanischer Unkrautbekämpfung gegeben.

U.a. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen tritt für eine Streichung der Gasölverbilligung ein und gleichzeitig für eine Kompensation ohne negative ökologische Nebenwirkungen.

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Gassendorf

Kleines Dorf mit wenig ausgeprägter Straße, die im Falle des Sackgassendorfes blind endet.

GATT

Engl. Abk. für General Agreement on Tariffs and Trade, dt. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen. Zwar war das GATT nur ein multilaterales Handelsabkommen, faktisch war es aber anderen internationalen Organisationen gleichgesetzt und galt als die bedeutendste zwischenstaatliche Organisation für die Zusammenarbeit in der Handelspolitik bis zu seiner Ablösung durch die neugegründete WTO im Jahre 1995. Ursprünglich ein 1947 gegründetes Provisorium mit zunächst 23 Staaten als Vertragsparteien, wurde das GATT schließlich eine Dauereinrichtung mit 108 Mitgliedsstaaten und umfasste damit 90 Prozent des Welthandels. Es gehörte zu den Sonderorganisationen der UN.

Alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Vertragspartner des GATT. Sitz des GATT-Sekretariats war, bis zu seiner Ablösung durch die WTO 1995, Genf. Das Abkommen blieb jedoch als ein wichtiges Vertragswerk für den internationalen Handel innerhalb der WTO bestehen und wird seitdem weiterentwickelt. Die WTO als Dachorganisation des GATT hat auch heute noch ihren Hauptsitz in Genf.

Das Hauptziel des GATT war es, den Welthandel zu liberalisieren. Dazu sollten Handelshemmnisse abgebaut werden. Ausnahmen galten für Landwirtschafts- und Fischereiprodukte; hier bestanden Einfuhrkontingente. Die Bestimmungen des GATT wurden schließlich durch die WTO übernommen, ergänzt und von neuen Mechanismen für ihre Durchsetzung flankiert.
Die Vertragsparteien konferierten ein- bis zweimal jährlich. Acht Verhandlungsrunden haben stattgefunden. Bis zur vorletzten haben sich die Schwerpunkte von reinen Zollsenkungsbestrebungen auf den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse verlagert. Auch die Interessen der Entwicklungsländer rückten mehr in den Mittelpunkt (Lomé-Abkommen).
Wiederholt spielten Agrarhandelsprobleme eine wesentliche Rolle bei GATT-Verhandlungen, so der "Hähnchen-Krieg" und der Getreidepreis-Konflikt zwischen der EWG und den USA in den sechziger Jahren. Die dabei harte Haltung der USA erklärt sich aus der Tatsache, daß die Agrarwirtschaft für die USA seit Jahrzehnten ein wichtiger Devisenbringer ist (Handelsüberschuß bei Agrargütern von 26 Mrd. $ in 1996).
Im Mittelpunkt der GATT-Verhandlungen der frühen neunziger Jahre (Teil der Uruguay-Runde 1986-1994) stand das System des subventionierten Agrarexports. Insbesondere die USA und einige Entwicklungsländer (Cairns-Gruppe) setzten sich für einen Abbau des Agrarprotektionismus der EU ein. Im Kompromiß von 1992 wurden vier Bereiche geregelt:

Die Wirkungen, die von den Übereinkünften der Uruguay-Runde ausgehen werden, werden unterschiedlich eingeschätzt:

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Gäu

Auch "Gau"; altbesiedelter, durch Löß begünstigter Kulturlandschaftstyp in Süddeutschland, der den nördlichen Börden entspricht. Hierzu gehören Korngäu, Strohgäu, Kraichgau, Ochsenfurter Gau, Gollach-Gau, Gäuflächen im Maindreieck, Schweinfurter Becken, Grabfeld, Nördlinger Ries und Niederbayerisches Gäu.

Dieser waldarme Kulturlandschaftstyp hat sich in der Südwestdeutschen Schichtstufenlandschaft zwischen dem Schwarzwald bzw. dem Strom- und Heuchelberg im Westen und der Schwäbischen Alb bzw. den Schwäbischen Keuperwaldbergen im Osten herausgebildet. Wegen der weiteren Untergliederung in Oberes bzw. Korngäu, Heckengäu, Strohgäu und Zabergäu kann man auch von „den Gäuen“ sprechen. Das Wort ist sprachgeschichtlich identisch mit Gau. Es kommt schon in vielen altgermanischen Sprachen vor, beispielsweise althochdeutsch als gewi, und geht womöglich auf ein urgermanisches *gaw-ja- ‘Gegend, Landschaft’ zurück.

Ähnlich wie die Börden weisen die Gäulandschaften ein breites Spektrum landwirtschaftlicher Produkte auf und zählen zu den Kornkammern unseres Landes. Gäue werden fast ausnahmslos zum Altsiedelraum gerechnet.

Naturraum

Das Gäu ist eine aus den Gesteinen des Muschelkalks und Lettenkeupers (Unterkeuper) bestehende Hochfläche von 250 bis 500 Metern Meereshöhe, in die sich die Flüsse Neckar, Ammer, Würm, Glems, Enz, Metter und Zaber teils tief eingeschnitten haben. Im Norden gehen die schwäbischen Gäulandschaften in die Hochflächen des Baulands und des Tauberlands über, im Westen sind sie durch den Schwarzwald, im Osten durch die Schwäbische Alb und durch die Keuperberglandgebiete Schönbuch, Glemswald und Schwäbischer Wald begrenzt.

Die Gäue sind landwirtschaftlich intensiv genutzte Gegenden, deren Böden in der Hauptsache aus Parabraunerden auf Löß bestehen. In den sogenannten „Armen Gäuen“ fehlt die Lössüberdeckung: Auf den anstehenden verkarsteten Kalken des Oberen Muschelkalks haben sich meist nur flachgründige und weniger fruchtbare Rendzinen entwickelt. Auf den Lesesteinriegeln haben sich Hecken gebildet (Heckengäu).

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Gebietskategorien

Gebietskategorien, auch Raumkategorien oder Raumtypen genannt, werden zur Gliederung des Bundesgebietes und der Bundesländer nach verschiedenen Abgrenzungskriterien genutzt. Der Begriff Gebietskategorie taucht auch vereinzelt als Umschreibung für die nach § 8 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) möglichen Festlegungen wie Vorranggebiet, Vorbehaltsgebiet und Eignungsgebiet auf.

Gebietskategorien werden grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet:

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Geest

Eine von der nordischen Vereisung und seinen Schmelzwässern geschaffene, wenig fruchtbare Landschaft aus Altmoränen, Beckensedimenten der Saale-Kaltzeit sowie aus sandreichen Aufschüttungsebenen und -fächern (Sander) in Norddeutschland, die entsprechend ihrer Entstehung mit den Elementen der glazialen Serie eine reiche Gliederung aufweist. Vereinfacht ausgedrückt wird die Geest von den fruchtbaren Landschaften der Marschen und Jungmoränengebiete einerseits und den Börden andererseits eingerahmt.

Sie können Decken aus Geschiebelehm sowie spätglazialen bis holozänen Flugsanden tragen, was im ersteren Fall zur Bildung von Parabraunerden, im zweiten zur Bildung von Podsolen führte. Die wegen der überwiegend unfruchtbaren Böden einst städtearme und wenig geachtete Geest hat seit der sogenannten Heidebauernzeit vor rund 200 Jahren eine starke Aufwertung erfahren. Große gemeinschaftlich genutzte Heideflächen (Allmenden) wurden aufgeteilt und privatisiert, Felder in Streulage wurden Verkoppelungen zugeführt. Heidegebiete wurden zu Grünland oder Ackerland umgebrochen oder aufgeforstet. Neue Düngungs- und Landbautechniken, Züchtungserfolge beim Getreide und Vieh haben zu bedeutenden Ertragssteigerungen geführt, die die Geest zu einem agrarwirtschaftlichen Überschussgebiet machten. Als Folge sind die Ertragsunterschiede zwischen Geest und Börde heute weit geringer als noch im vorigen Jahrhundert.

Geflügel

Oberbegriff für alle Vogelarten, die als Nutztiere oder Haustiere gezüchtet werden und zum menschlichen Verzehr geeignet sind. Teilweise wird der Begriff synonym für Haus- oder Nutzgeflügel verwendet, manchmal schließt er auch Federwild, Wildvögel, die gezielt zum Verzehr gejagt werden, mit ein. Je nach Nutzung werden Vögel auch in Wirtschaftsgeflügel, Rassegeflügel und Ziergeflügel oder Fettgeflügel, Magergeflügel und Wildgeflügel unterschieden.

Geflügel im Sinne der EU–Statistik sind Haustiere der Arten

Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden und nicht der Fleischerzeugung dienen, fallen jedoch nicht darunter.

Geflügelhaltung

Zweig der Nutztierhaltung mit dem Produktionsziel Fleisch, Eier und Federn als Nebenprodukt bei einigen Tierarten. Man unterscheidet:

Die vielfältigen Betriebsformen und Betriebssysteme der Geflügelhaltung reichen von den kleinen Beständen bäuerlicher Betriebe bis zur Massentierhaltung in horizontal und vertikal integrierten agrarindustriellen Unternehmen. Hinsichtlich der Masse erzeugter Hähnchen und Eier herrschen weltweit vollintensive Haltungsformen (z. T. Batteriehaltung) vor. Diese sind aus ethischen, tiermedizinischen, seuchenhygienischen und ökologischen Gründen umstritten.

Deutschland ist nach Frankreich der zweitgrößte Erzeuger von Geflügelfleisch in der EU. Bei den Eiern deckt die heimische Erzeugung den inländischen Verbrauch etwa zu zwei Dritteln. Eier und Geflügelfleisch tragen etwa sechs Prozent zum Produktionswert der Landwirtschaft bei, 2013 waren es rund 3 Milliarden Euro – 75 Prozent davon entfielen auf Geflügelfleisch.

Auf deutschen Geflügelhöfen dominiert mit weitem Abstand das Haushuhn. Daneben hat das Truthuhn, im Handel als Pute vermarktet, an Bedeutung gewonnen, die Bestandszahlen haben sich seit Anfang der 1990er Jahre mehr als verdoppelt. Auch Enten werden seit etwa zehn Jahren wieder häufiger gehalten, während die Gänsebestände abnehmen. Andere Geflügelarten wie Perlhühner, Wachteln oder Fasane werden nur in sehr geringen Stückzahlen gehalten. (BMEL)

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Geflügelpest

Auch Vogelgrippe; beides sind umgangssprachliche Bezeichnungen für die hochpathogene aviäre Influenza ((HPAI, Highly Pathogenic Avian Influenza). Sie ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei Nutzgeflügel kann die Infektionskrankheit plötzlich und massenhaft zum Tod führen. Die Seuche kann nur bekämpft werden, indem sämtliches Geflügel des Betriebes getötet und fachgerecht beseitigt wird. Für Menschen und andere Säugetiere besteht ein Ansteckungsrisiko nur bei manchen Subtypen und nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel. Die Infektion kann dann jedoch zu schweren und auch tödlichen Erkrankungen führen.

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Gehöft

1. Bauernhaustyp aus mehreren Gebäuden und entsprechend getrennten Funktionen als zweiter Grundtyp der Hofformen neben dem Ein(heits)haus; in diesem Sinne synonym zu Mehrbauhof.

2. Oft synonym zu Hof.

Geilstelle

Auch Geilhaufen; Teilbereich der Weide, in dem das Gras üppiger (geil) wächst. Er entsteht durch Kuhfladen oder Pferdeäpfel, wodurch der Bereich zunächst durch das Weidevieh gemieden wird. Geregelte Beweidung verringert Geilstellen auf den Weiden, da das Mehrgras durch Mähen entfernt wird.

Gemarkung

Vom Wort Markung = Grenze; das Gemeindegebiet oder das Gebiet eines Siedlungsverbandes ohne ausmärkische Besitzungen. Sie umfaßt Flur, Allmende mit Gewässern, Wald, Öd- und Unland, die Siedlungsfläche sowie Wege und Gewässer.

In der Vergangenheit war die Gemarkung mit ihrer gesamten Wohnfunktion und Wirtschaftsfläche meist identisch mit der Fläche der Gemeinde. Durch die Gebietsreformen der 60er und 70er Jahre ist in Deutschland diese Identität häufig verlorengegangen, da die politischen Gemeinden heute in der Regel mehrere Siedlungen und damit mehrere Alt-Gemarkungen umschließen.

gemäßigte Breiten

Die gemäßigten Breiten, oft auch gemäßigte Zone, sind die auf beiden Erdhalbkugeln jeweils die Klimazonen, die zwischen den Subtropen (Jahresmitteltemperatur über 20 °C) und der kalten Zone (im wärmsten Monat Mitteltemperatur unter 10 °C) liegen. Man spricht auch von den gemäßigten Breiten oder dem gemäßigten Klima.

Den gemäßigten Breiten entspricht geomathematisch der Begriff mittlere Breiten – jeweils zwischen den Wendekreisen auf 23° 27' Breite und den Polarkreisen auf 66° 34' Nord bzw. Süd. Die gemäßigte Zone wird unterteilt in die kühlgemäßigte Zone und die kaltgemäßigte (boreale) Zone. In einigen Publikationen ist zudem das Mittelmeerklima als warmgemäßigte Zone zu finden, das ansonsten den Subtropen zugeordnet wird. Zur kaltgemäßigten Zone gehören alle Gebiete, die im kältesten Monat eine Mitteltemperatur unter −3 °C (nach anderer Definition 0 °C) und im wärmsten Monat eine Mitteltemperatur über 10 °C aufweisen.

Gemeine Mark

Siehe Allmende

Gemeinheitsteilung

Die Teilung von vormals, im altrechtlichen Sinne gemeinschaftlich genutzten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Gemeinheiten), sowie die Ablösung land- und forstwirtschaftlicher Nutzungsrechte nach altem Herkommen.

Sie erfolgte zunächst auf freiwilliger, später auf gesetzlicher Grundlage (Gemeinheitsteilungsordnung 1821 in Preußen, 1832 in Sachsen, nach 1848 in Thüringen, Bayern und Baden). Die Gemeinheitsteilung ist eine Form der Bodenordnung nach Landesrecht, die den modernen Verfahren der Flurbereinigung ähnelt.

Die sogenannten offenen, stark parzellierten Felder (open-field-System) aus der Zeit vor den Gemeinheitsteilungen wurden sowohl individuell als auch genossenschaftlich genutzt. Das gemeinschaftliche Eigentum und die unterschiedlichen Nutzungsberechtigungen erschwerten eine intensivere Bewirtschaftung. Die teilweise extrem schmalen Flurstücke setzten Absprachen zwischen den Bauern voraus. Triftrechte und Weiderechte verhinderten ebenfalls eine weitgehend individuelle Nutzung des Landes.

Gemeinheitsteilungen und damit häufig einhergehende Verkoppelungen standen in Europa am Ende eines langen Prozesses, in dessen Verlauf zuvor gemeinschaftlich bewirtschafteter Boden einer individuellen Nutzung zugeführt wurde. Vom Spätmittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein erfolgten solche Privatisierungen überwiegend in kleinen Schritten, indem Kolonisten, altansässige Bauern oder Gutsherren sich einzelne Parzellen aus den Gemeindeländereien aneigneten. Dieser Prozess erfolgte aber nicht linear, sondern unterlag oft auch gegenläufigen Entwicklungen.

Neben dieser langsamen, die Frühneuzeit durchziehenden Entwicklung hin zu einer individualisierten Landwirtschaft lassen sich für einzelne Räume auch radikale Brüche mit den gemeinschaftlichen Bewirtschaftungsformen feststellen. Einige dieser regionalen Sonderentwicklungen ragen heraus, so vor allem die frühen enclosures in Teilen Englands im 17. und 18. Jahrhundert, aber auch die Vereinödungen im Allgäu oder die Einschlagsbewegung in Teilen der Schweiz. Vor allem die englischen Erfahrungen dienten zum Vorbild, als seit den 1760er Jahren staatliche Behörden überall in Europa die durchgreifende und endgültige Aufteilung aller Gemeinheiten anordneten.

Die fehlenden individuellen Nutzungsmöglichkeiten, die dadurch eingeschränkte Verfügungsfreiheit über das Land und die durch die starke Parzellierung weiten Wege bei der Feldbestellung führten nunmehr zu verstärkten Versuchen, die Parzellen durch Zusammenlegungen zu verringern und eine individuelle Nutzung zu ermöglichen.

Individuelle Nutzungen waren bei den Gemeinheitsflächen (engl. commons) dagegen von vornherein weitgehend ausgeschlossen; alle Gemeindebewohner nutzten die gemeinsamen Flächen, wobei die Nutzungsrechte nach Hofklassen meist differenziert waren. Kennzeichnend für die Gemeinheiten war das Auseinanderklaffen von Nutzungsrechten und tatsächlicher Nutzung: viele landlose Dorfbewohner waren auf die Gemeinweiden angewiesen. Übernutzung in Folge der Bevölkerungszunahme im 18. Jahrhundert und Konflikte um die Nutzungsrechte (auch zwischen mehreren, an den Gemeinheiten beteiligten Gemeinden) prägten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zunehmend das Bild und förderten Bestrebungen zur Aufhebung der individuellen Nutzung. (Schneider 2002)

In Deutschland gab es noch Anfang des 19. Jahrhunderts vielfältigen Allgemeinbesitz und Nutzungsberechtigungen an landwirtschaftlichen Flächen. Allgemeinbesitz war die Mark (Feldmark) oder auch Allmende (ahdt. algimeinida). Gewöhnlich wurde die Mark als Wald oder Weide, auch Waldweide genutzt, viele Flächen waren Ödland oder Moor. Nutzungsberechtigt waren die ansässigen Bauern als Markgenossen, aber auch adelige Betriebe der Gemarkung. Das gemeinschaftliche Eigentum und die unterschiedlichen Nutzungsberechtigungen erschwerten eine intensivere Bewirtschaftung. Mit der Privatisierung wurden Produktivitätssteigerungen erzielt, die entsprechende Aufteilungsmaßnahmen in den deutschen Ländern gegen Ende des 18. Jahrhunderts auslösten. Eine umfassende Aufteilung begann jedoch erst im 19. Jahrhundert nach der Zeit Napoleons.
Neben diesem gemeinschaftlichen Eigentum gab es auch Nutzungsberechtigungen, die auf dem Grundeigentum lasteten.

Hierzu zählten Nutzungsberechtigungen

Die Gemeinheitsteilung, unerlässliche Ergänzung der Bauernbefreiung, führte notwendigerweise auch zur Flurbereinigung, zur Aufhebung der Gemengelage und zur Auflösung der mittelalterlichen Feldgemeinschaft. Das gemeinschaftliche Eigentum wurde bei der Gemeinheitsteilung auf die Berechtigten aufgeteilt oder die Berechtigten wurden mit Geld entschädigt. Dadurch entstanden auch kleine Splittergrundstücke, die nach Möglichkeit zusammengelegt wurden. In Hannover, Schleswig-Holstein und Oldenburg wurde diese Zusammenlegung Verkopp(e)lung genannt, in Bayern wurde sie zuerst Flurbereinigung genannt. Bei Reallasten (Nutzungsberechtigungen am Grundstück) musste der Grundstückseigentümer den Berechtigten für die Ablösung entschädigen.

Bei diesen Verfahren wurden die von den Bauern individuell genutzten, aber stark parzellierten Flächen neu verteilt, so dass größere Parzellen und ein neues Wegesystem geschaffen wurde. Durch die Arrondierung wurde die Produktivität der Betriebe gefördert, da sich Wege verkürzten, weniger Zugvieh nötig wurde und die eigenen Flächen besser in Aufsicht standen. Allerdings unterblieben in Deutschland weitgehend Aussiedlungen von Höfen, so dass die alten Dorfstrukturen erhalten blieben.

Die Gemeinheitsteilung veränderte entscheidend das dörfliche Gefüge in sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht und trug auch wesentlich zur Bildung eines ländlichen Proletariats bei, indem viele landarme und landlose Bauern ohne Entschädigung Nutzungsrechte verloren und dadurch der Grundlage für eine bescheidene Viehhaltung beraubt wurden.

Mit der Gemeinheitsteilung wurde die Voraussetzung einer raschen kapitalistischen Entwicklung der Landwirtschaft geschaffen. Ende des 19. Jh. war die Gemeinheitsteilung im Wesentlichen abgeschlossen.

Weitere Informationen:

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist eine sektorale Wirtschaftspolitik, die sich durch eine hohe Eingriffsintensität auszeichnet und als Folge die Entwicklung der Landwirtschaft in starkem Maße bestimmt. Sie bedeutet die Einbindung der nationalen Agrarpolitik in zwingende Vorschriften der EU.

Letztlich geht die GAP auf die Römischen Verträge von 1957 zurück, mit denen Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten. Sie vereinbarten im EWG-Vertrag, der Teil dieser Verträge ist, dass die Mitgliedstaaten einen Gemeinsamen Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse und damit Hand in Hand gehend eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) entwickeln. 1962 traten die ersten hierfür geschaffenen Marktordnungen für landwirtschaftliche Produkte in Kraft. Die GAP ist im Laufe ihres Bestehens wiederholt reformiert worden.

Die GAP unterstützte Landwirte ursprünglich über Preisgarantien. Staatliche Stellen kauften Produkte, die für den garantierten Preis (Interventionspreis) nicht abgesetzt werden konnten, auf. In den 1990er Jahren wurde die GAP liberalisiert. Preisgarantien wurden gesenkt und schrittweise durch produktionsunabhängige Direktbeihilfen an landwirtschaftliche Betriebe ersetzt. 

Ziele der GAP

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist eine Partnerschaft zwischen der Landwirtschaft und der Gesellschaft, zwischen Europa und seinen Landwirten. Sie soll

Aktueller Stand

Um die europäische Landwirtschaft auf die Zukunft auszurichten, hat sich die GAP im Laufe der Jahre an den Wandel der wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst.

Die GAP 2023–2027 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Unterstützung für Landwirte und Interessenträger im ländlichen Raum in den 27 EU-Ländern beruht auf dem Rechtsrahmen für die GAP 2023–2027 und den in den von der Kommission genehmigten GAP-Strategieplänen aufgeführten Optionen. Die genehmigten Pläne sollen einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie leisten.

Ab 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der GAP. Erstmals werden beide „Säulen“ der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan. Auf dder Basis von gemeinsamen Zielen wie insbesondere Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege, Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt sowie Förderung lebendiger ländlicher Gebiete geht er spezifisch auf die ermittelten Bedarfe ein und bringt die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz.

Der Strategieplan für Deutschland wurde in enger Abstimmung mit Bundesressorts, Ländern und Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern erstellt.

Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln für die Agrarförderung in Deutschland zur Verfügung.

Dabei verteilt sich die EU-Förderung auf zwei Säulen:

Erste Säule: Direktzahlungen über den EGFL Zweite Säule: Förderung der ländlichen Entwicklung

Die staatliche Förderung verfolgt mehrere Ziele: Erstens sollen damit die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft entlohnt und gesichert werden. Landwirtinnen und Landwirte tragen eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Kulturlandschaften, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge, sie prägen das soziale Gefüge in den Dörfern und schaffen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.

Landwirtinnen und Landwirte in Europa müssen gerade in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz deutlich höhere Standards einhalten als viele ihrer Kollegen in anderen Teilen der Welt. Diese höheren Standards verteuern in vielen Fällen die Produktion und können in einem globalisierten Markt als Wettbewerbsnachteil wirken. Die Förderung soll diesen Nachteil ausgleichen und sorgt für eine höhere Produktsicherheit und Qualität.

Drittens tragen die Direktzahlungen zur Einkommenssicherung und Einkommensstabilisierung sowie Risikovorsorge der Landwirtinnen und Landwirte bei, indem sie die Auswirkungen der zum Teil extremen Preisschwankungen bei Agrarprodukten abfedern.

Ab dem Jahr 2023 gibt es mit den Öko-Regelungen ein neues Instrument bei den Direktzahlungen, Landwirtinnen und Landwirte zu belohnen, die freiwillig zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringen. Mit den Öko-Regelungen wird die Umweltleistung der Direktzahlungen weiter erhöht. Es werden sieben Öko-Regelungen angeboten. Darunter sind bereits bekannte Regelungen wie z. B. die zusätzliche Stilllegung von Ackerland oder die Extensivierung von Dauergrünland zugunsten der Biodiversität. Aber auch ganz neue Angebote wie die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen können künftig gefördert werden.

Neben der Förderung der Landwirtinnen und Landwirte über die Direktzahlungen der ersten Säule besteht das zweite wesentliche Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik darin, die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. Zentrales Förderinstrument bei der Umsetzung der gemeinsamen EU-Schwerpunkte zur Entwicklung ländlicher Regionen ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Prioritäten in der Förderung der ländlichen Entwicklung liegen in langfristigen strategischen Zielen: eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik.

Die Einzelheiten der Verwendung der Mittel, die Deutschland zustehen, sind im GAP-Strategieplan geregelt. Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rd. 30 Milliarden Euro. Das Förderspektrum adressiert Bereiche, die sich auf die Bewirtschaftung unserer Landesoberfläche sowie das Leben, Wohnen und Arbeiten von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen auswirken. Allein im Landwirtschaftssektor sind über 300.000 Antragstellende unmittelbar angesprochen.

Der GAP-Strategieplan unterstützt eine resiliente landwirtschaftliche Produktion, honoriert Umwelt- und Klimaschutzleistungen und trägt zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume bei. Hierbei sichert insbesondere eine ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft auch mittelfristig die Ernährungssicherheit bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen. Mit dem so genannten "neuen Umsetzungsmodell“ stehen die europäischen und nationalen Ziele, zu deren Erreichung der GAP-Strategieplan beitragen soll, im Vordergrund.

GAP und Entwicklungsländer

Der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum kommt bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vieler Länder der Dritten Welt eine Schlüsselrolle zu. Die nationale Politik in den Entwicklungsländern wie auch die Entwicklungspolitik der Industrieländer haben dieser Erkenntnis aber über lange Zeit nicht Rechnung getragen. Die konsequente Modernisierung und Entwicklung der einheimischen Landwirtschaft in den Entwicklungsländern dient jedoch nicht nur der Beseitigung der akuten Hungerprobleme, sondern ist auch Ausgangspunkt und Motor für einen umfassenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklungsansatz.

Ein schwerwiegendes Problem für viele arme Länder sind die Subventionen, mit denen die Industrienationen ihren Agrarsektor stützen. Diese Beihilfen führen dazu, dass viele Produkte aus weniger entwickelten Regionen auf dem Weltmarkt nicht konkurrieren können.

Der europäische Binnenmarkt ist mittlerweile für Produkte aus Entwicklungsländern weit geöffnet (z.B. durch AKP- und EBA-Abkommen). Die Europäische Union hat die Exporterstattungen abgebaut.

Die Entwicklungspolitik nimmt in der Außenpolitik der Europäischen Union eine Schlüsselstellung ein. Die EU hat ihren ursprünglichen Schwerpunkt schrittweise auf die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ausgeweitet und arbeitet nun mit etwa 160 Ländern auf der ganzen Welt zusammen.

Wichtigstes Ziel der EU-Entwicklungspolitik ist die Beseitigung der Armut. Weitere Ziele sind die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima. Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe.

Ein Blick zurück:

Die Exporterstattungen der früheren EU-Agrarpolitik hatten vielfach ruinöse Auswirkung auf die Landwirtschaft der Dritten Welt. Derart subventionierte, in Europa nicht benötigte Nahrungsmittel trugen zu einem Preisverfall auf dem Weltmarkt bei. Je tiefer dort die Preise sanken, um so mehr Exportsubventionen mussten aufgewandt werden, um die Überschüsse weiterhin absetzen zu können. Der Preisdruck am Weltmarkt ging damit zu Lasten der Länder, die auf die Devisenerlöse zur Finanzierung ihres Entwicklungsprozesses angewiesen sind.
In Entwicklungsländern, meist ohne protektionistisches Agrarsystem, störten diese Dumping-Importe das Preisgefüge auf den lokalen Märkten. Die einheimischen Landwirte wurden vom Markt gedrängt. Allein 1991 gab die EG 100 Millionen ECU für den Export von Rindfleisch in die westafrikanischen Länder (v.a. Ghana, Elfenbeinküste, Togo, Benin, Senegal) aus, wobei der eigentliche Warenwert 27 Millionen ECU betrug. Das Fleisch wurde rund 50 % billiger als von den ortsansässigen Bauern angeboten. Die unmittelbaren Folgen waren negative Auswirkungen auf die realen Einkommen und damit auf die gesamte materielle Lebenshaltung, die medizinische Versorgung oder die Bildung der Kinder von Nomaden in Mali und in Burkina Faso. Diese deckten traditionell den Fleischbedarf der Küstenländer. Eine Pflanzenproduktion als Ausgleich erlaubt in weiten Teilen des Sahel das Klima nicht. Mittelbare Folgen waren Überweidungseffekte durch die Ausweitung der Bestände an Rindern als Folge des niedrigen Preisniveaus.

In Kenia destabilisierten 1994/95 Billigimporte aus den Industriestaaten den einheimischen Getreidemarkt. Für die kenianischen Bauern fiel der Maispreis innerhalb von fünf Monaten um 38 % bis 57%.

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre wiederholt sich die Problematik der subventionierten Fleischexporte als Folge der BSE-bedingten Rindfleischüberschüsse. Betroffen waren vornehmlich südafrikanische Bauern, die mit dem Importfleisch, das um die Hälfte billiger ist als einheimisches, nicht konkurrieren konnten. Die Fleischimporte richtetn nach Angaben der Deutschen Welthungerhilfe in Südafrika Schäden von rd. 200 Mio. DM an, eine Summe, die ungefähr der EU-Entwicklungshilfe für Südafrika entsprach. Vergleichbare Probleme ergaben sich aus den subventionierten Weizen-Exporten nach Afrika. Der billige Weizen konkurrierte zwar in vielen Ländern Afrikas südlich der Sahara nicht direkt mit einheimischem Weizen, da er dort aufgrund von Standortbedingungen nicht angebaut werden kann. Er verdrängte aber indirekt über den niedrigen Importpreis (1994: 1 kg Importweizen à 0,24 DM, 1 kg einheimischer Mais à 0,34 DM) und die Präferenzen der Konsumenten traditionelle Grobgetreidearten wie Hirse, Sorghum und Mais.

Arbeitsplatzverluste und ein Zwang zu Produktionsumstellungen in den traditionellen Lieferländern sowie Preiserhöhungen in der EU ergaben sich auch durch das Inkrafttreten der EU-Bananenmarktverordnung 1993. Mit Einfuhrzöllen und Kontingenten wurden die Bananenimporte aus mittel- und südamerikanischen Ländern (sog. Dollar-Bananen) beschränkt zugunsten höherer Marktanteile der Bananenproduzenten in der EU (Gran Canaria, Kreta) und ihrer überseeischen Lieferanten. Die Lizenzen für die EU-Importe wurden nicht an die Erzeuger in Lateinamerika, in den AKP-Staaten oder auf den EU-Inseln ausgegeben, sondern an die Importeure, i.d.R. multinationale Konzerne wie Chiquita und Dole oder die britischen Firmen Geest und Fyffes. Weder den Erzeugern vor Ort, noch den Händlern in der EU war es möglich, ohne den Besitz einer Lizenz am Bananenhandel teilzunehmen. Eine Machtkonzentration war die Folge. Der Aufbau eines Fair-Trade-Systems wie beim Kaffee war nicht möglich, da weder Kleinerzeuger und Genossenschaften noch die europäischen Handelspartner im Besitz von Lizenzen sind. Konzerne passten sich der Situation an und bauten in AKP-Staaten neue Großplantagen auf.

Im Zuge der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wurden die Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Produkte schließlich bis zum Jahr 2014 vollständig abgeschafft.

Agrarverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)

Der gestalterische Spielraum der GAP wurde bereits seit den 1990er Jahren durch die Verpflichtungen aus dem WTO-Agrarabkommen zunehmend begrenzt. So spielt das Agrarkapitel auch in den langjährigen WTO-Verhandlungen der Doha-Runde – die sich insbesondere den Interessen der Entwicklungsländer verschrieben hat, eine wichtige Rolle.

Die zentralen Verhandlungsthemen sind

Dabei besteht grundsätzlich Einigkeit darin, dass Entwicklungsländern geringere Abbauverpflichtungen auferlegt und längere Übergangsfristen zugestanden werden. Die am wenigsten entwickelten Länder sollen von allen Verpflichtungen ausgenommen bleiben. Die EU tritt dafür ein, dass auch nicht handelsbezogene Aspekte, z. B. Fragen des Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzes, Eingang in eine neue Vereinbarung finden.

Das für die GAP lange Zeit zentrale Instrument der Exporterstattungen, mit dem europäische Agrarprodukte subventioniert auf den Weltmärkten abgesetzt wurden, hat heute praktisch keine Bedeutung mehr. Seit der GAP-Reform 2013 sind Exporterstattungen explizit nur noch für den Fall außergewöhnlicher Marktstörungen vorgesehen. Der von der EU Ende 2005 angebotene vollständige Verzicht auf  Exporterstattungen wurde demgegenüber bisher nicht umgesetzt, weil andere bedeutende Agrarexporteure, namentlich die USA, bislang nicht zur Abschaffung ihrer Exportförderung bereit waren. Die Europäische Kommission hat jedoch angekündigt, künftig selbst im Falle von Marktstörungen auf den Export subventionierter Agrarprodukte in afrikanische Länder zu verzichten, die der EU durch Partnerschaftsabkommen verbunden sind.

Gemeinsame Agrarpolitik und Agenda 2030

Der Themenkomplex Ernährung und Landwirtschaft ist in der neuen Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen prominent vertreten. Neben den grundsätzlichen Bekenntnissen der Staatengemeinschaft im Bereich Ernährung und Landwirtschaft, die sich in der Präambel der Agenda 2030 finden, gibt insbesondere das Nachhaltigkeitsziel SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ spezifische Zielvorgaben vor. Darüber hinaus beinhalten alle weiteren 16 SDGs Zielvorgaben, die für den Themenkomplex Ernährungssicherheit und Landwirtschaft relevant sind. Eine Gesamtschau der für Landwirtschaft und Ernährung relevanten SDGs und Zielvorgaben zeigt, dass sie im Kern ein Agrarmodell fordern, das Nachhaltigkeit, globale Gerechtigkeit und Zugang zu nachhaltigen Ernährungssystemen für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dies kann nur durch eine Neuausrichtung der deutschen und europäischen Politik erreicht werden. Notwendig sind Reformen u.a. in den Bereichen Agrar-, Handelspolitik- und Entwicklungszusammenarbeit. Insbesondere der Trend zum Agribusiness zulasten der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt muss gestoppt und umgekehrt werden. (Global Policy Forum Europe)

Probleme, Aufgaben, Potenziale der Gemeinsamen Agrarpolitik

Probleme, Aufgaben, Potenziale der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die EU-Landwirtschaft ist Teil internationaler Wertschöpfungsketten. Sie beeinflusst die weltweiten Agrarmärkte und damit auch Preise, Produktionen, Einkommen und Ernährung in Ländern des Südens.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU kann helfen, die UN-Nachhaltigkeitsziele für das Jahr 2030 einzulösen – sie kann dies aber auch erschweren.

Quelle: Agraratlas 2019, CC BY 4.0

Weitere Informationen:

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Durch die Aufnahme von Artikel 91a in das Grundgesetz wurde 1969 die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe, deren Durchführung den Ländern obliegt, wirkt der Bund mit, weil die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für die Gesamtheit der Lebensverhältnisse in Deutschland bedeutsam ist. Die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern dokumentiert sich in einer gemeinsamen Planung und Finanzierung der Maßnahmen.

Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen.

Beschlossen wird der Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen.

Einzelheiten zu den Grundsätzen, Zielen und Verfahrensfragen sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG) geregelt.

Im Rahmen der GAK stellten Bund und Länder 2019 1,385 Milliarden Euro bereit, um Maßnahmen der ländlichen Entwicklung wie Regionalmanagement, ländliche Infrastruktur (u.a. Wegebau, Breitbandausbau), Flurneuordnung, Dorferneuerung oder Umnutzung dörflicher/landwirtschaftlicher Bausubstanz zu fördern. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. 

Weitere Informationen:

Gemeinschaftspräferenz

Einer der drei Grundsätze zur Organisation der gemeinsamen Agrarmärkte, nach dem ein Vorrang für EU-Produkte besteht („Gemeinschaftspräferenz“). Auf dieser Grundlage werden aus der EU stammenden Agrarerzeugnissen gegenüber Importprodukten Vorrang und Preisvorteile eingeräumt. Der Binnenmarkt sollte vor Niedrigpreisprodukten aus Drittländern und vor größeren Schwankungen des Weltmarktes geschützt werden.

Die Gemeinschaftspräferenz findet sich bereits in der Entschließung der Stresa-Konferenz von 1958. Der EuGH bekräftigte diesen Grundsatz 1967 in Bezugnahme auf Art. 44 Abs. 2 EWGVtr. Umgesetzt wurde das Prinzip durch Gebühren auf Importe. Außerdem wurden für importierte Waren höhere Preise vorgeschrieben, als der Schwellenpreis für heimische Waren war.

Gemengeflur

Flurformentyp mit vorherrschender Gemengelage der Besitzparzellen. Bei Gemengefluren unterscheidet man die Kleinblockfluren von den streifenförmigen Gewannfluren. Kleinparzellierte Gemengefluren bilden die am stärksten verbreitete Flurformengruppe in Mitteleuropa. Es handelt sich um neuzeitliche Sekundärformen, aber auch um Primärformen des Mittelalters und der Neuzeit.

Die für Einödfluren charakteristische Bindung an Gebiete des Anerbenrechtes gilt zu einem großen Teil auch für Kleinblockfluren, aber nicht für Gewannfluren.

(s. a. Flurform)

Gemengelage

Die gestreute, mit dem Besitz anderer Betriebe vermengte Lage des Besitzes. Entsprechend fehlt in der Regel der Hofanschluß zur Flur oder er besteht nur teilweise, d.h. von einer Parzelle. Die Aufsplitterung konnte in Regionen Südwestdeutschlands bis zu über 100 Parzellen betreffen. In den Zeiten der Ochsen- und Pferdegespanne wurden für die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen 25 und 35 % der gesamten Arbeitszeit benötigt.
Die Streuung der Parzellen stellte und stellt andererseits einen gewissen Risikoausgleich dar, etwa bei Mäusefraß und Schädlingsbefall oder bei ungleich verteilten Witterungsunbilden. Oft gehört zu dieser Variante der Parzellenlage eine Haufensiedlung.

(s. a. Arrondierung)

Gemüse

Sammelbegriff für essbare Pflanzenteile wild wachsender oder in Kultur genommener Pflanzen. Meist handelt es sich um Blätter, Knollen, Stängel oder Wurzeln von ein- oder zweijährigen krautigen Pflanzen, die roh, gekocht oder konserviert genossen werden. Im Gegensatz zu Pflanzen oder Pflanzenteilen, die vor allem wegen ihrer Reservestoffe (Kohlenhydrate, Eiweiß und Fette) genutzt werden und deshalb die Grundkost in der Ernährung des Menschen darstellen, wird Gemüse vor allem wegen seines Gehalts an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen als Beikost verzehrt. Gemüse ist geschmacksgebend und kalorienarm. Zudem hat Gemüse aufgrund seines hohen Gehalts an Ballaststoffen eine wichtige Funktion für die Verdauung.

Trockene Samen wie Erbsen oder Linsen und Getreidekörner zählen nicht zum Gemüse. Pflanzenteile, die als Gemüse und Gewürz genutzt werden, wie Paprika oder Zwiebeln, gelten nur dann als Gemüse, wenn sie eine erkennbare Hauptkomponente der Mahlzeit bilden.

Die Unterscheidung von Obst und Gemüse ist nicht eindeutig, sie ist kulturell bedingt. In Deutschland gibt es verschiedene Definitionen, die einander zum Teil widersprechen:

Gemüse werden in Gärtnereien und Kleingärten, aber auch von Bauern als Sonderkultur (Feldgemüse) angebaut. Um die Produktion besser steuern zu können, wird Gemüse häufig unter geschützten oder völlig umweltkontrollierten Bedingungen (insbesondere unter Feldfolien, Folientunneln, Folien- oder Glashäusern) oder sogar "bodenlos" als Hydrokultur angebaut. Zunehmend wird die menschliche Arbeitskraft auch durch digitale Systeme, einschließlich Roboter, ersetzt.

Weltweit am meisten angebaut werden Tomaten, Wassermelonen, Zwiebeln, Kohlgemüse und andere Brassica-Arten, Gurken, Auberginen, Karotten und Rüben, Chilis und grüner Paprika sowie andere Melonen.

Gemüse wird botanisch, aber auch beim Erzeuger und im Handel, in acht Produktgruppen unterteilt:

  • Fruchtgemüse: Dazu zählen Tomaten, Gurken, Paprika, Zucchini, Erbsen, Bohnen und Kürbis.
  • Blattgemüse und Blattsalate: Zu dieser Gruppe gehören Spinat, Mangold, Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endiviensalat, Chicorée und Radicchio.
  • Kohlgemüse: Zu dieser Pflanzenfamilie, die botanisch zum Blattgemüse zählt, gehören unter anderem Wirsing, Weißkohl und Rotkohl sowie Spitzkohl.
  • Wurzel- und Knollengemüse: Dazu zählen Karotten und Möhren, Rettich,  Radieschen, Knollensellerie, Bleichsellerie, Rote Bete, Schwarzwurzeln, Meerrettich und Fenchel.
  • Zwiebelgemüse: Hierzu gehören Gewürz- und Gemüsezwiebeln, Porree oder Lauch und Knoblauch.
  • Wurzelsprossen: Ihr bekanntester Vertreter ist der Spargel.
  • Speisepilze: Zu diesen Lagerpflanzen gehören z. B. Steinpilz, Champignon, Austernpilz und Pfifferling.
  • Kartoffeln: Botanisch gehören sie zu den Knollengewächsen.

Quelle: REWE

Weltproduktion

Seit 1990 ist die weltweite Produktion von Gemüse und Melonen fast um das 2,8-fache gestiegen. Die FAO gab die Gesamtweltgemüseerzeugung für das Jahr 2020 mit 1.250 Mio. t an. Seit mehreren Jahren entfällt davon mit 78 % der erzeugten Menge der weitaus größte Teil auf Produktionsstandorte in Asien. Das wichtigste Produktionsland in Asien bzw. weltweit ist China, wo mit 656 Mio. t im Jahr 2020 mehr als die Hälfte (53 %) der Weltproduktion stattfand.

Mit gut 15 % der Weltgemüseerzeugung sind Tomaten die bedeutendste Gemüseart, gefolgt von Zwiebeln, Wassermelonen, Gurken, den Kohlarten, Auberginen und Karotten. Diese Produkte haben sich weltweit gut etablieren können und sind zwischenzeitlich auf nahezu allen Kontinenten zu Hause. Insgesamt verzeichnen die Fruchtgemüsearten weltweit erkennbare Zuwächse. Salate und spezielle Kohlarten wie Blumenkohl oder Brokkoli sind, gleichermaßen wie der Knoblauch, aus den Küchen der Welt nicht wegzudenken. Artischocken, Lauchzwiebeln, Bohnen sowie Spargel können dagegen eher zu den regionaltypisch verwendeten Gemüsearten gezählt werden. Mit Ausnahme von Speisezwiebeln und Knoblauch ist der überregionale Handel mit frischem Gemüse weltweit nur gering ausgeprägt. Allerdings besteht ein lebhafter Handel von Gemüse zwischen nahegelegenen, unterschiedlichen Klimazonen zur Ergänzung des regionalen Angebots.

Weltgemüseerzeugung nach Arten und Regionen 2020
Weltgemüseerzeugung nach Arten und Regionen 2020

Quelle: LEL 2022

Gemüse in Deutschland

Gemüse wird in Deutschland vorwiegend im Freiland angebaut. Die Erzeuger haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2016 auf einer Fläche von 122.000 Hektar Gemüse angebaut. Sie versorgen vor allem im Sommerhalbjahr zu einem großen Anteil die einheimischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit feldfrischem Gemüse.

Schwerpunktmäßig werden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg Salate, Möhren, Spargel, Zwiebeln, Zucchini, Blumenkohl und Fruchtgemüse wie Tomaten, Paprika und Gurken angebaut. Letztere werden auch in Gewächshäusern gezogen. Der Anbau unter Glas macht allerdings nur rund ein Prozent der gesamten Gemüseanbaufläche in Deutschland aus.

Dort, wo die klimatischen Voraussetzungen günstig sind, finden sich auch größere Gemüseanbauflächen. In der Pfalz beispielsweise beginnt die Saison bereits mit Ausgang des Winters. Die ersten jungen im Gewächshaus gezogenen Salatpflanzen werden häufig schon im Februar gepflanzt und unter einem Vlies oder Folientunnel vor zu tiefen Temperaturen geschützt.

Gemüseanbau in Deutschland 2020 (Angaben in Hektar)

Gemüseanbau in Deutschland 2022
(Angaben in Hektar)

In Deutschland wurde 2022 auf gut 126.000 Hektar Gemüse angebaut – das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von rund vier Prozent. Auf mehr als der Hälfte dieser Fläche wuchsen Spargel, Zwiebeln, Salate und Möhren.

Welche Rolle der Bio-Anbau dabei spielt, ist höchst unterschiedlich. Bei Möhren fiel der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche mit 22 Prozent rund dreimal so hoch aus wie bei Salaten oder Spargel. Insgesamt wurde 2022 knapp ein Siebtel der Gemüseanbaufläche ökologisch bewirtschaftet.

Quelle: BLE

Weitere Informationen:

Gemüse(an)bau

Anbau von Gemüsegewächsen als übliche Kultur des Gartenbaus oder als Sonderkultur des bäuerlichen Feldbaus. Gemüseanbau kann in Streulage - oft nur der Eigenversorgung, aber beim Feldgemüsebau auch der Marktbeschickung dienend - oder in zusammenhängenden größeren Gebieten auftreten. Der Standort solcher Agglomerationen kann bedingt sein durch Marktnähe, Klimagunst, Transportgunst, Agglomerationsvorteile (Vermarktungsstrukturen) u.w.

Marktorientierter Gemüseanbau ist oftmals eingebunden in horizontale und vertikale Integration. Häufig bestehen Anbauvereinbarungen zwischen gemüseverarbeitender Industrie und Gemüseproduzenten.

(s. a. Vertragslandwirtschaft)

Weitere Informationen:

Gemüsepflanzen

Pflanzen, von denen Teile als Gemüse genutzt werden. Neben Algen und Pilzen gehören hierzu v. a. Vertreter der einkeimblättrigen (z. B. Zwiebel- und Lauch-Arten) und zweikeimblättrigen Pflanzen. Wichtige Familien sind die Kohlgewächse (Brassicaceae), die Gänsefußgewächse (Chenopodiaceae; z. B. rote Bete), die Leguminosen (Fabaceae; Ackerbohne, Bohne, Erbse), die Doldenblütler (Apiaceae; z. B. Fenchel, Sellerie), die Nachtschattengewächse (Solanaceae; z. B. Kartoffel, Aubergine), in den Tropen auch die Windengewächse (Convolvulaceae; z. B. Batate). Viele dieser Pflanzenfamilien besitzen charakteristische Inhaltsstoffe, z. B. spezielle Speicher-Kohlenhydrate bei den Asterngewächsen (Asteraceae; z. B. Topinambur, Artischoke) oder sekundäre Pflanzenstoffe.

Genbank

1. In der Gentechnik: Bezeichnung für eine Sammlung (Bibliothek) von DNA-Abschnitten, die Teile oder gar das gesamte Erbgut eines Lebewesens repräsentieren.

2. In der Züchtung: Sammlung von Samen-, Pollen- und Gewebemustern von Wild- und Kulturvarietäten züchterisch interessanter Pflanzenarten. Genbanken dienen der (ex situ-) Sammlung, Erhaltung und Erforschung von Material der Formenmannigfaltigkeit der Kulturpflanzen, insbesondere ihrer Landsorten und Primitivformen sowie der mit ihnen verwandten Wildarten. Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturpflanzen bestehen große Genbanken am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben und an der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig.

Gene flow

Engl. für "Genfluss"; die (unbeabsichtigte) Übertragung genetischen Materials von Kulturpflanzen in verwandte Wildformen ("Auskreuzen") oder auch z.B. in Bodenbakterien. Gerade die "genetic novelties", wie die gentechnisch erzielten Insektenresistenzen oder Toleranzen gegen abiotische Faktoren, können Wildkräuter zu größerer Fitness und damit unter den bestehenden Umweltbedingungen zu einem Selektionsvorteil verhelfen, was eine Einengung der Biodiversität nach sich ziehen würde.

Genome Editing

Genome Editing, auch Gene Editing; dt. häufig Genom-Editierung oder Genomchirurgie; er bedeutet auf Deutsch „Bearbeitung der Erbinformation“ und ist ein Sammelbegriff für molekularbiologische Techniken zur zielgerichteten Veränderung von DNA, einschließlich des Erbguts (Genom) von Pflanzen, Tieren und Menschen. Auch Gen-Deletionen (sogenannten Gen-Knockouts) oder Insertionen von arteneigenen oder artenfremden Genen können erzeugt werden. Diesbezüglich werden natürlich vorkommende Enzyme (Nukleasen) modifiziert, um die Effizienz bzw. die Genauigkeit des Prozesses zu erhöhen.

Dazu zählen u. a. folgende Techniken:

Das Genome Editing mit dem CRISPR/Cas-System wird als "genetische Chirurgie" der dritten Generation (nach ZFN und TALEN) beschrieben.

Mit den Verfahren des Genome Editing können gezielte Veränderungen im Genom des Zielorganismus eingeführt werden. Dafür sind zwei Komponenten nötig: Ein Protein (Nuklease), das die DNA des Zielorganismus schneidet, und ein „Lotse“, der diese Nuklease an die gewünschte Stelle der DNA leitet. Dabei wird der „Lotse“ (je nach Technik ein Stück DNA, eine RNA oder ein Protein) passgenau so hergestellt, dass er die gewünschte Stelle im Genom des Zielorganismus „erkennt“. Die Nuklease kann entweder von außen in die Zelle eingebracht werden (CRISPR/Cas9, TALEN, Zinkfinger-Nuklease) oder natürlicherweise in der Zelle vorhanden sein (OGM).

Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Genome Editing und herkömmlichen Verfahren der Pflanzenzüchtung

Bei der herkömmlichen Pflanzenzüchtung (nicht gentechnische Verfahren) werden neben der natürlichen Kreuzung von Pflanzen auch spontane oder chemisch bzw. durch Bestrahlung ausgelöste Veränderungen im Pflanzengenom genutzt, ohne dass genau bekannt ist, an welchen Stellen im Genom die Veränderungen erfolgen. Daher müssen in einem anschließenden Selektionsprozess aus einer Vielzahl diejenigen behandelten Zellen bzw. Pflanzenklone identifiziert und selektiert werden, die die gewünschte(n) Veränderung(en) enthalten. Diese Techniken wurden bereits über 3000 Mal zur Herstellung neuer Pflanzenvarietäten erfolgreich genutzt. So wurden z. B. bestimmte Gerstensorten mit Hilfe von Gammastrahlen erzeugt.

Beim Genome Editing dagegen können Gene zielgenau verändert werden. Wie sich die Veränderung an dieser definierten Stelle gestaltet, hängt davon ab, wie die Werkzeuge beim Genome Editing eingesetzt werden (s.o.). In einigen Fällen lässt sich anhand des Ergebnisses (DNA-Sequenz) nicht unterscheiden, ob eine Mutation auf natürlichem Wege oder etwa durch eine neue Technik entstanden ist. Mit Hilfe des Genome Editings können aber auch genetische Varianten erzeugt werden, welche nicht auf natürlichem Wege entstehen. (BfR)

Weitere Informationen:

Genossenschaften

Vereinigungen von gleichgesinnten und gleich interessierten Personen mit meist wirt­schaftlichen Zielen. Sie bezwecken vornehmlich die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes, der bestimmte Funktionen, die aus dem Verantwortungsbereich der Mitgliederwirtschaften ausgegliedert worden war, übernahm. Dabei sollen synergetische Effekte genutzt und die Marktschwäche der einzeln Schwachen überwunden werden. Die einzelnen Mitglieder sind gleichzeitig Kunden und Eigentümer.

Genossenschaften entstanden als Selbsthilfeorganisationen wirtschaftlich schwacher Individuen ab Mitte des 19. Jh. und sind praktisch in der ganzen Welt mit dem Namen Raiffeisen (ländliche G.) und Schulze-Delitsch (handwerklich-gewerbliche G.) engstens verbunden. Nach den Prinzipien dieses freien Genossenschaftswesens arbeiten heute weltweit in über 100 Ländern 900.000 Genossenschaften für über 500 Mio. Mitglieder.

In Ziel und Arbeitsweise unterscheiden sich diese Genossenschaften deutlich von den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der früheren DDR. Eigentliche Produktionsgenossenschaften auf freiwilliger Basis (z.B. Kibbuzim in Israel) gibt es in Deutschland nicht, es sei denn als Maschinenringe.

Ideengeschichtlich stehen hinter dem Begriff "Genossenschaft" Vorstellungen von Herrschaftsfreiheit, Wirtschaftsdemokratie und sozialem Fortschritt. Tatsächlich sind die Genossenschaften im Laufe der Zeit zu einflußreichen Wirtschaftsunternehmen geworden, deren Geschäftspolitik praktisch recht autonom vom Vorstand und/oder Geschäftsführer bestimmt wird. Sie produzieren vornehmlich Dienstleistungen im vor- bzw. nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft.

Die 1.984 Raiffeisen-Genossenschaften erzielten 2019 einen Umsatz von 64,9 Milliarden Euro. Während die Anzahl der Primärgenossenschaften aufgrund von Fusionen bzw. Rationalisierung rückläufig ist, sind die Mitgliederzahlen und Umsätze stark gestiegen. Daher wird den Genossenschaften häufig eine gewisse Marktmacht im Wettbewerb mit privaten Unternehmen des Landhandels und sogar gegenüber den eigenen Mitgliedern unterstellt. Ausgehend von rund 266.600 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland und rund 423.000 Mitgliedschaften von Landwirten, Winzern und Gärtnern ist statistisch betrachtet jeder Betrieb an nahezu zwei Genossenschaften beteiligt.

Die Mitgliedsunternehmen sind verantwortlich für:

Auf europäischer Ebene wurde am 6. September 1958 die erste europäische repräsentative Bauernorganisation, COPA (Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen) gebildet. Kurz danach, d.h. am 24. September 1959 schufen die nationalen Organisationen landwirtschaftlicher Genossenschaften ihren europäischen Dachverband COGECA (Allgemeiner Ausschuss des ländlichen Genossenschaftswesens der Europäischen Union), der die Fischereigenossenschaften mit umfasste. Das Sekretariat von COGECA wurde am 1. Dezember 1962 mit dem Sekretariat von COPA zusammengelegt. Gemeinsam bilden sie die stärkste repräsentative Interessenvertretung der europäischen Landwirtschaft. Die Anzahl der bei COPA und COGECA angeschlossenen Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten ist inzwischen auf insgesamt 76 angewachsen.

Auch in den USA spielen Farmer-Genossenschaften seit vielen Jahrzehnten eine bedeutende Rolle. Eine marktbeherrschende Rolle haben die Genossenschaften mit über 80 % Marktanteil bei der Milchvermarktung inne. Im Bereich der tierischen Produkte einschließlich des Geflügelsektors wurde eine vergleichbare Marktstellung aber nicht erreicht. Seit den 1990er Jahren hat sich in den USA und in Kanada mit den New Generation Cooperatives (NGC) ein modifizierter Typ von Farmer-Genossenschaften ausgebreitet. Sie verfolgen das Ziel, anstelle der von den Farmern angelieferten Rohprodukte weiterverarbeitete Erzeugnisse auf dem Markt anzubieten und damit eine größere Wertschöpfung zu erzielen (Klohn und Voth 2010).

(s. a. Deutscher Bauernverband, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband)

Gentechnik

Die Summe aller praktischen Methoden zur Isolierung, Charakterisierung, gezielten Veränderung und Übertragung von Erbgut eines Lebewesens als Teil der auch die theoretischen Aspekte umfassenden Gentechnologie. Allen dabei angewandten Verfahren gleich ist das vorangehende Entschlüsseln des Genotyps.

In der öffentlichen Diskussion liegt der Fokus meist auf der so genannten Grünen Gentechnik. Darunter fällt der Anbau von Pflanzen, deren Erbgut genetisch so verändert wurde, wie es über klassische Züchtungsmethoden (Kreuzen oder Rekombination) nicht möglich wäre. Diesen Pflanzen wird zum Beispiel ein Gen eines anderen Organismus eingesetzt, um sie resistent gegen Insekten oder bestimmte Pflanzenschutzmittel zu machen. Solche Pflanzen können sowohl als Lebensmittel wie auch als Futtermittel verwendet werden.

Häufiger spielt bei Lebensmitteln die so genannte Weiße Gentechnik eine Rolle. Darunter sind biotechnologische Verfahren in der industriellen Produktion zu verstehen, bei denen durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen – etwa Pilze oder Bakterien – organische Chemikalien hergestellt werden. Mit Hilfe der Weißen Gentechnik werden viele Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe wie zum Beispiel Vitamine, Aminosäuren, Aromen oder Chymosin hergestellt.

Als Rote Gentechnik wird der Einsatz gentechnischer Methoden zu medizinischen Zwecken bezeichnet. Eine wichtige Anwendung ist die inzwischen weit verbreitete gentechnische Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen. Diese können sowohl bei Menschen als auch bei Nutztieren eingesetzt werden.

Ziele

Mit gentechnischen Verfahren können bestimmte gewünschte Eigenschaften statt durch züchterische Auslese, die über den Phänotyp stattfindet, direkt im Genom eingebaut oder auch neue Eigenschaften hinzugefügt werden.

Sie werden vor allem eingesetzt, um bei Pflanzen Resistenz gegen verschiedene Krankheiten oder Schädlinge zu erreichen, die Erträge zu steigern oder die Anpassung an die gegebenen Verhältnisse (Wasserknappheit, Nährstoffmangel) herzustellen.

Vorteile und Nachteile

Der Vorteil ist die deutlich kürzere Zeit zum Erreichen eines Zuchtziels. Ebenso eröffnet die Gentechnik die Möglichkeit, den Pflanzen Eigenschaften zu verleihen, die man auf herkömmlichem Weg nicht erreichen kann.

Der Nachteil ist der hohe technische Aufwand sowie die möglicherweise unkontrollierbaren Folgen bei einer ungewollten Freisetzung.

Tiergenetik

Die ersten gentechnisch veränderten Säugetiere entstanden noch vor den ersten Gentechnikpflanzen. 1974 wurde zum ersten Mal über erfolgreiche Versuche mit Mäusen berichtet. 1985 gab es erste Meldungen zu Schafen und Schweinen. Während sich solche Mäuse und Ratten inzwischen massenhaft in den Laboren finden, sind die meisten Projekte im Bereich Landwirtschaft gescheitert.

Gründe sind fehlende Akzeptanz, Tierschutz- und auch technische Probleme. Nur ein Projekt wurde bislang (2017) bis zur Marktreife entwickelt: Lachs, der aufgrund einer Genmanipulation besonders schnell wächst und 2015 in den USA sowie 2016 in Kanada zum Verkehr zugelassen wurde. Allerdings wird der Fisch noch nicht vermarktet.

Inzwischen unternehmen verschiedene Firmen (u. a. Intrexon, Recombinetics) einen neuen Anlauf, gentechnisch veränderte Tiere zur Marktreife zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Forschung steht das Gen-Editing, bei dem die Erbsubstanz DNA im Labor neu zusamengesetzt und mithilfe von sogenannten DNA-Scheren (Nukleasen) an bestimmten Stellen im Erbgut eingebaut werden. Bisherige Versuche sind allerdings mit erheblichen gesundheitlichen Problemen für die Tiere verbunden.

Weitere Informationen:

Gentechnikgesetz

Das 2015 novellierte deutsche Gentechnik-Gesetz (GenTG) regelt Arbeiten in gentechnischen Anlagen, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten; es schreibt Risikoanalysen vor, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen und von Anmelde- und Genehmigungsverfahren überprüft werden. Für nationale Anträge auf Freisetzung ist das Robert-Koch-Institut (ehemals ein Teil des Bundesgesundheitsamtes) Genehmigungsbehörde.

Ein weiteres Hauptanliegen des Gentechnikgesetzes besteht darin, die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft vor Auskreuzungen, Beimischungen und sonstigen Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen zu schützen.Hierzu wurden Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem Mais und Feldern mit konventionellem Mais im Jahr 2008 gesetzlich eingeführt. Das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Anbaumethoden wird als Koexistenz bezeichnet. Die Aufklärung der Öffentlichkeit geschieht über ein Standortregister, in dem jede Forschungsfreisetzung und jeder Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland eingetragen werden müssen.

Weitere Informationen:

gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Gentechnisch veränderte Organismen sind entsprechend der Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 (Freisetzungsrichtlinie) definiert. Danach handelt es sich um biologische Einheiten (Einzeller, Tiere oder Pflanzen) mit Ausnahme des Menschen, deren genetisches Material so verändert wurde, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich wäre.

Die genetischen Veränderungen kann man mit verschiedenen Techniken herbeiführen: durch gezieltes Abschalten einzelner Gene oder durch den Einbau von arteigenen oder artfremden Genen. Letzteres ist mit DNS-Rekombinationstechniken möglich oder durch direktes Einführen von Erbgut fremder Arten, Zellfusion oder Hybridisierungsverfahren. Der Vorgang der Veränderung wird auch als genetic engineering bezeichnet.

Bei gentechnisch veränderten Organismen, mit denen der Verbraucher in Berührung kommt, handelt es sich ausschließlich um Pflanzen, die genetisch verändert wurden, um sie entweder toleranter gegenüber Pflanzenschutzmitteln oder widerstandsfähiger gegen Schadinsekten zu machen. Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt wurden, sind nach EU-Recht zu kennzeichnen.

Zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen in Lebens- und Futtermitteln gibt es verschiedene zugelassene Methoden, die in der Regel auf dem molekularbiologischen Prinzip der Polymerasekettenreaktion (PCR) beruhen.

Transgene Nutzpflanzen haben seit ihrer Erstzulassung im Jahr 1996 weltweit rapide an Bedeutung gewonnen und wurden 2009 in 25 Ländern auf 134 Millionen Hektar (ca. 9 % der globalen Landwirtschaftsfläche) angebaut. 2017 waren es nach Angaben der ISAA bereits 189,8 Mio ha. Die GV-Pflanzen wurden in diesem Jahr in 24 Ländern (19 EWL, 5 IL) kultiviert. Hinzu kommen 43 weitere Länder, die Ernteprodukte von gv-Pflanzen als Lebens- und Futtermittel importieren.

Dabei handelt es sich insbesondere um Pflanzen, die aufgrund von gentechnischen Veränderungen tolerant gegenüber Pflanzenschutzmitteln oder giftig für bestimmte Schadinsekten sind.

Gentechnisch veränderte Zierpflanzen wie die blaue Rose haben einen geringen Marktanteil.

GV-Pflanzen: Anbauflächen weltweit nach Pflanzen 1996-2017 in Mio. Hektar
GV-Pflanzen: Anbauflächen weltweit 1996-2015 in Mio. Hektar

Quelle: transGEN

Transgene Tiere wurden zunächst für Forschungsarbeiten hergestellt, um die Funktion von Genen zu untersuchen. Hierbei wurden verschiedene Tierarten eingesetzt, die sich für die Analyse biologischer Prozesse besonders eignen. So werden zum Beispiel niedere Organismen wie die Hydra als Modellorganismus eingesetzt, da viele der Gene, die auch im menschlichen Körper für die Entwicklung und auch zur Abwehr von Krankheiten wichtig sind, bei diesem Organismus vorkommen. Transgene Hydren erlauben daher Funktionsuntersuchungen, die in komplizierten Organismen und auch beim Menschen nicht so leicht möglich sind.

Basierend auf diesen Grundlagenforschungen wurden in der Folge auch Genveränderungen an Nutztieren vorgenommen, um deren Eigenschaften für eine bessere Nutzung zu erhöhen.

GV-Pflanzen: Anbauflächen nach Staaten 1996-2017 in Mio. Hektar
GV-Pflanzen 2015: Anbauflächen gehen leicht auf 179 Mio. Hektar zurück

Quelle: transGEN

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hat 2017 erneut zugenommen. Weltweit sind deren Flächen auf 189,8 Millionen Hektar angestiegen, gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Plus von drei Prozent. Die wichtigsten Länder, die gv-Pflanzen landwirtschaftlich nutzen sind USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und Indien. Auf sie entfallen etwa 95 Prozent des globalen GVO-Anbaus.

Hinzu komm China, das sich wie Indien bisher jedoch auf eine Kulturart – Baumwolle – beschränkt, sowie zahlreiche Länder mit sehr viel kleineren Flächen. In Europa sind nur noch Spanien und Portugal als Anbauländer übrig geblieben.

Auch die Kulturarten, bei denen gv-Sorten ausgesät werden, sind die gleichen geblieben: Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps. Inzwischen sind – mit großen Abstand – noch Zuckerrüben und Alfalfa (Luzerne) hinzugekommen. Einige der frühen Entwicklungen wie die berühmte Anti-Matsch-Tomate oder die ersten gv-Kartoffeln sind längst wieder vom Markt verschwunden, fortgeschrittene Entwicklungsprojekte etwa bei Weizen, Weintrauben oder Pflaumen wurden bereits vor einer möglichen Markteinführung eingestellt.

Neben Soja, Mais, Baumwolle und Raps werden inzwischen weitere gv-Pflanzen kommerziell angebaut: In den USA gv-Zuckerrüben (458.000 ha) und die ausschließlich als Tierfutter verwendete gv-Alfalfa (Luzerne) (1,23 Mio. ha), dazu nicht-bräunende Innate-Kartoffeln (3.000 ha) und auf jeweils tausend Hektar gv-Apfelbäume, gv-Papaya auf Hawaii und gv-Squash (Zucchini). In Pakistan hat sich der Anbau von Bt-Auberginen (2.400 ha) etabliert. Neu sind gv-Ananas (Pink Pinapple) auf 25 Hektar in Costa Rica.

Bei den gentechnisch neu eingeführten Eigenschaften ist es im Wesentlichen bei zwei Merkmalen geblieben: Resistenz gegen Schadinsekten (Bt-Pflanzen) sowie Toleranz gegenüber Herbiziden, wenn auch in verschiedenen Varianten und Kombinationen. Nachgefragt wurden zunehmend gv-Pflanzen mit kombinierten Merkmalen, die sowohl gegenüber unterschiedlichen Herbizid-Wirkstoffen resistent sind, als auch Abwehrstoffe gegen verschiedene Schadinsekten (Bt-Protein) bilden. Auf solche Stacked Genes-Sorten entfielen 41 Prozent aller weltweit angebauten gv-Pflanzen, ein Plus von drei Prozent.

Andere Merkmale - etwa Gene für Virusresistenzen, Trockentoleranz, veränderte Inhaltsstoffe und Produkteigenschaften – sind inzwischen zwar auch erfolgreich übertragen worden, doch die Flächen mit diesen gv-Pflanzen fallen bisher im Vergleich zu denen der großen Cash Crops kaum ins Gewicht. (transGEN)

Seit 1996 in den USA die weltweit ersten gv-Nutzpflanzen zugelassen wurden, blieb es auch das das Land mit der größten Anbaufläche für solche Pflanzen.

Die Landwirte in den USA haben durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wirtschaftlich profitiert, obwohl sie deutlich mehr für das Saatgut zahlen müssen als zu Beginn der 2000er Jahre. Der Verbrauch von Insektiziden vor allem bei Mais und Baumwolle ist seitdem stark zurück gegangen. Dagegen nimmt der Einsatz von Herbiziden wieder zu, weil viele Unkräuter inzwischen resistent geworden sind. Das geht aus einem 2014 veröffentlichten Bericht des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) hervor, für den die Erfahrungen mit gv-Pflanzen ausgewertet wurden.

Weltweit konzentriert sich die landwirtschaftliche Nutzung der Gentechnik auf fünf Kulturarten: Sojabohnen, Mais, Baumwolle, Raps und Zuckerrüben. Darüber hinaus gibt es in geringerem Umfang z. B. den Anbau von Kartoffeln, Papaya, Kürbissen und Luzerne. Die wichtigsten Erzeuger sind die USA, Argentinien, Brasilien, Indien, China und Kanada.

In der EU dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist die Einfuhr aus Drittstaaten in die EU nur für die gentechnisch veränderten Nutzpflanzen erlaubt, für die es eine der derzeit rund 50 Zulassungen gibt. Dabei handelt es sich um verschiedene Mais-, Baumwolle-, Soja- und Rapssorten sowie eine Zuckerrübensorte. Teilweise erfolgt die Zulassung mit Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendung, einige der Pflanzen dürfen zum Beispiel nur in Form von Öl, Stärke oder Glukose in Verkehr gebracht werden.

Globale Situation
der kommerziell genutzten Biotech/GV-Pflanzen 2017
Globale Situation der kommerziell genutzten Biotech/GV-Pflanzen 2017

Quelle: ISAAA

Weitere Informationen:

gentechnisches Freilandexperiment

Der (erste) Anbau einer genetisch gezielt veränderten Kulturpflanze außerhalb von Labors und Gewächshäusern unter landwirtschaftlichen Bedingungen. Gentechnische Freilandexperimente und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen müssen seit Juli 1990 nach dem Gentechnikgesetz vom Robert-Koch-Institut (eine Nachfolgebehörde des Bundesgesundheitsamtes) genehmigt werden. Ebenso wirken die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bzw. die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere bei den Genehmigungsverfahren mit. Freisetzungsversuche sind stets zeitlich und räumlich begrenzt und mit Auflagen verbunden. Dadurch soll die Verbreitung lebensfähiger, gentechnisch veränderter Organismen weitestgehend eingeschränkt bzw. verhindert werden.

Weltweit sind bis 1996 ca. 6.000 Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen durchgeführt worden, davon rd. 2.500 in den USA. In der EU wurden insgesamt rd. 600 Freisetzungen notifiziert, davon 42 in Deutschland. Es handelt sich dabei durchweg um landwirtschaftliche Kulturpflanzen, auf die Krankheits-, Schadinsekten- und Herbizidresistenzen, Veränderungen bezüglich der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe sowie männliche Sterilität (bedeutsam für die Erzeugung von Hybridsaatgut) übertragen wurden.

In der EU sind bis Mitte 1995 zwei gentechnisch veränderte Lebendimpfstoffe für Tiere sowie gentechnisch hergestellte herbizidresistente Tabakpflanzen für das Inverkehrbringen zugelassen worden. In den USA haben seit Mitte 1994 eine gentechnisch veränderte Tomatensorte (Flavr-Savr) und 1995 weitere gentechnisch veränderte pflanzliche Produkte (drei weitere Tomatenlinien, Kürbis-, Baumwoll-, Kartoffel- und Sojabohnensorten) die Marktzulassung erreicht. Für das Jahr 1998 rechnet man mit einem 40 %-igen Anteil von Sojabohnen aus gentechnischem Saatgut an der gesamten US-amerikanischen Sojabohnenernte.

Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland
Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland

Quelle: transGEN

Zwischen 1990 und 2015 wurden etwa 200 Freisetzungsanträge vom heutigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt. Die Antragsteller waren zur Hälfte öffentliche Forschungsinstitutionen und Universitäten. Tatsächlich durchgeführt wurden in den 25 Jahren an die 1200 Freisetzungen. Beantragt und genehmigt wurden noch sehr viel mehr. Es betraf fast 300 verschiedene Standorte. Nur etwa ein Viertel der genehmigten Freisetzungen wurde auch tatsächlich durchgeführt. Das liegt vor allem daran, dass die Unternehmen oft sehr viele Standorte vorsorglich nachgemeldet haben, um gv-Pflanzen unter verschiedenen klimatischen Bedingungen zu testen und die für das Zulassungsverfahren erforderlichen Daten zu ermitteln.

Weitere Informationen:

Gentechnologie

Die Gesamtheit von theoretischen und praktischen Aspekten der Anwendung biologischer, molekularbiologischer, chemischer und physikalischer Methoden, die der Analyse, Veränderung und Neukombination von Nukleinsäuren (genetischem Material) dienen sowie des Einbringens und Vermehrens des neukombinierten Erbmaterials in lebenden Zellen. Der Begriff wird häufig synonym zu Gentechnik verwendet.
Gentechnologie kann großen Nutzen u.a. in den Bereichen Landwirtschaft oder der biologischen Bodensanierung bedeuten.

Für die Pflanzenzüchtung ist die Gentechnik als Instrument aus den folgenden Gründen von Bedeutung:

Hinsichtlich der ökonomischen Nutzung ergeben sich folgende Anwendungsfelder:

Das Ergebnis gentechnischer Veränderungen ist eine "Pionierpflanze", die wieder in den klassischen Züchtungs- und Vermehrungsprozeß einfließt. Gentechnologie wird die klassische Pflanzenzüchtung ergänzen, niemals jedoch ersetzen oder überflüssig machen.

Dem Gentransfer zugängliche Kulturen sind:

Weizen, Gerste, Mais, Raps, Kartoffel, Zuckerrübe, Sonnenblume, Flachs, Luzerne, Weißklee, Erbse, ferner Reis, Soja, Zuckerrohr, Baumwolle, Pappel, Tabak, Fichte, Gurke, Chicoree, Salat, Paprika, Blumenkohl, Spargel, Karotten, Meerrettich, Sellerie, Broccoli, Tomate, Melone, Erdbeere, Kiwi, Himbeere, Papaya, Cranberry, Pflaume, Walnuss, Apfel, Wein, Birne, Chrisantheme, Rose, Petunie.
Bis 1997 sind über 100 Pflanzenarten gentechnisch manipuliert worden. Die weltweite Anbaufläche von gentechnisch veränderten Organismen betrug 1997 ca. 100.000 km².

In der Tierzüchtung ergeben sich im Hinblick auf die Landwirtschaft folgende mögliche Einsatzgebiete:

In der Ernährungswirtschaft ergeben sich folgende Perspektiven:

Zur weiteren Bewertung der Gentechnologie im Agrar- und Nahrungsmittelbereich:

(Gentechnisches Freilandexperiment, Novel Food, transgene Organismen)

Weitere Informationen:

Genter

Auch Gängar, Dörre; ein Trockengestell, das wie eine breite Leiter vor der Hauswand angebracht ist (früher besonders im Allgäu).

Gentransfer

Austausch genetischen Materials zwischen verschiedenen Lebewesen. Dabei wird zwischen vertikalem und horizontalem Gentransfer unterschieden:

Weitere Informationen:

Genussmittel

Lebensmittel oder Substanzen, meist pflanzlicher Herkunft, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks und ihrer anregenden oder berauschenden Wirkung.

Zu den Genussmitteln gehören z. B. Kaffee, Tee, Mate, Cola, alkoholische Getränke und Tabak. In der Fachliteratur wird der Begriff darüber hinaus gelegentlich für Zucker und andere Gewürze verwendet. Genussmittel enthalten nur wenige oder keine lebensnotwendigen Nährstoffe und regen sofort oder nach einiger Zeit das Nervensystem an. Die physiologischen und pharmakologischen Wirkungen der Genussmittel machen sich nur vorübergehend bemerkbar. In konzentrierter Form können Genussmittel aufgrund ihres Gehaltes an Koffein, Alkohol und Nikotin als Genussgifte wirken. Die Wirkungen der Genussmittel sind abhängig von Alter, Tageszeit, Dosierung, Stoffwechsel und Empfindlichkeit des Menschen. Besonders kritisch ist der Genussmittelkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit zu bewerten. Einige Genussmittel können zu Abhängigkeiten führen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere wenn sie gemeinsam mit anderen Menschen konsumiert werden.

Geodaten

Geodaten sind raumbezogene Daten der Erdoberfläche, der Lithosphäre und Atmosphäre bis hin zu fachthematischen Sachverhalten aus Wirtschaft, Recht, Verwaltung u.ä. Sie beschreiben Objekte der Realität durch geometrische und inhaltliche Attribute.

Sie lassen sich z.B. mit Geographischen Informationssystemen erfassen, speichern und weiterverarbeiten. Wichtigstes Kriterium von Geodaten ist der Raumbezug, der i.d.R. auf zwei- oder dreidimensionalen Koordinaten beruht. Grundlage für Geodaten ist in Deutschland u.a. das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationsssystem (ATKIS).

Geodaten lassen sich über den Raumbezug miteinander verknüpfen, woraus insbesondere unter Nutzung von GIS-Funktionalitäten wiederum neue Informationen abgeleitet werden können.
Auf und mit ihnen lassen sich Abfragen, Analysen und Auswertungen für bestimmte Fragestellungen durchführen. Geodaten sind als Ware im Geodatenmarkt anzusehen. Sie lassen sich in zwei große Teilkomplexe aufteilen:

Man differenziert ferner in:

Das GeoZG erläutert auch den Begriff "Geodatendienste", es versteht darunter vernetzbare Anwendungen, welche Geodaten und Metadaten in strukturierter Form zugänglich machen. Dies sind im Einzelnen:

  1. Suchdienste, die es ermöglichen, auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodaten und Geodatendiensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen,
  2. Darstellungsdienste, die es zumindest ermöglichen, darstellbare Geodaten anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern oder zu verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen,
  3. Dienste, die das Herunterladen und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien von Geodaten ermöglichen (Downloaddienste),
  4. Transformationsdienste zur geodätischen Umwandlung von Geodaten.

Als Geodateninfrastruktur bezeichnet das Gesetz eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen.

Ein Geoportal ist eine elektronische Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die über Geodatendienste und weitere Netzdienste den Zugang zu den Geodaten ermöglicht.

Der international gestiegene Bedarf an öffentlichen Geodaten manifestiert sich heute u.a. durch Initiativen wie INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe), Copernicus, GEOSS (Global Earth Observation System of Systems) und Galileo (europäisches ziviles Satellitennavigationssystem). Die Koordinierung des Bundes im Rahmen dieser Initiativen erfolgt in Deutschland durch den Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI).

Geodaten in der Landwirtschaft:

Die Landwirtschaft ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig vom jeweiligen Standort des Wirtschaftens abhängig. Aus der Kombination der verschiedenen, natürlichen Standortfaktoren Klima, Boden und Relief ergibt sich für jeden Standort ein individuelles Portfolio aus Ertragspotenzialen.

Elektronische Daten zu solchen Standortfaktoren, eben die beschriebenen Geodaten, finden längst einen breiten Einsatz in der landwirtschaftlichen Praxis, wie zum Beispiel im Bereich der Präzisionslandwirtschaft.

Aber nicht nur dort spielen Geoinformationen eine wichtige Rolle, auch die Wissenschaft im Agrar-, Umwelt- oder Meeresbereich greift bei ihren Untersuchungen immer häufiger auf Geoinformationstechnologien und -dienste zur Erkenntnisgewinnung und -absicherung zurück.

Neben in-situ Daten, die direkt am Boden, in der Luft oder im Gewässer mithilfe stationär angebrachter Sensoren aufgezeichnet werden, spielen zunehmend auch solche Daten eine wichtige Rolle, die basierend auf Satelliten- bzw. Luftbildern über Fernerkundungsmethoden flächendeckend ermittelt werden können. Mithilfe von Sensoren zur Aufnahme bestimmter Bandbreiten des elektromagnetischen Spektrums, kann das spezifische Rückstrahlverhalten der Erdoberfläche auf dem Bildmaterial festgehalten und daraus die gewünschten Parameter von zu analysierenden Objekten abgeleitet werden. Von besonderem Interesse sind dabei in der landwirtschaftlichen Praxis Parameter zum Zustand von Pflanzenbeständen (z. B. Nährstoffversorgung, Schädlingsbefall oder Vitalität) sowie von Böden (z. B. Feuchte, Temperatur oder Erosionsvorgänge).

Weitere Informationen:

Geoökosystem

Auch "landschaftliches Ökosystem"; ein Wirkungsgefüge aus Gruppen von Lebewesen und Pflanzen (Biosysteme) und deren anorganischer Umwelt (abiotische Geosysteme), das über eine bestimmte räumliche Ausdehnung verfügt. Als offene Systeme unterliegen Geoökosysteme zahlreichen externen Einflüssen. Die aktivste Wirkung übt dabei der wirtschaftende Mensch aus. Er nutzt die Produktivität von Geoökosystemen zur Nahrungsversorgung und zur Entnahme von organischen und anorganischen Stoffen. Die Nutzung steht im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit (sustainability) und Raubbau, zwischen einer Bewahrung der Erneuerungsfähigkeit von Geoökosystemen und ihrer Überlastung, im Extrem ihrer dauerhaften Zerstörung. Für die aktuelle wie für die historische Entwicklung der Kulturlandschaft finden sich ausreichend Beispiele, daß die forstliche und agrarische Nutzung den geoökologischen Grundlagen oft mehr entnommen haben, als an Nährstoffen regeneriert wurde.

Geopark

Ein Geopark ist ein besonders ausgewiesenes Gebiet, in dem Erdgeschichte erlebbar gemacht wird. In einem Geopark wird vermittelt, wie Landschaften entstehen, welche Gesteine und Rohstoffe im Untergrund vorkommen und wie Geologie und Böden die jeweilige Landnutzung beeinflussen. Diese Themen werden durch Angebote wie etwa geführte Wanderungen, Informationstafeln im Gelände, Print-Publikationen (Faltblätter u. Ä.) sowie online präsentiert.

Geoparks sind in der Regel Ausschnitte der Erdoberfläche, in denen erdgeschichtliche Phänomene in besonders eindrucksvoller Weise – besonders charakteristisch oder außergewöhnlich – vorhanden und entsprechend vorzeigbar sind.

Geoparks widmen sich damit der Vermittlung geowissenschaftlicher Kenntnisse und Erkenntnisse über die jeweilige Region, also einem spezifischen Teilbereich der Umweltbildung. Darüber hinaus dienen sie der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Region, vor allem durch die Förderung von Wertschöpfung im Bereich des nachhaltigen Geotourismus, oft kombiniert mit ländlichem Tourismus.

„Die Schwäbische Alb – und mit ihr auch der Geopark – zeigt nämlich eindrucksvoll, dass das ‚magische Dreieck‘, also das Zusammenwirken von Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft, ein echtes Erfolgsmodell ist und Synergien für alle drei Bereiche bringt.“ (MP Kretschmann 2016)

Durch eine Wechselwirkung zwischen den Geoparks und ansässigen Unternehmen werden die touristische Wertschöpfungskette und somit auch die Vermarktung der Regionen befördert. Es sind Netzwerke entstanden, die nicht nur für die Geoparks von Vorteil sind, sondern sich auch positiv auf die gesamte Entwicklung der Region auswirken. Unsere abwechslungsreichen Landschaften und erholsame Natur laden zum Erkunden, Erleben aber auch zum Verweilen ein. Eine weitere Aufgabe der Geoparks sind Schutz und Erhaltung des geologischen Erbes (Geotopschutz, englisch: geoconservation).

Seit den 1990er-Jahren gibt es weltweit eine Bewegung zur Ausweisung von Geoparks. Nach langjährigen Bemühungen wurden die Geoparks im November 2015 UNESCO-Programm bzw. Teil eines UNESCO-Programms, des International Geoscience and Geoparks Programme (IGGP). Die bestehenden Geoparks des Global Geoparks Network wurden zu UNESCO Global Geoparks ernannt.

Der Begriff Geopark ist – anders als Nationalpark oder Naturpark – keine gesetzliche Kategorie, zum Beispiel des Naturschutzrechts. Für die Zertifizierung von Geoparks sind allerdings Richtlinien geschaffen worden. Für UNESCO Global Geoparks gelten die Operational Guidelines des International Geoscience and Geoparks Programme (IGGP) von 2015. In Deutschland wird die Bezeichnung „Nationaler GeoPark“ nach Prüfung und der Gewährleistung bestimmter Qualitätskriterien von der GeoUnion Alfred-Wegener-Stiftung verliehen, nach Richtlinien, die der Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLA-GEO) erstellt hat, zuletzt im März 2018.

Weitere Informationen:

Geophyten

Mehrjährige krautige Pflanzen, die die ungünstige Jahreszeit (Winter, Lichtmangel, sommerliche Dürre) mit Hilfe unterirdischer Erneuerungsknospen (Überdauerungsorgane) überdauern. Man unterscheidet u.a. Rhizomgeophyten, Knollengeophyten und Zwiebelgeophyten sowie solche, bei denen die Erneuerungsknospen unterirdisch am Stengelgrund oder den Wurzeln sitzen.

Geoportal GDI-BMEL

Das Geoportal GDI-BMEL wird durch das in der BLE angesiedelte "Fachzentrum für Geoinformation und Fernerkundung für den Geschäftsbereich des BMEL" betrieben. Das BMEL stellt in diesem Zusammenhang über das Geoportal GDI-BMEL einen zentralen GDI-Knoten für die Einrichtungen des BMEL-Geschäftsbereiches zur Verfügung. Über den Geodatenkatalog der GDI-BMEL werden die Metadaten des BMEL-Geschäftsbereich an den Geodatenkatalog der GDI-DE weitergeleitet. Auf diese Weise ist die nationale Umsetzung der EU-INSPIRE-Richtlinie für das BMEL sichergestellt. Über den Geodatenviewer werden verschiedene Geodaten aus dem Geschäftsbereich des BMEL über voreingestellte Kartendienste bereitgestellt.

Auch für die landwirtschaftliche Praxis und Forschungstätigkeiten der Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften ist der Einsatz und die Verarbeitung von Geoinformationen von großer Bedeutung.

Die Seiten des Geoportals GDI-BMEL (Geodateninfrastruktur des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) bieten Informationen über ausgewählte Einsatzmöglichkeiten der Fernerkundung und die Bedeutung der Geoinformationen für die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus stellen sich einige Institute und Behörden des BMEL-Geschäftsbereichs mit ihren Fernerkundungs- und GIS-Schwerpunkten sowie ihren diesbezüglich durchgeführten Projekten vor.

Ausgehend von dieser Startseite bietet das Geoportal GDI-BMEL als Informationsplattform überdies einen raschen Überblick über aktuelle Nachrichten und Veranstaltungstermine sowie interessante Links zu den Themen Geoinformation und Fernerkundung in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft. Zudem wird über die Initiative INSPIRE aufgeklärt. In Zukunft stehen auch weiterführende Publikationen zum Download zur Verfügung.

Über einen Metadatenkatalog können Informationen zu Geodaten recherchiert werden, die in Behörden, Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen des Geschäftsbereichs vorhanden sind. Durch die Anbindung an den Geodatenkatalog-DE können die Metadaten, sofern sie INSPIRE-relevant sind, auch über die INSPIRE-Infrastruktur gefunden werden. Einige ausgewählte WMS-Dienste sind in den Geodatenviewer des Geoportals GDI-BMEL eingebunden, weitere werden folgen.

Der Geodatenkatalog-DE ist eine Komponente der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), die dazu dient, die dezentral vorliegenden Geodaten von Bund, Ländern und Kommunen besser auffindbar und nutzbar zu machen. Damit wird nicht nur die deutschlandweite, sondern auch die internationale Vernetzung raumbezogener Daten unterstützt und ein Beitrag zur Umsetzung der europäischen Geodateninfrastruktur gemäß der INSPIRE-Richtlinie geleistet. Im Zuge der weiteren Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie werden die Funktionalitäten der Geodateninfrastruktur laufend erweitert, an die INSPIRE-Anforderungen angepasst und das Angebot schrittweise optimiert. Hilfestellungen zur Nutzung der Such- und Darstellungsfunktionen finden Sie in unseren Benutzerhinweisen.

Weitere Informationen:

Geotop

Von griech. gé „die Erde“ und topos „der Ort“; erdgeschichtliche Gebilde der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und der Entstehung des Lebens vermitteln. Geotope sind von Natur aus außerordentlich vielgestaltig. Zu den Geotopen zählt man beispielsweise markante, auffällige Felsformationen, Aufschlüsse von Gesteinen und Bodenformationen, wichtige Fundstellen von Mineralien und Fossilien sowie natürliche Landschaftselemente (Höhlen, Moränen). Geotope können künstlich, d. h. vom Menschen angelegt (z. B. Steinbrüche) oder natürlich entstanden sein.

Die Dimensionen von Geotopen schwanken zwischen kleinen an Böschungen freigelegten Gesteinsoberflächen und großflächigen Steinbrüchen, die auf den ersten Blick als schwerer Landschaftseingriff gewertet werden können. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert - sogenannte Fenster der Erdgeschichte.

Natürliche Aufschlüsse liefern, neben den geologischen Informationen, die im freiliegenden Gestein enthalten sind, schon aufgrund ihres bloßen Vorhandenseins oft Informationen zur jüngsten geologischen Vergangenheit und oberflächenformenden Prozessen in ihrer Region. Dazu gehören z. B. Höhlen oder Schluchten. Auch andere geomorphologische Elemente (Dolinen, Geröllhalden) zählen zu den Geotopen, ebenso wie hydrologische Phänomene (z. B. Quellen).

Um die Geotopvielfalt zu klassifizieren, entwickelte man in Bayern folgende fünf Geotop-Gruppen:

Als schutzwürdig werden diejenigen Geotope angesehen, die eine besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Ästhetik besitzen. Für wissenschaftliche und pädagogische Arbeiten, für Natur- und Heimatkunde sowie für den Geotourismus sind sie Objekte von besonderem Wert – sogenannte Geoarchive oder Fenster zur Erdgeschichte.

In den letzten 20 Jahren sind weltweit in zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, so genannte Geoparks eingerichtet worden. Allein in Deutschland existieren aktuell 22 Geopark-Initiativen, wovon derzeit 16 als „Nationale GeoParks“ zertifiziert wurden, die eine Gesamtfläche von 50 650 km² (= 14 % der Landfläche Deutschlands) einnehmen.

Geoparks stellen keine Schutzkategorie im Sinne des Naturschutzrechts, sondern eine Art Gütesiegel dar, das auf der Grundlage von unterschiedlichen Zertifizierungssystemen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene an geeignete Regionen befristet vergeben wird. Eines der zentralen Hauptziele von Geoparks ist der Schutz bzw. die Pflege von Geotopen. Allgemein wird der Geotopschutz als Teilaufgabe des Naturschutzes betrachtet, jedoch ist die Rechtslage lückenhaft. So finden sich die Begriffe „Geopark“ und „Geotop“ weder im Bundesnaturschutzgesetz noch in den meisten NaturschutzLändergesetzen. Fehlende rechtliche Handlungsgrundlagen führen dazu, dass der Geotopschutz in der einschlägigen Behördenpraxis kaum eine Bedeutung hat.

In Abhängigkeit von den jeweiligen rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern können Geotope beispielsweise auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes oder des Bodenschutzgesetzes ausgewiesen werden.

Eine spezielle Form des Geotourismus ist die Nutzung geschützter Geotope als Zielpunkte beim Geocaching. Diese sogenannten Earthcaches dienen der spielerischen Vermittlung von Wissen um geologische Prozesse.

Gerste

Die Gerste (bot.: Hordeum vulgare), engl. barley, fr. orge, ist die viertwichtigste Getreideart und gehört zu den Süßgräsern (bot.: Poaceae). Sie ist heute aufgrund ihrer Robustheit und hohen Anpassungsfähigkeit eine der geographisch am weitest verbreiteten Nahrungspflanzen. Gerste wird einjährig angebaut und wächst etwa 0,5 bis 1,3 m hoch. Sie ist anspruchslos und wächst auf einfachen Böden und in Hochlagen. Das Gerstenkorn ist etwas länglicher als Weizen mit spitz zulaufenden Enden. Meist dominieren bei der Speisegerste goldgelbe Körner, die für Grütze oder Graupen eine hellere Farbe ergeben als rötliche oder braune Sorten.

Herkunft

Gerste gehört neben dem Einkorn zu den ältesten Getreidearten. Sie wurde vor ca. 10.000 Jahren im Gebiet des Fruchtbaren Halbmondes von der Wildgerste (Hordeum spontaneum) gewonnen und domestiziert. Ab dem 5. Jt. v.Chr. wurde sie auch in Europa kultiviert. Die Gerste wurde damals geröstet, zerstoßen und zu Brei und später auch zu Fladenbrot verarbeitet. Während des Mittelalters war die Gerste nur in kühleren Regionen von Bedeutung. 

Der Hauptnährstoff der Gerste ist das Kohlenhydrat Stärke. Durch geeignete Verarbeitung wird die Stärke enzymatisch zu Dextrinen und Zucker abgebaut. Diesen Prozess nutzt man zur Herstellung von Malzmehlen, -extrakt und Bier. Durch die leichte Verzuckerung wirkt Gerste stärkend auf das Nerven-Sinnes-System des Menschen, was günstig für Konzentration und geistige Anstrengung ist.

Nutzung

Gerste wird hauptsächlich als Tierfutter (70 %), sowie für die Herstellung von Malz (fast 30 %) als Rohstoff für Bier und Spirituosen (Whisky, Korn) genutzt. Ein alkoholfreies Getränk aus Gerste ist Gerstenwasser (barley water). Es entsteht aus dem Wasser gekochter Gerstenkörner, die mit Säften und Gewürzen gemischt werden.

Bei der Gerste unterscheidet man zweizeilige Sommergerste und mehrzeilige Gerste, meist Wintergerste. Zweizeilige Gerste wird hauptsächlich in der Brauerei verwendet, mehrzeilige Gerste in der Lebensmittelverarbeitung und als Futtermittel.

Die Bedeutung von Gerste als primärem Nahrungsmittel ist zwar im Vergleich zu früher stark gesunken, sie ist aber immer noch wichtig in Marginal- und Subsistenzgebieten in den Maghreb-Ländern, im Nahen Osten, den Hochlandgebieten Asiens, am Horn von Afrika sowie in den Anden.

Gerste wird anhand der unterschiedlichen Ähren in zwei- und mehrzeilige Formen unterschieden, was auch für die Nutzung von Bedeutung ist. Vier- und sechszeilige Gerstensorten sind überwiegend Wintergerstensorten, die (im Gegensatz zu dem im Frühjahr ausgesäten Sommergetreide) im Herbst gesät werden und eine Vernalisation zum Schossen benötigen. Durch die längere Vegetationsphase und die effektive Nutzung der Winterfeuchtigkeit sind die Erträge höher und die Nährstoffe günstig für die Verwendung als Futtergerste. Wintergerste wird daher vorwiegend als Futtergetreide angebaut. Die Spelzen erhöhen den Rohfaseranteil und wirken sich diätetisch positiv aus. Deshalb wird Wintergerste mit höherer Energiedichte in der Sauenfütterung und Schweinemast eingesetzt. In der menschlichen Ernährung spielt die Wintergerste nur eine untergeordnete Rolle. Es besteht nur ein sehr kleiner Markt für Wintergerste zur Herstellung von Graupen, Malzkaffee und Fladenbrot. Neuere Wintergerstensorten mit hohen Gehalten an Protein und Ballaststoffen werden nur für die menschliche Ernährung angebaut.

Zweizeilige Gerstensorten (überwiegend Sommergerste) enthalten besonders viel Stärke und wenig Protein. Sie finden vorwiegend bei der Bierherstellung als Braugerste Verwendung (Malz) und werden zu Gerstengraupen verarbeitet. Mälzereien und Brauereien fordern große, einheitliche Partien an Braugerste, um eine gleichmäßige Bierqualität zu gewährleisten. Gute Braugerste hat eine feine, leicht gekräuselte Spelze mit einem Spelzanteil zwischen 7 - 9 %, das Korn soll rundlich, vollbauchig mit wenig ausgeprägter Bauchfurche sein und eine mittlere bis hohe Tausendkornmasse (TKM) haben bei geringer Schalendicke. Zu guter Letzt sollte der Eiweißgehalt zwischen 8,5 - 11,5 % liegen. Ist dies nicht der Fall gelangen diese nicht geeigneten Partien an Braugerste in den Futtertrog oder das mit ihr gebraute Bier schmeckt leer und bildet auch nach vielen Zapfversuchen keine Schaumkrone.

In nicht gemälzter Form wird Gerste zu Grütze oder Graupen verarbeitet und gelegentlich auch zu Mehl gemahlen. Speziell für die menschliche Ernährung gezüchtete Gerste mit einem Gehalt an Beta-Glucan von mehr als 4 g pro 100 g wird als Korn, als Flocken oder verarbeitet zu Mehl angeboten. Daraus werden auch Gerstenbrote hergestellt.

Anbaugebiete

Führend im Anbau sind Russland, Australien und die Ukraine, in Westeuropa Deutschland, Frankreich und UK, ferner Kanada und die Türkei. Die größten Anbaugebiete Deutschlands liegen in Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

2016 betrug die Produktion weltweit 141 Millionen Tonnen, die auf einer Fläche von 47 Millionen Hektar angebaut wurden. Gerste ist anspruchsloser als Weizen und kann unter unterschiedlichen Bedingungen wachsen.

Weitere Informationen:

Gerüsttrocknung

In europäischen Mittelgebirgen und alpinen Grünlandgebieten seit dem Mittelalter verbreitete Methode der Heutrocknung mit Hilfe unterschiedlicher Gerüstarten, wie z.B. Heinzen, Heuhütten, Schwedenreutern, Schrägwänden oder Dreibockreutern. Bis Ende der 50er Jahre waren Gerüste die einzige Alternative zur Bodentrocknung mit größerer Unabhängigkeit vom Wetter und besseren Heuqualitäten. Heute sind sie weitgehend durch Belüftungsanlagen verdrängt.

Gesamtfutter

In der Landwirtschaft der Industrieländer üblicher Begriff für die Futterkombination aus Grundfutter und Kraftfutter.

geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch EU-Recht geschützt werden.

Das Gütezeichen "g.g.A." soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit "g.g.A." gekennzeichnete Produkte besitzen somit eine spezifische Eigenschaft oder ein Ansehen, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.

Die  geografischen Herkunftsangaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) sowie die "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Welche Produkte aus Deutschland geschützt sind und das entsprechende Unionszeichen tragen oder für welche Produkte der Schutz beantragt wurde, ist in dem von der EU geführten Register (eAmbrosia) einsehbar.

Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

Schutz von geografischen Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

Geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (z.B. Fleur de sel de Guérande oder Jamón de Serón) durch EU-Recht geschützt werden.
Die nebenstehende Karte zeigt die Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland.

Quelle: BMEL nach EU, IfL

Beispiel: Schwäbische Spätzle

Echte Schwäbische Spätzle dürfen seit März 2012 das europaweit gültige Qualitätssiegel für "geschützte geografische Angaben" (g.g.A.) tragen - wenn sie in Schwaben herstellt wurden und die Zutaten mit der bei der EU hinterlegten Rezeptur übereinstimmen. Dadurch soll eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt werden.

Beispiel: Holsteiner Tilsiter

Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf nur aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat das Produkt im Dezember 2013 als "geschützte geografische Angabe" (g.g.A) registriert. Demnach darf sich ein Käse nur dann Holsteiner Tilsiter nennen, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Der würzig-aromatische Charakter ließe sich nur durch spezielle Bakterienkulturen erzeugen, die nur im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen können, so die Kommission.

Beispiel: Nürnberger Lebkuchen

Nürnberger Lebkuchen ist EU-weit als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) registriert. Dieses Qualitätserzeugnis  darf aufgrund des Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die zur Herstellung verwendeten Zutaten müssen aber nicht aus der Region kommen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat ein weltweit hohes Ansehen erworben.

(s. a. geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.))

Weitere Informationen:

geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten."

Schutzgegenstand

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind, wie auch Naturdenkmäler (ND), ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie der GLB jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. Demnach können sowohl Einzelobjekte als auch Objektgruppen (z. B. Allee) oder Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung (z. B. Dorfweiher, Streuobstbestände) Schutzgegenstand sein. Eine Maximalgröße wird für GLB im Gesetzestext nicht angegeben. Entscheidend für die Eignung als GLB ist die Identifizierbarkeit eines konkreten Objektes als Teil einer Landschaft. Flächen, die eine vollständige Landschaft darstellen, sind als Schutzgegenstand i. S. des § 29 BNatSchG nicht geeignet. Für genau abgrenzbare Gebiete ist die Unterschutzstellung aller Objekte des gleichen Typus (z. B. aller Baumveteranen innerhalb einer Gemeinde) erlaubt. GLB können belebte oder unbelebte Teile von Natur und Landschaft sein, z. B. Pflanzen oder Bodenformationen. Sie müssen jedoch ortsfest und dauerhaften Charakters sein. Geläufige Beispiele für geschützte Landschaftsbestandteile sind Bäume, Hecken, Raine, Alleen, Wallhecken, Feldgehölze und Wasserläufe. Weitere Beispiele finden sich in der unten angegebenen Literatur.

Aufgrund der überwiegenden Kleinflächigkeit der GLB, der Ausweisung durch die Unteren Naturschutzbehörden und die zur Verfügung stehende Datenlage gibt es zu geschützten Landschaftsbestandteilen keine bundesweite Übersicht.

Weitere Informationen:

geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Das EU-Gütezeichen "g.U." garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Die Produkte weisen dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geographischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen.

Beispiel: Allgäuer Bergkäse g.U.

Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des "Allgäuer Bergkäse" verwendet werden. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäu beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Bergkäse. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Der Allgäuer Bergkäse weist dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.

(s. a. geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.))

Weitere Informationen:

Gesteinsmehl

Bezeichnung für einen Bodenhilfsstoff aus industriell zermahlenem Gestein. Es wird zur allgemeinen Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Wasserhaltefähigkeit in Hausgärten, im ökologischen Obstbau und Landwirtschaft sowie im Weinbau eingesetzt.

Der Begriff kann sich auf das Produkt einer Vermahlung einer Mineralgruppe oder auf eine Mischung aus verschiedenen vorproduzierten Gesteinsmehlen beziehen. Zusammensetzung, chemische und physikalische Eigenschaften ergeben sich aus der Warendeklaration nach Düngeverordnung und dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Handelsproduktes.

Gesetzliche Regelungen

Im Düngemittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird Gesteinsmehl in § 1 Nr. 1 unter dem Stichwort Bodenhilfsstoff aufgelistet und eindeutig von Düngern abgegrenzt. Laut Düngemittelgesetz sind Bodenhilfsstoffe „Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die den Boden biotisch, chemisch oder physikalisch beeinflussen, um seinen Zustand oder die Wirksamkeit von Düngemitteln zu verbessern…“.

Nahezu gleichlautend ist die Definition von Bodenhilfsstoffen im Düngemittelgesetz von Österreich. Ergänzend wird sich explizit auf Pflanzen bezogen, indem Gesteinsmehle als „Bodenhilfsstoffe (…) ohne wesentlichen Gehalt an pflanzenaufnehmbaren Nährstoffen…“ verstanden werden (§ 2 Nr. 1 Düngemittelgesetz).

In der Schweiz hingegen werden Gesteinsmehle, konkret Magnesiumgesteinsmehl unter der Nr. 424 geführt, im Abschnitt Nr. 4 als Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger im Anhang 1, Teil 1 der Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern erwähnt.

Mit den Erläuterungen im deutschen und österreichischen Düngemittelgesetz wird verdeutlicht, dass ein Unterschied besteht zwischen Gesteinsmehlen und Düngern, die Pflanzennährstoffe sind und eingesetzt werden, um Qualität, Wachstum und Ertrag von Pflanzen zu beeinflussen.

Urgesteinsmehl und Gesteinsmehl

Im Handel werden sowohl Urgesteinsmehl als auch Gesteinsmehl angeboten. Beide Begriffe werden oft synonym zueinander verwendet. Die Gemeinsamkeit beider Mehle aus Gestein ist die Korngröße: diese beträgt bis zu 0,063 mm.

Der Unterschied zwischen beiden Mehlarten liegt in den Rohstoffen. Während Urgesteinsmehl ausschließlich aus den Gesteinen Basalt oder Diabas, teilweise auch Granit und Gneis hergestellt wird, werden unter dem Begriff Gesteinsmehl zermahlene Gesteine verschiedener geologisch-genetischer Herkunft wie Quarzit, Schiefer, Syenit und Marmor zusammengefasst.

Entsprechend variiert die Zusammensetzung an Mineralstoffen, die im Zuge der Verwitterung von Gesteinsmehl im Boden freigesetzt werden und zusätzlich für Pflanzen verwertbar zur Verfügung stehen, wie bspw. Kieselsäure, Aluminium- und Magnesiumoxide, Kupfer, Zink, Kobalt, Nickel, Bor, Molybdän und teilweise auch Schwermetalle.

Gesteinsmehl in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Gesteinsmehl findet hauptsächlich in der Landwirtschaft Verwendung – in Böden und Viehställen aufgrund der Ammoniak- bzw. Geruchsbindung, wird aber auch als Zuschlagstoff für Beton eingesetzt. Dafür wird das Ausgangsgestein von Gesteinsmehl, das u.a. beim Abbau von Gesteinen anfällt, mit Gesteinsmühlen bis zur gewünschten Korngröße fein zermahlen. In der Praxis wird Gesteinsmehl häufig mit Dünger, Kompost oder Gülle versetzt, um zusätzlich einen Beitrag zur Nährstoffversorgung von Pflanzen darzustellen. Die Menge an Urgesteinsmehl oder Gesteinsmehl, die dabei pur oder mit Dünger vermischt, auf Feldern oder in Gärten verteilt wird, variiert bodenabhängig.

Beziehung Gesteinsmehl-Boden

Als Bodenhilfsstoff leistet Gesteinsmehl einen positiven Beitrag zu den chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften von Böden. So wird durch die Mineralstoffe von Gesteinsmehlen die Komplexbildung mit Bodenbestandteilen gefördert: es entsteht eine Krümelstruktur im Boden, so dass Pflanzen den Untergrund besser durchwurzeln und Nährstoffe besser aufnehmen können.

gestelztes Ein(heits)haus

Dem quergeteilten Ein(heits)haus verwandter Grundtyp der Ein(heits)häuser, da ebenfalls eine Querteilung vorliegt. Seine Besonderheit besteht darin, daß der Wohnteil "gestelzt" ist, d.h. ganz oder überwiegend im ersten Stock untergebracht ist. Dieses sogenannte Wohnstallhaus ist seit dem 16. Jh. als Kümmerform aus Gehöften entstanden. Hauptverbreitungsgebiete sind die Baar, die südwestliche Schwäbische Alb und deren Vorland einschließlich des Neckarbeckens.

Getreide

Gruppe von annuellen Kulturpflanzen aus der Familie der Gräser (Gramineen), die fast überall in der Welt wegen ihrer stärkemehlhaltigen Samen für die menschliche wie tierische Ernährung angebaut werden. Im Allgemeinen unterscheidet man acht Getreidearten: Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Mais, Triticale, Reis und Hirse. Der Kornkörper besteht aus der Frucht- und Samenschale, dem Keimling und dem Mehlkörper. Er enthält viel Eiweiß (Kleber) und Stärkekörner.

Begriff

Der Begriff "Getreide" wird nicht einheitlich verwendet: Botanisch gesehen gehören dazu Weizen, Reis, Gerste, Mais, Roggen, Hafer, verschiedene Hirsesorten u. a. Einige Agrarstatistiken weichen von dieser Definition ab. So beschränkt sich die FAO bei der laufenden Bereichterstattung (nicht grundsätzlich bei allen Statistiken!) zu cereal grains bzw. cereals auf die Getreidearten Reis und Weizen. Mais Gerste, Sorghum, Hafer und Roggen werden dagegen als sogenannte grobkörnige Getreide (coarse grains) zusammengefasst.

Historie

Schon in vorgeschichtlichen Siedlungen findet man Getreide an den Herdstellen. Auch auf Tongefäßen der Frühzeit finden sich Darstellungen von Ähren, ebenso ist aus den Funden von Mahlsteinen auf die Verwendung von Getreide zu schließen. Wahrscheinlich ist der Getreideanbau in Vorderasien entwickelt worden, über Kleinasien, die Donauländer oder die Iberische Halbinsel und Frankreich nach Mitteleuropa gekommen. Funde sprechen dafür, dass zunächst Brotweizen und Gerste, aber auch Hafer angebaut wurden. Roggen ist erst später, insbesondere wegen einer Klimaverschlechterung, in Mitteleuropa bedeutsam geworden.

Auch der Getreidehandel ist schon alt. Hirse und Mais sind erst später nach Europa gekommen. Neben den Körnern werden auch die Halme als Stroh – früher vor allen Dingen als Einstreu bei Viehhaltung – verwendet, heute vor allem zur Bodenverbesserung. Getreide wird in Deutschland fast ausschließlich mit dem Mähdrescher geerntet, die ausgedroschenen Körner kommen zunächst in den Korntank, werden dann lose auf Wagen umgeladen und gegebenenfalls getrocknet und eingelagert. Das Stroh wird entweder zu Ballen gepresst und abtransportiert oder gleich fein gehäckselt aufs Feld gestreut, um es in den Ackerboden einzuarbeiten.

Verwendung von Getreide in Deutschland

Mit 20,9 Millionen Tonnen wird mehr als die Hälfte des Getreides als Futtermittel eingesetzt (rund 54 Prozent). Die wichtigsten Futtergetreide sind Weizen, Gerste und Mais. 2021/22 wurden rund 6,6 Millionen Tonnen Weizen sowie jeweils 5,1 Millionen Tonnen Gerste und Mais verfüttert.

Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2020/21 ist die Verwendung von Getreide als Futtermittel um 16 Prozent zurückgegangen. Das liegt unter anderem an gestiegenen Kosten für Futterkomponenten und einem geringeren Schweinebestand.

Der Nahrungsverbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr um gut 3 Prozent gestiegen. Mit 8,9 Millionen Tonnen wurde knapp ein Viertel des Getreides für die menschliche Ernährung verwendet.

Der Krieg in der Ukraine könnte den Anstieg des Nahrungsverbrauchs erklären. Zu Beginn des Krieges kauften Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sorge vor Versorgungsengpässen deutlich mehr Mehl. Zudem wurde viel Getreide als Lebensmittelspende in Form von Mehl oder Nudeln in die Ukraine geliefert.

Weich- und Hartweizen waren mit einem Verbrauch von zusammen knapp 7,4 Millionen Tonnen die wichtigsten Nahrungsgetreide. Roggen folgte mit 0,6 Millionen Tonnen sowie Hafer mit 0,5 Millionen Tonnen.

Knapp 10 Prozent des Getreides wurde 2021/22 in Deutschland energetisch genutzt. Darunter fällt beispielsweise die Erzeugung von Bioethanol. Gut 8 Prozent wurden industriell verwertet, beispielsweise als Braumalz. Die Verluste lagen 2021/22 bei weniger als 4 Prozent. Als Saatgut wurde rund 1 Prozent des Getreides verwendet.

Verwendung von Getreide in Deutschland
Verwendung von Getreide in Deutschland

Quelle: BLE

Ernteerträge

Die Ernteerträge bei Getreide wurden in den letzten Jahrzehnten erheblich gesteigert. Neue Sorten, bessere Bodenbearbeitung, gezielte Düngung, Pflanzenschutzmittel, Mechanisierung und Spezialisierung der Betriebe sind die Ursache dafür. 1967 erntete ein Landwirt in Deutschland gerade einmal die Hälfte der heutigen Getreidemenge. So lag zum Beispiel der Durchschnittsertrag je Hektar Weizen in den Jahren 1964 bis 1969 bei rund 3,7 Tonnen, heute (2017) liegt er im Schnitt der vergangenen fünf Jahre bei acht Tonnen. Dagegen liegen die Getreideerträge in den afrikanischen und asiatischen Ländern mit 20 bis 30 dt/ha deutlich niedriger. Auch in Nordamerika liegen die Erträge deutlich hinter denen Deutschlands.

Weltgetreideanbau nach Arten

Die Weltgetreideproduktion belief sich nach Angaben des USDA (amerikanisches Agrarministerium) im Wirtschaftsjahr 2021/22 auf 2.798 Mio. t (ohne Reis: 2.283 Mio. t). Sie lag mit +73 Mio. t bzw. +2,7 % erneut oberhalb der Getreideernte von 2020/21 mit 2.725 Mio. t (ohne Reis 2.179 Mio. t. Für das laufende Getreidewirtschaftsjahr 2022/23 taxiert das USDA in seiner Novemberschätzung die Ernte auf 2.746 Mio. t (ohne Reis: 2.242 Mio. t). Dies stellt, sollten die Zahlen Bestand haben, nach der Spitzenernte von 2021/22 die zweitgrößte Getreideernte aller Zeiten dar. . (Stand: 23.11.2022)

Quelle: LfL

Bedeutung

Getreide ist der weltweit wichtigste Nahrungskomplex und für die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern von entscheidender Bedeutung. Aber nur ein Teil der globalen Produktion wird direkt für die menschliche Nahrung verwendet. Immer mehr geht die Balance zwischen den vier "f" (food, feed, fuel, fibre) verloren. Mit einem Anteil von 47 Prozent wandert der Großteil der Getreideernten in den Futtertrog, und das mit steigender Tendenz. Durch diese indirekte Nutzung gehen aufgrund der ineffektiven Konversionsraten - rein rechnerisch - Kalorien verloren, die für die globale Ernährung und gerade für ärmere Bevölkerungsgruppen wichtig wären. Zusätzlich erhebt sich durch den Aufstieg der Bioenergie verstärkt die Frage nach "Teller oder Tank". Auch hat die Industrie die Verwendung von Getreide für verschiedenste Zwecke ausgeweitet.

Zwar ist die Nachfrage nach Getreide zur Kraftstoffherstellung leicht gestiegen, sie macht nach Angaben des Internationalen Getreiderats (IGC) aber weniger als ein Zehntel des Gesamtverbrauchs aus. In den USA wird vor allem Mais für die Herstellung von Bioethanol verwendet. Bei der Herstellung fällt Trockenschlempe (Dried Distillers Grains with Solubles, DDGS) an, das als Eiweißfuttermittel Verwendung findet.

Aus einer Tonne Weizen, die zu Bioethanol verarbeitet wird, entstehen durchschnittlich 295 Kilogramm DDGS mit einem Feuchtegehalt von zehn Prozent. Aus einer Tonne Mais ergeben sich 309 Kilogramm DDGS. Bei hohen Getreidepreisen wird zunächst weniger zu Biokraftstoff verarbeitet bevor am Einsatz in Futtermitteln gespart wird. Das hohe Wertschöpfungspotenzial auf den Lebensmittelmärkten stellt sicher, dass bei hohen Getreidepreisen dieses vorrangig in die Lebensmittelproduktion läuft.

Mit 2,658 Milliarden Tonnen übertrifft die globale Getreideernte einschließlich Reis in 2019 das Vorjahresergebnis um 29 Millionen Tonnen (+ 1,1 Prozent). Aber auch Außenhandel und Verbrauch steigen. Bis Ende des Wirtschaftsjahres 2019/20 dürften die Weltgetreidebestände nur marginal schrumpfen, so dass die globale Versorgungslage unverändert bleibt.

Die USA dominieren weiter den globalen Handel mit Getreide. In der Saison 2019/20 dürfte der Marktanteil von US-Getreide am Welthandel etwa knapp ein Fünftel betragen, von US-Grob- und Futtergetreide sogar gut ein Viertel. Dabei spielt Mais eine maßgebliche Rolle. Die EU wiederum bleibt ein wichtiger Akteur am globalen Weizenmarkt, und zwar vor allem bei qualitativ hochwertigem Brotweizen. Die Weizen-Ausfuhren der EU dürften im Wirtschaftsjahr 2019/20 mit geschätzten 29 Millionen Tonnen gegenüber dem dürrebedingten schwachen Vorjahr wieder deutlich höher ausfallen. Der weltweit wichtigste Weizenlieferant dürfte im Wirtschaftsjahr 2019/20 wieder Russland mit geschätzten 35 Millionen Tonnen sein. Es folgen die EU mit 29 Millionen Tonnen und dann erst die USA mit geschätzten 26 Millionen Tonnen.

Weitere Informationen:

Getreideeinheit (GE)

Maßstab für die Berechnung der Gesamtproduktion eines landwirtschaftlichen Betriebes oder der Landwirtschaft eines Gebietes. Dabei dient das Getreide als Ausgangsbasis (1 GE entspricht 100 kg Futtergerste). Alle anderen pflanzlichen und tierischen Produkte werden nach einem Schlüssel in Getreideeinheiten umgerechnet, und zwar nicht nur unter Berücksichtigung des Nährstoffgehaltes, sondern auch nach Maßgabe der zu ihrer Erzeugung nötigen Nährstoffmengen (tierische Erzeugnisse) oder (bei Sonderkulturen) nach dem zu ihrer Erzeugung notwendigen Arbeitsaufwand im Verhältnis zum Getreide.

Getreideeinheitenschlüssel Pflanzliche Erzeugnisse (GE in dt)
Erzeugnis GE in dt Erzeugnis GE in dt Erzeugnis GE in dt
1 dt Weizen
1 dt Gerste
1 dt Roggen
1 dt Hafer
1 dt Mais
1 dt Hirse
1 dt Reis
1 dt Ackerbohnen
1 dt Bohnen
1 dt Erbsen
1 dt Kartoffeln
1 dt Zuckerrüben
1 dt Futterrüben
1 dt Körnerraps
1 dt Sonnenblumen
1,07
1,00
1,01
0,85
1,10
0,84
0,92
0,92
0,86
1,04
0,22
0,27
0,12
2,46
2,60
1 dt Sojabohnen
1 dt Faserlein
1 dt Hanf
1 dt Grassamen
1 dt Klee-/Luzernesamen
1 dt Gemüse allgemein
1 dt Weißkohl
1 dt Möhren
1 dt Spargel
1 dt Obst
1 dt Baumobst
1 dt Strauchobst
1 dt Erdbeeren
1 dt Hopfen
1 dt Tabak
2,60
1,00
1,00
4,38
5,80
0,57
0,25
0,38
2,00
0,86
0,81
1,59
1,50
7,38
2,66
1 dt Weinmost
1 dt Blumen
1 dt Ziergehölze
1 dt Grasland
1 dt Silomais
1 dt Sonstige Hauptfutterfrüchte
1 dt Zwischenfrüchte (Raps)
1 dt Gerstenstroh
1 dt Klee-, Luzerneheu
1 dt Futterrübenblatt
1 dt Zuckerrübenblatt
1 dt Zuckerrübenmelasse
1 dt Zuckerrübenschnitzel
1 dt Trockenschnitzel

1,29
135,00
135,00
0,43
0,18
0,60
0,11
0,49
0,68
0,11
0,13
0,80
0,98
0,98

Quelle: TLL

Sowohl bei der Berechnung der Bruttobodenproduktion als auch Nahrungsmittelproduktion ist über die Getreideeinheiten die Zusammenfassung der einzelnen Erzeugnisse zu einem Gesamtwert möglich. Die Brutto-Bodenproduktion stellt die Bodenleistung ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwertung dar. Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen sind mit ihren ermittelten oder geschätzten Erträgen einbezogen. Die Nahrungsmittelproduktion umfasst alle pflanzlichen Erzeugnisse, die für die menschliche Ernährung direkt verwendet werden, zur Verarbeitung im Ernährungsgewerbe dienen oder für technische Zwecke genutzt werden als auch die tierischen Erzeugnisse. Darin enthalten sind auch die tierische Erzeugung aus eingeführten Futtermitteln sowie die Ausfuhren an Nutz- und Zuchtvieh. Berücksichtigt sind auch die Veränderungen des Viehbestandes, bereinigt um die Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh. Nicht der Nahrungsmittelproduktion zugerechnet werden dagegen die landwirtschaftlichen Vorleistungen (Futter, Saat- und Pflanzgut, Bruteier). Die Netto-Nahrungsmittelproduktion wird aus der Nahrungsmittelproduktion durch Abzug der Futtermitteleinfuhren errechnet. Sie stellt die Erzeugung aus heimischer Bodenleistung dar.

Getreideeinheitenschlüssel Tierische Erzeugnisse (Lebendgewicht)
Erzeugnis GE in dt Erzeugnis GE in dt Erzeugnis GE in dt
1 dt Rinder aller Altersklassen
1 dt Neugeborenes Kalb
1 dt Viermonatiges Kalb
1 dt 18monatige Färse
1 dt 27monatige Färse
1 dt Milchkuh
1 dt Mastbulle
1 dt Mastbulle (intensive Mast)
1 dt Mastbulle (Weidemast)
1 dt Mastochse
1 dt Mastfärse
1 dt Mastkalb
1 dt Schwein
5,90
4,10
3,60
5,80
7,10
6,70
5,10
4,80
5,20
6,40
6,00
2,70
3,50
1 dt Mastschwein
1 dt Muttersau
1 dt Schaf
1 dt Geflügel
1 dt Mastpute
1 dt Huhn
1 dt Masthuhn
1 dt Legehenne
1 dt Vollmilch
1 dt Vollmilch (zur Verfütterung)
1 dt Schaf- und Ziegenmilch
1 dt Eier
1 dt Schmutzwolle
3,50
3,30
8,40
2,70
2,96
2,65
2,32
4,94
0,86
0,24
0,70
2,57
1,90
1 dt Magermilch
1 dt Molke
1 dt Molkepulver
1 dt Magermilchpulver
1 dt Buttermilchpulver
1 dt Futterknochenschrot
1 dt Fleischfuttermehl
1 dt Tierkörpermehl
1 dt Fleischknochenmehl
1 dt Blutmehl
1 dt Fischmehl
1 dt Fischpreßsaft, getrocknet
1 dt Tierische Fette
0,11
0,07
1,04
1,09
1,10
0,45
1,18
1,03
0,76
0,80
1,09
0,89
2,42

Quelle: TLL

Getreidesubstitute

Kohlehydratreiche Kraftfuttermittel, die anstatt von Getreide zum Einsatz kommen. Die EU-Kommission hat insgesamt 14 Futtermittel zu Austauscherzeugnissen erklärt. Dazu gehören:

Da diese Substitute z.T. einen mehr oder weniger höheren Rohproteingehalt als Getreide aufweisen, konkurrieren sie aber auch mit eiweißhaltigen Futtermitteln (z.B. Ölkuchen). Substitute werden zu einem hohen Anteil in die EU importiert. Da es sich bei vielen Substituten um Nebenprodukte handelt, können diese leicht an sinkende Preise des konkurrierenden Getreides angepaßt werden. Ein Hauptlieferland der Substitute stellen die USA dar. Wichtigster Abnehmer in der EU sind die Niederlande, gefolgt von Deutschland. Die flächenunabhängige Veredelung basiert gerade in diesen beiden Ländern zu einem wesentlichen Teil auf den kostengünstigen Substituten.

(s. a. Futtermittelimporte, Kraftfutter, Umweltwirkungen)

Gewächshaus

Auch Glashaus oder Treibhaus; eine lichtdurchlässige Konstruktion, welche das geschützte und kontrollierte Kultivieren von Pflanzen ermöglicht. Die Eindeckung – traditionell aus Glas, heute oft aber auch aus transparenten Kunststoffplatten oder -folien – erhöht einerseits durch den Glashauseffekt die Temperatur im Gewächshaus, andererseits schützt sie aber auch die Pflanzen vor Niederschlägen oder starken Winden. Durch Regelung verschiedener Faktoren wie z. B. der Lufttemperatur und der Bewässerung ist eine Steuerung des Klimas innerhalb des Gewächshauses möglich. Daher können in Gewächshäusern die erforderlichen Wuchsbedingungen der in ihnen kultivierten Pflanzen optimiert oder gar, wie zum Beispiel für einen ganzjährigen Gemüseanbau im mitteleuropäischen Klima, erst geschaffen werden. Gewächshaus mit Tischkultur von Topfpflanzen im Erwerbsgartenbau Gewächshäuser dienen primär der gartenbaulichen Produktion bzw. Zucht, überdies aber auch zu Forschungszwecken oder zur Zurschaustellung, etwa in botanischen Gärten.

Man unterscheidet bei den Gewächshäusern je nach Innenraumtemperatur

Bei Sonneneinstrahlung kommt es im Gewächshaus zu einer raschen und stärkeren Erhöhung der Innentemperatur im Vergleich zur Luft- und Bodentemperatur außerhalb des Gewächshauses. Der Grund hierfür ist eine Art Wärmestau: Die Energie der Sonnenstrahlung erwärmt zunächst den Boden, die Pflanzen und Teile des Gewächshauses. Die von ihnen wieder abgegebene Wärmestrahlung (Infrarot) erfährt einen Auftrieb (wegen ihrer geringeren Dichte ist warme Luft leichter als kalte). Die Wärme kann aber nicht durch Konvektion entkommen, denn die wird im Treibhaus unterdrückt: Die Außenhülle steht der sich bewegenden Luft im Weg. Glasscheiben sind für große Teile dieser Strahlung mit Wellenlängen im infraroten Spektralbereich undurchlässig. Die Wärmeenergie kann also nicht direkt entfliehen – das Glas nimmt die Wärmestrahlung weitgehend wieder auf.

Dieser Glashauseffekt (Benennung von J. Fourier) wird auch bei Wohnhäusern (Wintergärten) und Dachflächen (z. B. Ateliers) genutzt, aber auch im Großen bei Orangerien und Schlössern. Die vom aufgeheizten Innenraum erwärmte Luft wird bei geschlossenen Glasflächen von außen aufgrund des geringen Luftaustausches nur wenig abgekühlt. Hingegen wird fast alle Infrarotstrahlung vom Glas und dem Bau selbst in den Raum zurück reflektiert („selektive Transparenz“).

Allerdings kann sich an einem normalen Sonnentag die Innentemperatur auf pflanzenschädliche 35 °C und mehr erhöhen. Daher muss man Gewächshäuser auch lüften können, was meist mit Dach- oder Stehwandlüftung erfolgt, auch bekannt als „First- und Seitenwand-Lüftungsklappen“.

(s. a. Treibhauseffekt)

Weitere Informationen:

Gewann

Ein von linearen Längs- und Breitengrenzen begrenzter Verband gleichlaufender, streifenförmiger, gebündelter Besitzparzellen, deren Besitzer ihr Land in Gemengelage haben. Die in der Längsrichtung der Streifenparzellen, d.h. in der Pflugrichtung verlaufenden Außengrenzen werden als Raine bezeichnet. Senkrecht zur Pflugrichtung sind als Außengrenzen die Anwandgrenzen angeordnet; oft handelt es sich dabei um schmale, streifige Anwender-Parzellen, auf denen das Pfluggespann gewendet wird. Gewanne können blockförmig-kompakt oder streifig-langgestreckt sein und sich auch in der Größe beträchtlich voneinander unterscheiden.

Zur Vermeidung unterschiedlicher genetischer Befrachtungen des Begriffes "Gewann" und zur besseren Übertragbarkeit in andere Sprachen wurde der Begriff Streifengemengeverband als Ersatz vorgeschlagen.

Gewanndorf

Großes Haufendorf mit Gewannflur, verbreitet in Süddeutschland.

Gewannflur

Eher historische Flurform, die in eine größere Zahl von Gewannen mit überwiegend blockförmigem Umriss gegliedert ist. Gewannfluren sind gleichlaufend, wenn in der überwiegenden Zahl der Gewanne die Parzellen bzw. die Pflugrichtung einer Hauptrichtung folgen. In einer kreuzlaufenden Gewannflur weisen die Gewanne verschiedene, z.B. hangsenkrechte und hangparallele Parzellierung auf. Gewannfluren stehen gewissermaßen vermittelnd zwischen regellos gestalteten Blockfluren und Streifenfluren mit dem Dominieren von einzelnen oder mehreren Parzellenverbänden.

Genetisch sind die Gewannfluren zumindest in Mitteleuropa überwiegend durch die Parzellierung von großen Blöcken entstandene Sekundärformen. Als Primärform kann sie sich aus der Aufteilung von Allmendland gebildet haben. Gewannfluren finden sich in fast allen Landschaften Mitteleuropas, allerdings mit ungleicher Verbreitungsdichte. In Gebieten der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung waren sie selten, in den südwest- und westdeutschen Realteilungsgebieten wiesen sie eine fast geschlossene Verbreitung auf.

Eindeutige Belege für das Auftreten von Gewannfluren finden sich erst für das späte 13. Jahrhundert. Sie betreffen landwirtschaftliche Gunstzonen wie Elsass und Breisgau, Neckartal und Wetterau.

Die langen, schmalen Einzelfelder (Riemenparzellen) hatten unter anderen technologischen Vorzeichen durchaus Positives: Ein von Ochsen gezogener Pflug konnte ohne Wenden lange Strecken bearbeiten. Für die moderne Großtechnik ist die Schmalparzellierung hingegen sehr hinderlich.

Gewannfluren wiesen in der Regel nur wenig extensive Landnutzung auf, weil dies die typische Flurform für Lössböden mit ausgeglichenem Relief war. Da die Flächen damit für den Ackerbau überaus attraktiv waren, wurde jede mögliche Fläche unter Pflug genommen, um Getreide anzubauen. Gewannfluren, die beispielsweise für den Oberrheingraben, die Magdeburger Börde und das Neckarland typisch waren, waren deshalb weitgehend „ausgeräumte“ Landschaften.

Typisch für Gewannfluren war eine Dreifelderwirtschaft, bei der man im ersten Jahr Wintergetreide wie Roggen und Weizen anbaute, im darauf folgenden Jahr Dinkel, Hafer, Sommerweizen oder Gerste und dann das Feld ein Jahr lang brach liegen ließ. Auf Gewannfluren war wegen der geringen Größe der einzelnen Parzellen, von denen noch nicht einmal jede über eigene Zugangswege verfügte, die Bewirtschaftung zelgengebunden. Auf jeder Zelge, einer Einheit aus mehreren Parzellen, mussten alle Besitzer nicht nur dieselbe Frucht anbauen, sondern sich auch an gemeinsame Saat- und Erntezeiten halten.

Vieh wurde nur als Zugtiere und Düngerlieferanten gehalten. Die Fleischproduktion spielte dabei eine sehr geringe Rolle. Entsprechend selten waren auch Allmenden, die als gemeinschaftliche Weidefläche genutzt wurde. Beweidet wurden dagegen in einem komplizierten Turnus die Brachflächen, die wenigen Raine und nicht ackerbaulich genutzten Flächen sowie die Stoppelfelder. Mit der Einführung der verbesserten Dreifelderwirtschaft, bei der das Brachejahr entfiel und stattdessen auf diesen Flächen Klee, Esparsette und Luzerne als stickstoffbindende Gründüngung gesät wurde, begann man zunehmend, zur reinen Stallhaltung überzugehen. Auf den Kleinflächen, die nicht in den Ackerbau einbezogen wurden, ließ damit der Beweidungsdruck nach. Diese Flächen standen jetzt für Streuobstanbau zur Verfügung, oder es entstanden dort allmählich Feldgehölze, Gebüsche und Hecken.

Entsprechend dem Begriff "Streifengemengeverband" für "Gewann" wurde "Streifengemengeverbandsflur" für "Gewannflur" vorgeschlagen.

Gewässerbelastung

Bezeichnung für jegliche Veränderung von Gewässern mit negativen Folgen für das Wasser und die Umwelt. Eine Gewässerbelastung wird zumeist durch Abwässer, insbesondere durch deren organische Inhaltsstoffe hervorgerufen und führt zur Reduktion des Sauerstoffgehalts im Wasser. Dieses kann u.a. durch die Summenparameter BSB, CSB und TOC bzw. deren Kombinationen charakterisiert werden. Nährstoffe können zu Algenblüten führen, Schadstoffe, wie Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle auf Organismen giftig wirken. Weitere Beeinträchtigungen des natürlichen Gewässerzustandes erfolgen u.a. durch die Erwärmung des Wassers.

Gewerbliche und häusliche Abwässer erfahren weitgehend eine Reinigungsbehandlung. Als Folge verschiebt sich das Schwergewicht vieler Gewässerbelastungen auf die landwirtschaftlichen Anteile. Ein Teil der Gewässerbelastungen gelangt durch Erosion und Abschwemmung von Bodenpartikeln (vor allem bei Phosphat und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer.

Einträge von Phosphor-Stickstoffverbindungen und Pestiziden belasten in Deutschland und Europa schon seit vielen Jahrzehnten Grund-
wasser, Bäche, Flüsse, Seen, Küstengewässer und Meere. Bisherige Minderungsmaßnahmen wie das Atrazinverbot (1991), die Novellierungen des Pflanzenschutzgesetzes (1996) und der Düngeverordnung (1996, verschärft 2007, aktuelle Fassung 2017) haben nur partiell Wirkung gezeigt.

Die Nitratbelastungen wurden verglichen mit dem Beginn der 1990er Jahre gesenkt (vgl. Nitratberichte). In den letzten Jahren ist dieser Abwärtstrend allerdings zum Erliegen gekommen. Regional sind steigende Trends zu verzeichnen. Der prozentuale Anteil der landwirtschaftlich verursachten Gewässerbelastungen ist erheblich gestiegen, da Kommunen und Industrie in den vergangenen Jahren ihre Einträge (mit zum Teil teuren Maßnahmen) deutlich senken konnten.

Stickstoff ist ein wertvoller Nährstoff für Pflanzen und gelangt in Form von mineralischem Stickstoff, Jauche und Gülle sowie mit Gärresten auf den Boden. Stickstoff, der nicht von Pflanzen aufgenommen oder im Boden festgelegt wird, kann ins Grundwasser oder in die Oberflächengewässer verlagert werden.

Eine Maßzahl für die potenziellen Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer und die Luft ist der aus einer Stickstoffgesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss. Die Stickstoffgesamtbilanz berechnet sich aus der Differenz zwischen Stickstoffflüssen in die Landwirtschaft und Stickstoffflüssen, die aus ihr herausgehen. Der errechnete Überschuss ist ein Mittelwert für Deutschland. Regional und betriebsspezifisch ergeben sich sehr starke Unterschiede, welche vornehmlich auf unterschiedliche Viehbesatzdichten zurückzuführen sind. Um durch Witterung und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen, wird ein gleitendes 5-Jahresmittel für das jeweils mittlere Jahr angegeben. Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen, dass trotz eines tendenziellen Rückgangs auch heute noch zu hohe Stickstoffüberschüsse entstehen (siehe Abbildung 28). Von 1993 bis 2012 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 kg/ha und Jahr (kg/ha*a) auf 95 kg/ha*a gesunken. Das entspricht einem Rückgang des jährlichen Überschusses seit 1992 um etwa 20 %. Ziel der Bundesregierung ist es, den Stickstoffüberschusses bis 2030 auf 70 kg/ha und Jahr zu reduzieren104. Um die Gewässerschutzziele (z. B. das Einhalten des Grundwasserschwellenwertes von 50 mg Nitrat je Liter), aber auch die Ziele zur Luftreinhaltung zu erreichen, werden von der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sogar noch geringere Gesamtbilanzüberschüsse von max. 50 kg/ha*a gefordert.

Das Bild beim Phosphor ist etwas besser: Die Phosphorgehalte der Böden waren wegen regelmäßiger Phosphorüberschüsse in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gestiegen. Inzwischen sind viele Böden überversorgt, jedoch haben die Landwirte darauf reagiert und düngen zumindest mineralisch nur noch wenig. Die Phosphorüberschüsse sind inzwischen nahe Null. Als Problem verbleiben überversorgte Böden, auf die z. B. in viehstarken Regionen weiterhin durch das Ausbringen von Gülle und Mist Phosphor aufgebracht werden darf.
Durch Gülle und Mist können zudem auch Tierarzneimittelwirkstoffe aufgebracht werden, die dann je nach Beschaffenheit des Bodens in das Grundwasser versickern oder durch Abschwemmung bei Starkregenereignissen in Oberflächengewässer gelangen können. Ergebnisse aus einem Forschungsvorhaben105 zeigen jedoch, dass Tierarzneimitteleinträge in das Grundwasser bisher nur in Ausnahmefällen nachgewiesen werden konnten.

Auch der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln belastet die Gewässer: Pflanzenschutzmittel (PSM) sind hochwirksame chemische und biologische Stoffe, die zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schädlingen oder der Konkurrenz durch Wildkräuter in großen Mengen (ca. 110.000 t Inlandsabgabe im Jahr 2015) direkt in die Umwelt ausgebracht werden. Durch die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und die Veränderung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wurden in den letzten Jahrzehnten viele Mittel verboten oder nur mit Beschränkungen zugelassen. Dadurch hat sich zwar das Wirkstoffspektrum geändert und die Belastung der Gewässer insgesamt deutlich verringert, die Verkaufsmengen der Wirkstoffe blieben jedoch im Zeitraum von 2003 bis 2015 nahezu unverändert.

Die mengenmäßig größten Gewässerbelastungen aus der Landwirtschaft entstehen durch

Außerdem werden Gewässer belastet durch

Dieser Entwicklung zu begegnen, ist Aufgabe einer umwelt- und sozialverträglichen Landwirtschaft mit ihrer Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt ist. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Düngemittelgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz sowie den EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (umgesetzt mit der Düngeverordnung) wurden bereits wesentliche rechtliche Regelungen für eine umweltverträgliche Landwirtschaft getroffen, die z.T. jedoch verbesserungs- und konkretisierungsbedürftig sind und vor allem vollzogen werden müssen. Beispielsweise ist auch die Erhebung einer europaweiten "Düngemittelsteuer" denkbar. Mit den Steuereinnahmen können Landwirte gefördert werden, die weniger Stickstoff einsetzen, also beispielsweise die Methoden des ökologischen Landbaus verfolgen.

Gewässerrandstreifen sollten vorrangig dort angelegt werden, wo intensive landwirtschaftliche Nutzungen naturnahe Gewässereigenschaften verdrängt haben und wo im Interesse des Gewässerschutzes der Schutz vor Bodenerosion geboten ist. Die Umwandlung von Ackerland in Grünland, schonende Bodenbearbeitung sowie gewässerbegleitende, standortgerechte Bepflanzung können diese Zielsetzung unterstützen. Die Verfahren des integrierten Landbaus mit ihren Möglichkeiten zum geringen Pflanzenschutzmitteleinsatz sind flächendeckend einzusetzen. Die Förderung des ökologischen Landbaus bietet sich aufgrund weitgehend geschlossener Stoffkreisläufe insbesondere in wasserwirtschaftlichen Problemgebieten an.

Wesentliche Einsparungspotentiale ergeben sich aus der Tierernährung. Beim Stickstoff wird eine Effizienz der eingesetzten Nährstoffe als Verhältnis von Aufwand zur Verwertung von nur 16 % erreicht und beim Phosphor von 32 %. Erhebliche Reduzierungen der Nährstoffausscheidungen sind durch Futterzusatzstoffe zu erzielen, wie z.B. den vermehrten Einsatz von reinen Aminosäuren und verwandten Verbindungen, sowie den Einsatz von Enzymen und schließlich durch optimierte Fütterungsmaßnahmen (z.B. bedarfsangepasste Rationen).

Zu Informationen über Belastungen des Grundwassers, von Flüssen, Seen und der Meere sei auf die entsprechenden Abschnitte der UBA-Publikation "Wasserwirtschaft in Deutschland", S. 74 ff verwiesen. Auf den S. 176 ff finden sich landirtschaftsspezifische Maßnahmen zum Gewässerschutz.

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Gewässerrenaturierung

Die Wiederherstellung des Naturhaushaltes an Bächen, Flüssen, Seen und in Auen. Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 31. Juli 2009 fordert im § 1, die Gewässer durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Die Gewässer des ländlichen Raumes befinden sich heute bundesweit nur noch zu 10 - 15 % in einem naturnahen und ökologisch voll funktionsfähigen Zustand. Die Gewässer sind bereits seit dem Mittelalter Gegenstand des landwirtschaftlichen Kultur- und Meliorationswasserbaus. Über Jahrhunderte war man bemüht, ursprünglich flache und krümmungsreiche Bäche kanalartig zu begradigen und zu vertiefen, um von Natur aus nasse und häufig überschwemmte Bachauen landwirtschaftlich besser nutzen zu können. Dies war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts eine der wenigen Möglichkeiten, um die geringe Produktivität der Landwirtschaft und die oft sehr bescheidenen Lebensgrundlagen der ländlichen Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

Als ökologische Funktionen naturnaher Bach-Aue-Systeme werden angesehen:

Die Gewässer können diese Funktionen nur dann umfassend erfüllen

In den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften ist die landwirtschaftliche Nutzung der Bachauen aus heutiger Sicht nur unter folgenden Bedingungen standortgerecht und gewässerverträglich im Sinne des § 1a Wasserhaushaltsgesetz:

Zuständig für die Planung und Durchführung von Maßnahmen ist grundsätzlich der Gewässerunterhaltungspflichtige. Die Unterhaltungspflicht richtet sich im einzelnen nach den Wassergesetzen der Bundesländer. Sie obliegt in der Regel den Kommunen oder, wo vorhanden, Wasser- und Bodenverbänden. Auch die notwendigen Flächenbeschaffungen und Umstrukturierungen in der Aue sind in erster Linie Sache des Unterhaltspflichtigen.

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Gewässerschutzstreifen

Bei den vor allem in Europa und Nordamerika eingerichteten Gewässerschutzstreifen (im agroforstlichen Sinne) handelt es sich um gezielte und geplante Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Stauden an Ufern von Gewässern, wie Seen oder Flüssen, mit dem Ziel, für das Gewässer schädliche Auswirkungen von Landnutzung abzumildern.

Sachgemäß bewirtschaftete Gewässerschutzstreifen verbessern und schützen die Gewässerqualität, stabilisieren erodierende Ufer-Bereiche, bieten wertvolle Habitate für Land- und Wassertiere und bieten Landnutzern die Möglichkeit zur Ertragsdiversifizierung durch im Schutzstreifen erzeugte Agroforst-Produkte, wie Wert- und Brennholz, Beeren, Nüsse, Grünfutter, Wild (v.a. Niederwild).

In den USA bestehen Gewässerschutzstreifen entsprechend den Empfehlungen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) typischerweise aus drei aneinander angrenzenden Zonen (UMCA, 2005):

Zone I: Gewässernahbereich, bewachsen mit einer Mischung einheimischer Bäume, Sträucher und Stauden, die an die hydrologischen Bedingungen in Überschwemmungsgebieten angepasst sind. Wichtige Funktion des Bewuchses in Zone I ist die Stabilisierung des Uferbereichs und die Erzeugung und Bereitstellung organischen Materials für auentypische, biologische Prozesse.

Zone II: Eine anschließende (i.d.R. breitere) Zone von schnellwachsenden Bäumen und Sträuchern, die gelegentliche Überflutung tolerieren. Wichtigste Funktion der Pflanzen in diesem Bereich ist die Aufnahme und das Rückhalten von im Sickerwasser gelösten Nähr- und Schadstoffen und somit Schutz des Gewässers vor zu viel düngenden oder auf andere Weise schädlichen Einträgen. Darüber hinaus können die Gehölze in Hochwassersituationen den Abfluss des Wassers verlangsamen. Dieser Bereich kann zur Gewinnung verschiedener „Agroforst-Produkte“ (z.B. Nüsse, Beeren oder Blumen) zusätzlich bewirtschaftet werden.

Zone III: Übergangsbereich zum Acker- oder Weideland, der typischerweise aus Stauden in Mischung mit Gräsern und Wildblumen besteht. In diesem Bereich versickert der Großteil oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers, erodiertes Sediment wird zurückgehalten, das Sickerwasser wird durch die Sedimente und Pflanzenwurzeln gereinigt und Konzentrationsspitzen werden abgemildert.

Gewerblichkeit

Die Landwirtschaft genießt gegenüber der gewerblichen Produktion einige steuerliche Vorteile. Allerdings haben Landwirte einen höheren Verwaltungsaufwand. In der Regel beziehen sich die negativen Konsequenzen im Falle der Gewerblichkeit nur auf den Betriebsteil, der gewerblich wird, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Demnach wird im Allgemeinen nicht der gesamte landwirtschaftliche Betrieb gewerblich. Folglich entsteht neben dem Landwirtschafts- ein separater Gewerbebetrieb. Hier gibt es eine bedeutende Ausnahme: Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG) droht die volle Übertragung der Gewerblichkeit auf den Gesamtbetrieb. Das heißt, die sonst landwirtschaftlichen Einkünfte werden in vollem Umfang zu gewerblichen Einkünften, einschließlich aller damit verbundenen Folgen.

Ob ein Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb oder als Gewerbebetrieb angesehen wird, ist unter anderem an das Verhältnis des Viehbesatzes zur Flächenausstattung geknüpft. Um in die häufig vorteilhaftere landwirtschaftliche Besteuerung zu gelangen, dürfen die Betriebe folgende Grenzwerte an Vieheinheiten (VE) nach § 51 Bewertungsgesetz i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz nicht überschreiten:

Die Vieheinheit dient dazu, Tiere unterschiedlicher Größe wie Schweine, Geflügel oder Rinder auf Basis des Futterbedarfs vergleichbar zu machen. 1 VE entspricht dabei einem ausgewachsenen Rind.

Gewürze

Teile einer bestimmten Pflanzenart, die wegen ihres natürlichen Gehaltes an Geschmacks- und Geruchsstoffen als würzende oder geschmacksgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind. Gewürze haben zudem nicht nur geschmacklichen Nutzen, sondern werden traditionell auch zur Haltbarmachung von Lebensmitteln und Getränken verwendet, zudem auch als Färbemittel und zur Herstellung von medizinischen und kosmetischen Produkten. Ferner vertreibt ihr Duft auch Vorratsschädlinge.

Durch Gewürze wird die Nahrung besser verdaut, da sie die verschiedenen Drüsen des Verdauungstrakts anregen; der gesamte Stoffwechsel wird stimuliert. Es gibt auch Kräuter, deren Inhaltsstoffe keimtötende Wirkung haben; sie werden besonders häufig in der Küche heißer Länder (Knoblauch; Lauch) verwendet.

Historische Rolle

Der Agrofood-Komplex Gewürze war aufgrund seiner Bedeutung jahrhundertelang Geographie prägend, denn Gewürze bedeuteten ökonomische und politische Macht. Städte entstanden an Gewürzrouten oder blühten durch den Gewürzhandel auf (Babylon, Petra, später Genua und Venedig), Gewürzhändler kamen zu Reichtum und Einfluss (z. B. Phönizier, Araber, hanseatische "Pfeffersäcke"). Gewürze waren lange ein entscheidender Faktor für die Beziehungen zwischen Asien, dem Orient/Nordafrika und Europa, später zwischen Amerika und Europa.

Die Anbaufläche von Gewürzen ist sehr gering, ihre Bedeutung im Handel auch heute überproportional groß. Nach Schätzungen soll die globale Anbaufläche bei 8 Mio. ha, die jährliche Produktionsmenge bei 31,6 Mio. t liegen. Die Exporte erzielten 2014 einen Wert von 9665,5 Mio. US$, die Importe machten 8865,0 Mio. US$. Besonders wichtig für die Produktion und den internationalen Handel ist der indische Subkontinent, auf dem über 100 Gewürze und Kräuter kultiviert werden.

Laut Lebensmittelleitsatz des BMEL versteht man unter Gewürzen ausschließlich pflanzliche, geschmacksgebende Produkte. Dadurch soll verhindert werden, dass Gewürze mit anderen pflanzlichen, aber geschmacksneutralen Produkten gestreckt werden. Auch Salz gilt nach dieser Definition nicht als Gewürz, sondern wird als Würzmittel bezeichnet. Unter Würzmittel versteht man außerdem geschmacksgebende beziehungsweise -verstärkende Hefeextrakte, Fette, Öle oder Speisestärke. Würzsalze und -mischungen wie Currypaste, Pommes Salz oder Würzmischung für Marinaden fallen ebenfalls unter die Würzmittel. Hinzu kommen wie Essig, Senf, Meerrettich sowie Würzsoßen wie Ketchup, Grill- oder Chilisoßen.

Je nachdem welcher Pflanzenteil als Gewürz verwendet wird, unterscheidet man zwischen:

Blattgewürze werden allerdings nur als Gewürze bezeichnet, wenn Sie getrocknet sind. Im frischen Zustand zählen sie zu den Kräutern.

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Gewürzkräuter

Gewürzkräuter sind Pflanzenteile, die wegen ihres Geruchs oder Geschmacks als Zutaten zur Nahrung verwendet werden.

(s. a. Küchenkräuter)

Weitere Informationen:

Gewürzpflanzen

Pflanzen, die als Ganzes oder in einem Teil, in frischer, getrockneter oder konservierter Form aufgrund ihres Gehalts an geschmacks- und geruchsverbessernden Stoffen als Zutaten zu Nahrungs- und Genussmitteln eingesetzt werden.

Dabei bestehen unscharfe Grenzen zu den Salaten und Gemüsen einerseits und den Heilpflanzen andererseits. Gewürzpflanzen enthalten Inhaltsstoffe, die spezifische Funktionen im Körper übernehmen. Hierzu gehören u.a. die etherischen Öle und die Senfglykoside. Die Inhaltsstoffe kommen in verschiedenen Pflanzenteilen (Gewürze) vor:

Die meisten Gewürzpflanzen gehören 3 Familien an: den Lippenblütlern (Majoran, Melisse, Minze, Basilikum, Rosmarin, Salbei, Bohnenkraut, Thymian), den Doldenblütlern (Dill, Kerbel, Petersilie, Fenchel, Kümmel) und den Kreuzblütlern (Senf, Meerrettich). Sie stammen meist aus trockenen, warmen Gebieten, wie dem Mittelmeerraum oder Vorderasien, oder aus den Tropen (Zimt, Ingwer, Vanille, Nelken, Muskat, Kardamom, Pfeffer und Cayennepfeffer).

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Ghout

Auch Beurda; Form traditioneller Wasserzuführung in Oasen von Sandwüsten (Ergs). Dabei erfolgt am Rande von Ergs mit ihren extrem flachlagernden Grundwasserkörpern anstelle einer Wasserzuführung zur Pflanze eine trichterartige Absenkung des Anbauniveaus, so dass das Grundwasser ohne Bewässerung pflanzenverfügbar ist.

GIS

Abk. für Geographisches Informationssystem; ein rechnergestütztes System, das für die Verarbeitung von großen Mengen geocodierter Raumdaten unterschiedlichster Herkunft konzipiert ist. Ein GIS soll entsprechend der Erfordernisse des Nutzers Daten erfassen, verarbeiten, speichern, analysieren, reorganisieren, verknüpfen und für Zwecke der Raumanalyse und -modellierung alphanumerisch oder (karto)graphisch darstellen. Eine GIS-Nutzung erfolgt u.a. im Natur-, Umwelt- und Bodenschutz, in der Wald- und Landwirtschaft, der Raumplanung, der Fernerkundung und der Biogeographie.
Kontinuierliche Raumbetrachtung und rastermässige Erfassung der verschiedenen Standortfaktoren und Ausprägungen der regionalen Wirtschaftsstruktur können Standort- und Anbauentscheidungen erleichtern. Aus GIS entwickelte Agrar-Umwelt-Informationssysteme vermögen künftig verlässlich Daten beispielsweise zu Fragen der Honorierung von landwirtschaftlichen Wohlfahrtsleistungen oder von Anbaubeschränkungen zu liefern.

Im Konzept des Lokalen Ressourcen Managements leistet ein GIS die notwendige räumliche Verknüpfung und geostationäre Bewertung von Datensätzen. Dies erlaubt zunächst das Erkennen von Wechselwirkungen zwischen den Ertragsdaten und den damit verbundenen bodenspezifischen und ackerbaulichen Variablen. Als Folge wird es möglich, wirkungsvolle Strategien für einen ökonomisch und ökologisch optimierten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln.

(s. a. GPS, Precision Farming)

Glashauseffekt

Auch Gewächshauseffekt; als Glashauseffekt (abgeleitet aus dem Französischen von effet de serre, wie er zuerst von Joseph Fourier genannt wurde) wird der Effekt bezeichnet, wenn in einem Innenraum durch verglaste Fensteröffnungen oder Dächer Sonnenlicht einfällt und von den Materialien des Innenraums absorbiert wird.

Bei Sonneneinstrahlung kommt es im Gewächshaus zu einer raschen und stärkeren Erhöhung der Innentemperatur im Vergleich zur Luft- und Bodentemperatur außerhalb des Gewächshauses. Der Grund hierfür ist eine Art Wärmestau: Die Energie der Sonnenstrahlung erwärmt zunächst den Boden, die Pflanzen und Teile des Gewächshauses, doch die von ihnen wieder abgegebene Wärmestrahlung (langwellige Infrarotstrahlung) wird von der für diese weitgehend undurchlässigen Eindeckung (Glas, Folie) des Gewächshauses zurückgehalten.

Allerdings kann sich an einem normalen Sonnentag die Innentemperatur auf pflanzenschädliche 35 °C und mehr erhöhen. Daher muss man Gewächshäuser auch lüften können, was meist mit Dach- oder Stehwandlüftung erfolgt, auch bekannt als „First- und Seitenwand-Lüftungsklappen“.

Dieser Glashauseffekt wird auch bei Wohnhäusern (Wintergärten) und Dachflächen (z.B. Ateliers) genutzt, aber auch im Großen bei Orangerien und Schlössern. Die vom aufgeheizten Innenraum erwärmte Luft wird bei geschlossenen Glasflächen von außen aufgrund des geringen Luftaustausches nur wenig abgekühlt. Hingegen wird fast alle Infrarotstrahlung vom Glas und dem Bau selbst in den Raum zurück reflektiert. Auch in einem in der Sonne geparkten Auto lässt sich dieses Phänomen erfahren.

Gley

Böden der Klasse Gleye sind den Schwankungen des Grundwassers ausgesetzt. Daher weisen sie unter dem Oberboden einen Horizont mit rostig-braunen Flecken auf. Hier werden Eisen- und Manganverbindungen oxidiert. Dieser Go-Horizont (G von Grundwasser und o von oxidiert) ist durch die zeitweise auftretende Vernässung (hoher Grundwasserstand, kapillarer Aufstieg von Grundwasser) sozusagen verrostet. Darunter folgt der stets nasse, fahlgraue bis graugrüne oder auch blauschwarze Gr-Horizont (Reduktion von Eisen- und Manganverbindungen) mit seiner Sauerstoffarmut als Ursache für diese Färbung. Somit hat der typische Gley die Horizontfolge Ah/Go/Gr.

Steht das Grundwasser das ganze Jahr über sehr hoch, fehlt der Go-Horizont. Man spricht dann vom Bodentyp des Nassgleys. Wenn sich im Oberboden erste Merkmale einer Moorbildung zeigen, handelt es sich um Anmoorgleye und Moorgleye. Böden in Flussnähe, die über dem G-Horizont noch Horizonte ohne deutliche Hydromorphierung aufweisen zählt man zu den Auenböden (Vega).

Der Name Gley geht auf das deutsche Wort Klei (entwässerter Schlick; russ. Schlamm) zurück.

Verbreitung

Gleye zeichnen sich durch eine weite Verbreitung aus, meist aber nur in kleinflächiger Ausdehnung auf sehr unterschiedlichen Gesteinen. Sie kommen in allen Gebieten mit hoch anstehendem Grundwasser vor.

Nutzung und Leistungen

Infolge des stark schwankenden Grundwasserstandes ist der Go-Horizont der Gleye im Sommer oft trocken, im Winter und Frühjahr bei hohem Grundwasserstand häufig luftarm, nass und kalt. Gleye sind die natürlichen Standorte feuchteliebender Pflanzengesellschaften wie Bruchwälder u.a. Eine forstliche Nutzung ist mit nässeliebenden Baumarten wie etwa Erle, Esche, Flatterulme und Pappel möglich. Beide Nutzungsformen sind grundsätzlich bodenschonend.

Bei nicht zu hohem Grundwasserstand werden Gleye landwirtschaftlich als Dauergrünland (Weide, Wiese) genutzt. Die ackerbauliche Nutzung ist nur bei Gleyen mit geringen Grundwasserständen oder nach einer Entwässerung möglich, was als nicht standortgerecht angesehen werden kann.

Nicht entwässerte Gleye speichern große Mengen Wasser und leiten es verzögert an Gewässer weiter. Sie halten damit das Wasser länger in der Landschaft und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. Aufgrund ihrer hohen Verdunstungsleistung nehmen sie auch in Trockenperioden in besonderer Weise eine Kühlungsfunktion wahr.

Weitere Informationen:

Global Information and Early Warning System (GIEWS)

Ein von der FAO eingerichtetes und unterhaltenes Informations- und Frühwarnsystem zur dauerhaften Überwachung der weltweiten Nachfrage- und Angebotssituation für Nahrungsmittel. Mit Hilfe verschiedener aktueller und frei zugänglicher Publikationen werden Informationen für ggf. nötige Hilfsmaßnahmen verfügbar gemacht.

Weitere Informationen:

Global Production Network (GPN)

Der Begriff beschreibt als virtuelles Bild relationale und spezifisch geographische Beziehungen in der Raum-Ökonomie. Dabei verbindet er die multiskalare Dynamik der Globalisierung mit einer Analyse lokaler und regionaler Netzwerke. Der GPN-Ansatz soll auch dazu dienen, die Wechselbeziehungen und Interessen unterschiedlicher Akteure aufzuzeigen, insbesondere auch die von Akteuren außerhalb von Unternehmen, z. B. von supranationalen Organisationen, Behörden, Gewerkschaften, Verbänden, Nicht-Regierungsorganisationen und Verbraucherzusammenschlüssen. Durch diese Herangehensweise soll die konkrete Entwicklungsdynamik verdeutlicht werden, die vom Zusammenspiel von Firmen und räumlichen Einheiten ausgeht.

Vertreter von Netzwerkansätzen kritisieren die linearen Konnotationen, die mit dem Begriff "Kette" verbunden sind, deren vorwiegend ökonomisch-industrielle Sichtweise und die unzureichende Beachtung räumlicher Aspekte. (Schmied 2018)

globale Erwärmung

Die "globale Erwärmung" ist grundsätzlich eine erdumspannende Erhöhung irgendeiner Temperatur. Im klimatologischen Zusammenhang betrachtet man meistens die bodennahe Lufttemperatur. Zeitraum und Ursachen sind hierbei zunächst ohne Belang.

Oft wird die Begriffsbedeutung eingeschränkt auf die in den letzten 100-250 Jahren festgestellte globale Erwärmung und die aufgrund der anthropogenen Anreicherung strahlungsaktiver Spurengase in der Atmosphäre in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten zu erwartende weitere globale Erwärmung.

Gewöhnlich bezieht sich der Begriff auf die geschätzte Zunahme der mittleren globalen Oberflächentemperatur (d. h. nicht unbedingt eine Erwärmung überall auf der Erde), gemittelt über einen Zeitraum von 30 Jahren, oder über einen Zeitraum von 30 Jahren, in dessen Mitte ein bestimmtes Jahr oder Jahrzehnt liegt, ausgedrückt relativ zum vorindustriellen Niveau, falls nicht anders angegeben. Für 30-Jahres-Zeiträume, die sich über vergangene und zukünftige Jahre erstrecken, wird davon ausgegangen, dass sich der aktuelle, über mehrere Jahrzehnte beobachtete Erwärmungstrend fortsetzt.

Menschliche Aktivitäten haben etwa 1,0 °C globale Erwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau verursacht, mit einer wahrscheinlichen Bandbreite von 0,8 °C bis 1,2 °C. Die globale Erwärmung erreicht 1,5 °C wahrscheinlich zwischen 2030 und 2052, wenn sie mit der aktuellen Geschwindigkeit weiter zunimmt.

Viele Landregionen und Jahreszeiten erfahren zurzeit eine Erwärmung, die stärker ist als der globale Jahresdurchschnitt, darunter zwei- bis dreimal höhere Werte in der Arktis. Über Land fällt die Erwärmung im Allgemeinen stärker aus als über dem Ozean.

Trends in der Intensität und Häufigkeit mancher Klima- und Wetterextreme wurden über Zeiträume hinweg nachgewiesen, in denen eine globale Erwärmung von etwa 0,5 °C erfolgte

Die Erwärmung durch anthropogene Emissionen seit vorindustrieller Zeit bis heute wird für Jahrhunderte bis Jahrtausende bestehen bleiben und wird weiterhin zusätzliche langfristige Änderungen im Klimasystem bewirken.

Klimamodelle projizieren belastbare Unterschiede regionaler Klimaeigenschaften zwischen heutigen Bedingungen und einer globalen Erwärmung um 1,5 °C. Zu diesen Unterschieden gehören Zunahmen von: der Mitteltemperatur in den meisten Land- und Ozeangebieten, Hitzeextremen in den meisten bewohnten Regionen, Starkniederschlägen in mehreren Regionen und der Wahrscheinlichkeit für Dürre und Niederschlagsdefizite in manchen Regionen.

Der Meeresspiegel wird bis weit über das Jahr 2100 hinaus weiter ansteigen, und das Ausmaß und die Geschwindigkeit dieses Anstiegs hängen von zukünftigen Emissionspfaden ab.

Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C verglichen mit 2 °C verringert laut Projektionen Anstiege der Ozeantemperatur sowie eine damit einhergehende Ozeanversauerung und Abnahmen des Sauerstoffgehalts im Ozean.

Klimabedingte Risiken für Gesundheit, Lebensgrundlagen, Ernährungssicherheit und Wasserversorgung, menschliche Sicherheit und Wirtschaftswachstum werden laut Projektionen bei einer Erwärmung um 1,5 °C zunehmen und bei 2 °C noch weiter ansteigen.

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Globaler Nutzpflanzenfonds (Crop Trust)

Der Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (CROP TRUST) ist Teil einer globalen Architektur zum Schutz der biologischen Vielfalt. Dazu zählen die UN-Konvention über die Biologische Vielfalt, der globale Aktionsplan der FAO zur "Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft" und der "Internationale Saatgutvertrag" (ITPGR). Der Fonds sichert die Erhaltung und Verfügbarkeit pflanzengenetischer Ressourcen und betreibt unter anderem die Weltsaatgutbank auf Spitzbergen, in der aktuell (2019) 962 186 Muster aus aller Welt lagern.

Globaler Wandel und Agrarwirtschaft

Der Begriff 'Globaler Wandel' fasst verschiedene globale Veränderungsprozesse des Systems Erde zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil gegenseitig beeinflussen. Der Wandel betrifft damit die Landmassen, die Ozeane, die Atmosphäre, die vor allem an den Polen konzentrierten Eisregionen, die natürlichen Kreisläufe des Planeten, die Prozesse im Erdinneren, alle Lebensformen auf der Erde und auch die menschliche Gesellschaft.

In einem umfassenden Verständnis gehören zum Globalen Wandel insbesondere

In diesem Rahmen bringt der globale Wandel für den Agrar- und Ernährungssektor insgesamt sowie speziell für die Agrarentwicklung und die Welternährung zahlreiche Herausforderungen mit sich. Hierzu gehören zum Beispiel die vielfältigen gesellschaftlichen Anforderungen an eine multifunktionale Landwirtschaft, die zunehmende Verknappung der Produktionsfaktoren Boden und Wasser, sich verändernde Preisrelationen zwischen Biomasse und fossilen Energieträgern, das persistierende, in den letzten Jahren sogar angestiegene globale Ausmaß der Unterernährung sowie die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedarf es privatwirtschaftlicher Initiative, leistungsfähiger öffentlicher Institutionen sowie eines hohen zivilgesellschaftlichen Engagements und eines Umbaus der Agrar- und Ernährungspolitik.

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Globalisierung

Bezeichnung für den Prozess der zunehmenden internationalen Verflechtung in allen Lebensbereichen. Insbesondere bezieht sich der Begriff auf die zunehmende Entstehung weltweiter Märkte für Waren, Kapital und Dienstleistungen sowie die damit verbundene internationale Verflechtung der Volkswirtschaften. Der Globalisierungsprozess der Märkte wird vor allem durch neue Technologien im Kommunikations-, Informations- und Transportwesen sowie neu entwickelte Organisationsformen der betrieblichen Produktionsprozesse vorangetrieben. Weltweite Datennetze, Satellitenkommunikation, computergestützte Logistik und hoch entwickelte Verkehrsmittel lösen Arbeit und Produktion, Produkte und Dienstleistungen von den nationalen Standorten und ermöglichen es den Unternehmen, die für sie günstigsten Produktions- bzw. Lieferstandorte auszuwählen und ihre Aktivitäten weltweit zu koordinieren. In immer stärkerem Maße werden dadurch Angebot und Nachfrage aus der ganzen Welt zusammengefasst und die Preisbildung vereinheitlicht.

Hauptakteure der Globalisierung sind multinationale Unternehmen, die mit ihren Investitions-, Produktions- und Produktstrategien zunehmend Charakter und Formen des internationalen Handels bestimmen. Auf den Finanzmärkten schließen sich weltweit nicht nur die Börsen verschiedener Standorte aus unterschiedlichen Ländern zusammen, sondern auch der weltweite Handel mit Wertpapieren hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Anbieter und Nachfrager können Preise und Informationen über Wertpapiere z. B. auf den weltweiten Aktienmärkten miteinander vergleichen.

"Global Player", sind dadurch definiert, dass sie in mehreren Staaten Niederlassungen haben, produzieren und verkaufen. Globale Umweltprobleme sind solche, die sich nicht auf Staatsgebiete eingrenzen lassen. Und auch im Internet gibt es praktisch keine staatlichen Grenzen.

Eine entscheidende Dimension der Globalisierung ist das Entstehen einer globalen Wahrnehmung. Dies bedeutet auch, dass globale Ungleichheiten des Lebensstandards und der Lebenschancen wesentlich stärker wahrgenommen werden. Der verstärkte Zugang zu Informationen hat besser informierte und kritischere Interessen- und Wählergruppen hervorgebracht. In diesem Sinne sind die zunehmende Dichte und Reichweite von internationalen Normen und der rasche Zuwachs von international agierenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ein wesentlicher Ausdruck von Globalisierung.

Globalisierung hat es auch schon in vergangenen Jahrhunderten gegeben. Anders als in früheren Globalisierungsphasen haben jedoch Tempo und Ausmaß dieser Entwicklung in jüngster Zeit rasant zugenommen. 

Als Vorläufer der Globalisierung gilt der Kolonialismus vieler europäischer Staaten. Er begann mit der Entdeckung neuer Seewege und Länder. Hauptakteure waren jahrhundertelang Portugal und Spanien. England wurde bald nach Napoleons Ende die führende Seemacht der Welt (British Empire). Von etwa 1880 bis 1914 versuchten viele europäische Länder, Kolonien unter ihren Einfluss zu bringen bzw. zu halten (Hochphase des Imperialismus). Später folgten die USA und Japan.

Globalisierung im Agrifood-System

Die aus einer multidimensionalen Reihe von sozialen Prozessen bestehende Globalisierung, schafft, vervielfacht und intensiviert weltweite soziale Zusammenhänge und Austauschformen. Im Agrifood-System weist sie u. a. folgende Charakteristika auf:

  1. Intensivierter Handel, vergrößerte Handelsvolumina, Zunahme des Anteils der international gehandelten Nahrungsmittel (in Form von Rohstoffen oder verarbeiteten Produkten)
  2. Handel mit Betriebsmitteln (Saatgut, Agrarchemikalien etc.) wurde international, Entstehen von Lieferketten durch agrartechnologische Unternehmen
  3. Machtzuwachs von privaten Akteuren bzw. von Unternehmen (corporate power, global player), begünstigt durch Deregulierungen und Liberalisierung, Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen, oft auch von lokalen Unternehmen in den Ländern des Südens
  4. Gleichzeitig Etablierung neuer transnationaler Normen und Standards und Schaffung von über Ländergrenzen hinweg regulierenden Institutionen (WTO, TTIP)
  5. Wissen(schaft) und Information mit Bezug zum Agrifood-System werden zu internationalen Handelsgütern mit Konzentration bei zunehmend weniger Unternehmen, gleichzeitige Verdrängung oder Auslöschung von traditionellem Wissen als vorgeblich obsolet
  6. Tendenz zur Vereinheitlichung der Ernährungsgewohnheiten bzw. -muster, dadurch Veränderung der Versorgungsstruktur z. B. im Globalen Süden (Fast Food-Ketten und Supermärkte statt einheimischer Produkte/Marken)
  7. Nutzung weltweiter ökologischer Ressourcen und Arbeitskräfte durch große Unternehmen, gleichzeitige Konkurrenz armer Länder mit Beschleunigung des race to the bottom

Die Globalisierung wird weiterhin vom Globalen Norden gesteuert, auch wenn die Integration der Länder des Globalen Südens sehr unterschiedlich verläuft. Bei den Nord-Süd-Beziehungen im Agrarsektor können drei Arten unterschieden werden:

  1. Lang bestehende Beziehungen betreffen die klassischen tropischen Agrarprodukte wie Kaffee, Tee, Kakao, Baumwolle und Bananen. Allerdings ist die Nachfrage nach diesen Produkten unelastisch und/oder sinkend. Zudem droht z. T. eine Substitution durch andere Produkte, wie im Falle von Zucker durch Zuckerersatzstoffe. Da viele Entwicklungsländer aufgrund ähnlicher komparativer Vorteile dieselbe Spezialisierung gewählt haben, gibt es letztlich eine strukturelle Überproduktion, was sich am Verfall der Produzentenpreise zeigt. Dennoch sind auch heute noch 40 Länder mit mehr als 20 % ihrer Handelswareneinnahmen von diesen Produkten abhängig.
  2. Völlig neue und sehr spezifische Handelbeziehungen haben sich seit den 1990er Jahren im Bereich von hochwertigen Produkten wie etwa im Gartenbau und in der Aquakultur entwickelt. Beispiele sind Kenia (Gemüse, Blumen) und Vietnam (Pangasius-Fisch).
    Andere Länder sind mit nicht-traditionellen hochwertigen Produkten global integriert. Dazu gehören u. a. Brasilien (tropische Früchte und Obstsäfte), Mexiko und Chile (Obst, Gemüse) sowie Südafrika (Zitrusfrüchte).
  3. In einigen wenigen Ländern, die mit den größten und kostenmäßig günstig produzierenden Ländern in Nordamerika und Europa mithalten können, haben sich große Agrarexporte entwickelt. Das wichtigste Beispiel ist Brasilien, das früher für seinen Export von klassischen tropischen Agrarprodukten wie Kaffee, Zuckerrohr, Maniok, Bananen und Sisal bekannt und in den 1970er Jahren noch wenig entwickelt war. Danach setzte eine rasche Agrarindustrialisierung ein und machte das Land zu einem der bedeutendsten Agrar- und Nahrungsproduzenten und -exporteure, nicht zuletzt mit Soja. (Schmied 2018)

Die Unterschiede zeigen, dass die Integration in das globale Agrifood-System ein ungleicher und diskontinuierlicher Prozess ist. Einige Regionen besitzen noch eine beschränkte Autonomie, während andere bereits vertikal integriert sind.

Globally Important Agricultural Heritage Systems (GIAHS)

Zu deutsch etwa 'Erhaltenswerte landwirtschaftliche Produktionssysteme von globaler Bedeutung'. Ein Produktionssystem, das als Landwirtschaftliches Kulturerbe im Sinne des GIAHS-Programmes der FAO zertifiziert ist, stellt ein Gesamtsystem bestehend aus Landwirtschaft, Ökologie, Landschaft, Ökonomie, Geschichte und Kultur dar. Im Zentrum steht ein schützenswertes landwirtschaftliches System mit traditioneller Nutzung, welches im Erhalt gefährdet und von globaler Bedeutung ist.

Die FAO definiert ein GIAHS folgendermaßen: Remarkable Land Use Systems and landscapes which are rich in globally significant biological diversity evolving from the ingenious and dynamic adaptation of a community/population to its environment and the needs and aspirations for sustainable development (FAO, 2002).

[Übersetzung: Bemerkenswerte Landnutzungssysteme und Landschaften, die global gesehen eine hohe Biodiversität aufweisen und sich aus den Anpassungen lokaler, ursprünglicher Gemeinschaften an die Umwelt entwickelt haben und aus dem Bestreben und Notwendigkeiten für eine nachhaltige Entwicklung entstanden sind.]

FAO-Mitgliedsländer oder andere Interessenten/Stakeholder können einen Vorschlag zur Nominierung von GIAHS-Standorten (GIAHS-Vorschlag) unter effektiver Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften und deren vorheriger und informierter Zustimmung ausarbeiten. Die Kosten für die Ausarbeitung des Vorschlags sollten vom Antragsteller getragen werden. Das GIAHS-Sekretariat dient als erste Anlaufstelle für Informationen über die Regeln und Verfahren sowie die Leitprinzipien für mögliche GIAHS-Vorschläge.

Voraussetzungen

Kriterien
Es müssen folgende fünf Kriterien erfüllt werden, um als ein GIAHS ausgewählt zu werden:

Ideelle Wirkungen durch GIAHS

Konkrete Wirkungen durch GIAHS

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GLÖZ-Standards

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gibt es insgesamt neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Sie sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Teil der Konditionalität. Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen der Ersten Säule, den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ausgleichszulage der Zweiten Säule.

Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ)
Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ)

Quelle: BLE

Die BZL-Broschüre „GAP kompakt 2023“ gibt einen Überblick über die neuen Regelungen der GAP. Sie können die Broschüre kostenfrei herunterladen oder als Print-Version bestellen.

GPS

Abk. für Global Positioning System oder Globales Positionierungs-System, ein satellitengestütztes System zur genauen Positionsbestimmung. In der Landwirtschaft hilft es im Rahmen des Precision Farming Betriebsmittel ökologisch und ökonomisch optimiert auszubringen. Das System beruht auf insgesamt 24 Ortungssatelliten in ca. 20.000 km Höhe, die auf ihren verschiedenen Bahnen um die Erde kreisen und dabei ständig hochpräzise, synchrone Zeitsignale und ihre jeweilige Orbitposition zur Erde senden. Da die Signale von den Satelliten zu einem bestimmten Punkt auf der Erde eine unterschiedlich lange Zeit benötigen, kann aus der Positionsangabe und der verbrauchten Zeit der Abstand zum Satelliten und über die Winkelrechnung die eigene Position bestimmt werden. Ein GPS-Empfänger auf dem Mähdrescher oder Schlepper kann diese Aufgabe leisten.

Das GPS-Navigationssystem (Navstar-GPS) ist Eigentum des amerikanischen Verteidigungsministeriums. Für die zivile Nutzung wurde ein Positionierungsfehler eingebaut. Damit liegt die Bestimmungsgenauigkeit der Position im Bereich von ca. 100 m und reicht für teilschlagbezogene Tätigkeiten nicht aus. Höhere Genauigkeiten von ca. 1 bis 5 m, also im Bereich einer Arbeitsbreite eines Schleppers oder Mähdreschers, werden mit Hilfe des sogenannten Differential Global Positioning Systems (DGPS) erreicht, zu dessen Einsatz eine fest installierte Referenzstation mit DGPS-Empfänger und mindestens drei Satelliten nötig sind. Zwischen dem mobilen Empfänger und der Referenzstation besteht über die Antennen Funkkontakt, dabei korrigiert die exakt ortspositionierte Referenzstation die 'unkorrekten' Funksignale der Satelliten. Ein PC oder Laptop berechnet dann aus den Signalen die jeweilige Position. Die gewonnenen Daten werden auf einer Chipkarte für eine spätere Auswertung am Computer gespeichert. Mit diesen Daten können die Parzellen genau bestimmt, vermessen und ein Lageplan angefertigt werden. Dieser Plan kann mit Informationen über Bodenqualität, Nährstoffgehalt, Ertrag u.ä. befüllt werden und damit die Grundlage für eine teilflächenspezifische Bearbeitung abgeben.

Schwierigkeiten erfährt eine Satellitenortung u.a. durch Signalabschattungen im Wald, an Waldrändern, an Hecken und Feldgehölzen. Für exakte Ortungs- und Navigationsaufgaben werden künftig Stützungssysteme wie Radarsensoren, Radsensoren oder Inertialsysteme (Erfassung der räumlichen Veränderung auf Kreiselbasis) unerläßlich sein.

Neben der teilschlagbezogenen Bewirtschaftung mit einer Navigation für Einzelfahrzeuge, z.B. zur Bodenbeprobung, besteht auch die Möglichkeit zur Nutzung von GPS beim Flottenmanagement eines größeren Fahrzeugparks im überbetrieblichen Maschineneinsatz. In weiterer Zukunft liegt die zielgerichtete Führung von fahrerlosen Feldrobotern.

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Grabeland

Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG). Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes.

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden oder auch der Deutschen Bahn parzellenweise und befristet oft zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt werden kann.

Die Nutzung von Kleingartenanlagen ist dagegen auf unbestimmte Zeit angelegt. Nutzungsarten und Nutzungsumfang sind in kommunalen Kleingartenordnungen geregelt und gehen über die auf Grabeland zulässige Nutzung hinaus, insbesondere was die Bepflanzung sowie die Errichtung baulicher Anlagen und gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Wege, Spielflächen und Vereinshäuser betrifft. Die Nutzer sind zudem in einem Kleingartenverein organisiert. Die Nutzungsmöglichkeit setzt eine Vereinsmitgliedschaft voraus.

Verträge über Grabeland werden dagegen unmittelbar zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer geschlossen und sind oftmals ihrem Zweck entsprechend jährlich kündbar.

Grabstockbau

Primitive Form des pfluglosen Ackerbaus. Der Grabstock als Werkzeug zur Bodenbearbeitung und Pflanzung ist in einem die ganze Erde umspannenden, vorwiegend tropischen Hackbaugürtel anzutreffen. Angebaut werden hauptsächlich Knollenfrüchte und Getreide. Der Grabstock wurde bereits von Sammlergesellschaften zum Ausgraben von Knollen und Wurzeln verwendet.

grandes cultures

Statistischer und verwaltungstechnischer Begriff zur Kennzeichnung der Produktgruppen Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte. Er ist vor allem relevant innerhalb der Beihilfe-Systeme der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Grangie

Großer, zu einem Kloster gehörender Agrarbetrieb. Grangien entstanden z.T. in unerschlossenen Räumen, so gelten die Zisterzienser als Rodeorden. Andererseits war bei ihnen, wie auch bei Benediktinern und anderen das Bauernlegen nicht selten, wenn Grangien in bereits besiedelten Gebieten entstanden.

Von derartigen Vorwerken, auch solcher von Adelsherrschaften lassen sich in Mitteleuropa häufig große Einzelhöfe ableiten.

Der Name (lat. grangia, grangiae) rührt von granum = Korn; daher eigentlich Getreidescheune oder -speicher.

Grapefruit

Selten auch Adamsapfel oder Paradiesapfel (bot. Citrus paradisi; Art der Zitrusfrüchte, die – trotz des französischen Namens pamplemousse – nicht mit der echten, über 20 cm großen Pampelmuse (C. maxima), die nur selten importiert wird, zu verwechseln ist. Die auf dem subtropischen Grapefruitbaum wachsende Frucht ist eine natürliche Kreuzung, die aus der Orange (Citrus × sinensis) und der Pampelmuse (Citrus maxima) entstanden ist und Anfang des 18. Jahrhunderts auf der Insel Barbados entdeckt. In der Umgangssprache (besonders in Norddeutschland) wird die Grapefruit deswegen auch häufig als Pampelmuse bezeichnet.

Grapefruits sind mit einem Gewicht von 150 g bis 450 g deutlich leichter und auch kleiner als Pampelmusen und haben eine eher rundliche Form. Ihre Schale ist glatt und hellgelb bis rötlichgelb gefärbt.

Der Name 'Grapefruit' ist eine Zusammensetzung der englischen Wörter grape für Traube und fruit für Frucht. Er bezieht sich darauf, dass die Früchte in dichten Trauben an einem immergrünen Baum hängen.

Herkunft und Verbreitung

Man nimmt an, dass die Grapefruit um 1750 aus einer spontanen Kreuzung zwischen der Pampelmuse und der Orange auf Barbados entstanden ist. 1823 gelangte sie nach Florida, wo sie seit 1875 kommerziell angebaut wird. Sie wird heute in fast allen subtropischen Ländern der Welt angebaut.

Wirtschaftliche Bedeutung

Im Jahr 2017 wurden weltweit 9,1 Millionen Tonnen Grapefruit erzeugt. Europa produzierte im gleichen Zeitraum 92.599 t, die größten Produzenten waren Spanien, Zypern und Frankreich. Die zehn größten Produzenten der Welt erzeugten 2017 zusammen 86,7 % der Gesamternte.

Gras

Bezeichnung für einkeimblättrige, krautige Pflanzen mit unscheinbaren Blüten und langen, schmalen Blättern. Einerseits ist ein Gras eine einzelne solche Pflanze oder eine unspezifische Kategorie zur biologischen Einordnung solcher Pflanzen. Andererseits ist Gras die flächige Pflanzendecke auf dem Erdboden (als Wiese, Weide oder Rasen) oder die Gesamtheit grasartiger Pflanzen, die von Tieren gefressen oder vom Landwirt beim Mähen geerntet wird.

Gras ist Lebensgrundlage vieler Tiere, insbesondere der Wiederkäuer und Einhufer. Eine geschlossene Pflanzendecke auf dem Boden verringert die flächenhafte Abtragung (Denudation) in hohem Maße, der Boden wird weniger abgetragen, es wird Humus gebildet.

Botanisch gehören Gräser zur Ordnung der Süßgrasartigen; die beiden wichtigsten Gruppen sind Süßgräser und Sauergräser.

Grasjahre

Periode der mehrjährigen Futterpflanzen.

(s. a. Baujahre)

Grasland

Auch Urgrasland; der Begriff Grasland wird speziell in der Vegetationskunde häufig als Oberbegriff für das natürliche Grünland verwendet, auf denen klimatisch bedingt überwiegend Gras und/oder krautige Pflanzen wachsen (können). Der größte Anteil der irdischen Landoberfläche wird von solchen grasbewachsenen Offenland-Biomen eingenommen, in denen Bäume fehlen oder eine untergeordnete Rolle spielen. Teilweise wird unter dem Begriff 'Grasland' sowohl das Urgrasland als auch das Kulturgrasland (Grünland) subsumiert.

Urgrasland kommt vorwiegend in Regionen vor, in denen weniger als 400 mm Niederschlag im Jahresdurchschnitt fallen und deshalb keine natürliche Sukzession hin zu Busch- und Waldland stattfindet. Dazu zählen die Prärien Nordamerikas, die Pampa in Südamerika, die Eurasische Steppe, die Graslandschaften Australiens sowie die Trockensavannen im gesamten Tropengürtel, die Wiesentundren in einigen arktischen Regionen und die Hochlandsteppen in den amerikanischen Kordilleren und den asiatischen Hochgebirgen wie etwa in Anatolien oder Tibet.

Im Übergangsraum zu Waldgebieten und in (scheinbar natürlichen) Graslandschaften mit Niederschlagsmengen deutlich über 400 mm pro Jahr, wird die Entstehung des Graslandes häufig auf den jahrhundertelangen Einfluss großer weidender Wildtierherden (Megaherbivorentheorie) oder die Herden der Hirtenvölker zurückgeführt.

Graslandbiotope können aufgrund der klimatischen Bedingungen, der kargen Vegetation oder ihrer Abgelegenheit in der Regel nur als extensives Weidewirtschaftsland genutzt werden (Pastoralismus). Früher geschah dies durch nicht sesshafte Nomaden (Nomadismus), heute vorwiegend durch halbsesshafte oder sesshafte mobile Tierhalter.

Beispiele für Graslandökosysteme

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Grassilage

Grassilage ist eine Silage aus Wiesen- oder Ackergras. Sie dient als Grundfuttermittel vor allem für Wiederkäuer sowie als Gärsubstrat in Biogasanlagen (Energiegras).

Genutzte Pflanzenarten

Zur Erzeugung von Grassilage wird zum einen der Aufwuchs intensiv bewirtschafteter Wiesen genutzt, zum anderen wird der Schnitt eigens zu diesem Zweck kultivierten Ackergrases verwendet. Wird das Futtermittel aus dem Aufwuchs von Wiesen erzeugt, so enthält es naturgemäß Biomasse aller auf den beernteten Flächen gewachsener Pflanzen. In der Regel sind dies neben Süßgräsern auch Kräuter und Leguminosen. Bei Verwendung von Ackergras hängt die Artenzusammensetzung im Wesentlichen von der Ansaatmischung ab. Üblich sind sowohl die Kultur einzelner Arten wie z. B. des Deutschen Weidelgrases, als auch die Nutzung von Artenmischungen wie des Landsberger Gemenges oder, vor allem im Ökologischen Landbau, Klee-Gras-Gemische (Kleegras).

Ernte und Konservierung

Das Gras wird in der Regel bereits vor der Blüte und damit etwas früher als bei der Heuwerbung gemäht und zum Anwelken auf der beernteten Fläche abgelegt. Bei Erreichen von rund 35 bis 40 Prozent Trockenmasse wird das Erntegut mit Ladewagen oder mit dem Feldhäcksler aufgenommen und zum Silo transportiert, wo es aufgeschichtet und maschinell verdichtet wird. Die Masse wird zur Gärung luftdicht abgedeckt – in den üblichen Fahrsilos meist mit einer Kunststofffolie – und bis zur Verwendung aufbewahrt.

Eine Alternative zur Silagekonservierung im festen Silo (meist Fahrsilo) ist das Silieren in Silageballen. Dabei wird das Erntegut auf dem Feld mit Ballenpressen zu Rundballen oder Quaderballen verdichtet, die mit einem Ballenwickelgerät luftdicht mit Folie umwickelt werden.

Ballensilage

Dafür wird frisch gemähtes Gras ein bis zwei Tage auf der Wiese getrocknet und anschließend mit einer Presse zu Rundballen geformt. In einem weiteren Arbeitsschritt wickelt die Presse die Ballen anschließend in eine sogenannte Stretch-Folie, die sehr dehnbar ist.

Die Folie wird in vier bis sechs Schichten um den Ballen gewickelt und schließt ihn luftdicht ein. Dadurch kommt es – wie zum Beispiel auch bei der Sauerkrautherstellung – zu einer Milchsäuregärung, die das wertvolle Futter über Monate haltbar macht. Letztlich passiert in jedem eingewickelten Ballen das gleiche wie in einem Fahrsilo, bei dem man das angewelkte Gras auf einem befestigten Untergrund zusammenfährt und mit einer großen Folie luftdicht abschließt.

Rundballen bieten für landwirtschaftliche Betrieb einige Vorteile. Denn die Ballen lassen sich gut transportieren, sind leicht portionierbar und es gibt vor allem so gut wie keine Futterverluste durch Schimmel oder andere Mikroorganismen. In einem Fahrsilo kommt es dagegen häufiger zu Verlusten, die etwa zwischen fünf und 20 Prozent liegen. Dafür sind Rundballen in der Regel teurer als das Anlegen eines Fahrsilos.

Ein weiterer Nachteil von Rundballensilage ist der im Vergleich zu einem Fahrsilo deutlich höhere Bedarf an Folie für die gleiche Futtermenge. Stretch-Folien bestehen aus Polyethylen und werden in einem aufwändigen Prozess hergestellt. Denn die Anforderungen an das Material sind hoch. So muss die Folie zum Beispiel luftdicht, dehnbar und gleichzeitig reißfest sein. Weitere Voraussetzung ist, dass sie beständig gegen UV-Licht durch Sonneneinstrahlung ist. Denn bei Schäden oder größeren Rissen in der Folie kann das eingewickelte Futter schnell verderben.

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graues Wasser

Als graues Wasser wird die Menge an Wasser bezeichnet, die während der Produktion so stark verunreinigt wird, dass sie als unbrauchbar gilt oder die im Prinzip dazu nötig wäre, um das verschmutzte Wasser so weit zu verdünnen, dass das Wasser wieder die Qualitätsstandards erreicht. Pflanzenschutz oder Düngemittel können Ursache für die Verschmutzung sein. Im Gegensatz zu blauem und grünem Wasser stellt das graue Wasser ein hypothetisches Konzept dar, das sich auf die Wasserqualität bezieht.

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Great American Desert

Der Begriff Great American Desert wurde im 19. Jahrhundert verwendet, um den Teil Nordamerikas östlich der Rocky Mountains bis etwa zum 100. Längengrad zu beschreiben. Er geht auf die wissenschaftliche Expedition von Stephen H. Long im Jahr 1820 zurück, die die Great American Desert auf die Landkarte brachte.

Das Gebiet wird heute in der Regel als High Plains bezeichnet, und der ursprüngliche Begriff wird heute manchmal verwendet, um die trockene Region Nordamerikas zu beschreiben, die Teile des nordwestlichen Mexikos und des amerikanischen Südwestens umfasst.

Country Drained by the Mississippi, by S. H. Long

Country Drained by the Mississippi (Ausschnitt), by S. H. Long

Als die Region 1803 im Rahmen des Louisiana Purchase in den Besitz der Vereinigten Staaten überging, schrieb Präsident Jefferson über die "unermesslichen und weglosen Wüsten" der Region. Im Jahr 1823 erstellte Major Stephen Long, ein Vermessungsingenieur der Regierung und Leiter einer offiziellen Erkundungsexpedition, eine Karte, auf der das Gebiet als "Great American Desert" bezeichnet wurde. In dem Bericht, der die Karte begleitete, schrieb der Geograph Edwin James über die Region:


"Ich zögere nicht, die Meinung zu vertreten, dass sie fast gänzlich ungeeignet für den Anbau und natürlich unbewohnbar für ein Volk ist, das für seinen Lebensunterhalt auf Landwirtschaft angewiesen ist. Obwohl es gelegentlich sehr fruchtbares Land von beträchtlicher Ausdehnung gibt, erweist sich der fast überall herrschende Mangel an Holz und Wasser als unüberwindliches Hindernis für die Besiedlung des Landes."

Quelle: Library of Congress nach Wikipedia (e.)

Der Begriff "Wüste"

In der Vergangenheit hatte der Begriff "Wüste" zwei etwas unvereinbare Bedeutungen. Manchmal wurde er verwendet, um jedes unbewohnte oder baumlose Land zu beschreiben, unabhängig davon, ob es trocken war oder nicht, und manchmal, um sich speziell auf heiße und trockene Länder zu beziehen, die Bilder von sandigen Einöden hervorrufen. Lange Zeit ging man davon aus, dass baumloses Land nicht für die Landwirtschaft geeignet war, weshalb der Begriff "Wüste" auch die Bedeutung "ungeeignet für die Landwirtschaft" hatte. Im 19. Jahrhundert bekam der Begriff dann seine moderne Bedeutung.

Die High Plains sind zwar keine Wüste im modernen Sinne, aber im älteren Sinne des Wortes waren sie es. Die Region besteht hauptsächlich aus semiaridem Grasland und Steppe. Heute wird ein Großteil der Region durch Bewässerung mit Wasser aus Aquiferen landwirtschaftlich genutzt, aber im 19. Jahrhundert schien das Gebiet aufgrund des relativen Mangels an Wasser und Holz für die Landwirtschaft ungeeignet und für eine landwirtschaftlich orientierte Bevölkerung unbewohnbar.

Mitte des 19. Jahrhunderts begannen die Menschen, sich trotz des schlechten Rufs in der Region niederzulassen. Die Einwohner erkannten, dass sich das Gebiet damals gut für die Landwirtschaft eignete, was zum Teil darauf zurückzuführen war, dass große Teile der Region über einem der größten Grundwasserreservoirs der Welt, dem Ogallala Aquifer, liegen.

Ob die landwirtschaftliche Produktivität der Region in der heutigen Zeit noch lange anhalten kann, ist fraglich. Es wurde nachgewiesen, dass der Ogallala-Aquifer zwar reichlich fossiles Wasser enthält, sich aber nur langsam wieder auffüllt, da der größte Teil des Wassers seit der letzten Eiszeit dort vorhanden ist. Einige aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass der Nutzen des Aquifers für die Landwirtschaft abnimmt und unbrauchbar wird, vielleicht schon bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts, was einige Landwirte dazu veranlasst, sich von der Bewässerungslandwirtschaft abzuwenden.

Great Green Wall

Ausführliche Bezeichnung: Great Green Wall for the Sahara and the Sahel Initiative (GGWSSI), franz. Grande Muraille Verte pour le Sahara et le Sahel; die Große Grüne Mauer Great ist ein panafrikanisches Programm, das 2008 von der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) und der Afrikanischen Union (AU) ins Leben gerufen wurde. Sein Ziel ist es, die Bodendegradation und Wüstenbildung in der Sahelzone und der Sahara rückgängig zu machen, die Ernährungssicherheit zu verbessern und lokale Gemeinschaften bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Ziele und Verortung

Dieses 2007 gestartete regionale Projekt zielt darauf ab, die degradierten Trockenlandschaften Afrikas wiederherzustellen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern und lokale Gemeinschaften bei der nachhaltigen Nutzung von Wäldern und Weideland zu unterstützen. Die Große Grüne Mauer konzentriert sich auf die Einrichtung von Plantagen und benachbarten Projekten und erstreckt sich über eine Strecke von 7.775 km vom Senegal an der Atlantikküste bis nach Eritrea an der Küste des Roten Meeres, mit einer Breite von 15 km. Die Mauer verläuft durch Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Sudan, Tschad, Niger, Nigeria, Mali, Burkina Faso, Mauretanien und Senegal.

The Great Green Wall of the Sahara and the Sahel

The Great Green Wall of the Sahara and the Sahel

Source for the data layer: This dataset is an extract from the GlobCover 2009 land cover map, covering Africa and the Arabian Peninsula. The GlobCover 2009 land cover map is derived by an automatic and regionally tuned classification of a time series of global MERIS (MEdium Resolution Imaging Spectrometer) FR mosaics for the year 2009. The global land cover map counts 22 land cover classes defined with the United Nations (UN) Land Cover Classification System (LCCS)

Quelle: IPCC

Pflanzenwahl

Die Auswahl der Gehölz- und Staudenarten, die zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme verwendet werden sollen, basiert auf biophysikalischen und sozioökonomischen Kriterien, einschließlich des sozioökonomischen Werts (Nahrungsmittel, Weidehaltung, Handel, Energie, Medizin, Kultur), der ökologischen Bedeutung (Kohlenstoffbindung, Bodenbedeckung, Wasserinfiltration) und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und -schwankungen.

Projektmanagement

Die Panafrikanische Agentur für die Große Grüne Mauer (PAGGW) wurde 2010 unter der Schirmherrschaft der Afrikanischen Union und des CEN-SAD gegründet, um das Projekt zu verwalten. Die Initiative wird auf der Ebene der einzelnen Länder durch eine nationale Struktur umgesetzt. Es wurde ein Überwachungs- und Bewertungssystem definiert, das es den Ländern ermöglicht, die Ergebnisse zu messen und die notwendigen Anpassungen vorzuschlagen.

In der Vergangenheit waren die Aufforstungsprogramme in den Trockengebieten der Sahelzone und Nordafrikas, mit denen die Wüstenbildung aufgehalten werden sollte, schlecht untersucht und kosteten viel Geld, ohne nennenswerte Erfolge zu erzielen. Heute haben die Länder ihre Strategien geändert und sich für Projekte zur ländlichen Entwicklung entschieden, die leichter zu finanzieren sind. Beispiele für skalierbare Praktiken zur Bodensanierung sind die Bewirtschaftung von Gewässern für die Viehzucht und den Ackerbau sowie die Förderung von Futterbäumen zur Verringerung des Abflusses.

Projektfortschritt

Die Umsetzung der Initiative hat bereits in mehreren Ländern begonnen. So wurden im Rahmen des FAO-Projekts zur Bekämpfung der Wüstenbildung im Jahr 2018 18.000 Hektar Land durch die Anpflanzung einheimischer Baumarten in Burkina Faso, Äthiopien, Gambia, Niger, Nigeria und Senegal wiederhergestellt. Die Umsetzung der Initiative hat bereits in mehreren Ländern begonnen. So wurden im Rahmen des FAO-Projekts zur Bekämpfung der Wüstenbildung im Jahr 2018 18.000 Hektar Land durch die Anpflanzung einheimischer Baumarten in Burkina Faso, Äthiopien, Gambia, Niger, Nigeria und Senegal wiederhergestellt.

Weitere Informationen:

Great Plains

Die Great Plains, manchmal auch einfach "die Plains" genannt, sind eine weite, trockene Flachlandregion in Nordamerika. Sie liegt unmittelbar östlich der Rocky Mountains und ist größtenteils mit Grasland bedeckt. Es ist der westliche Teil der Interior Plains, zu denen auch die Mischgras-Prärie, die Hochgras-Prärie zwischen den Großen Seen und dem Appalachen-Plateau sowie die Ökozonen Taiga Plains und Boreal Plains in Nordkanada gehören.

Der Begriff "Great Plains" wird in den Vereinigten Staaten verwendet, um einen Unterbereich der noch größeren physiographischen Abteilung der Interior Plains zu beschreiben, die einen Großteil des nordamerikanischen Binnenlandes umfasst. In Kanada wird der Begriff kaum gebraucht.

Ungefährer Grenzverlauf der Great Plains auf der Grundlage eines Satellitenbildes

Ungefährer Grenzverlauf der Great Plains auf der Grundlage eines Satellitenbildes

Die genauen Grenzen können je nach Kontext oder Disziplin variieren (z. B. Ökologie, Geologie, geopolitische Definitionen).

Die Region erstreckt sich von Osten nach Westen über 800 km und von Norden nach Süden über 3.200 km. Ein Großteil der Region war die Heimat amerikanischer Bisonherden, bis sie Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts fast ausgerottet wurden. Sie hat eine Fläche von etwa 1 300 000 km². Die gegenwärtigen Überlegungen zu den geographischen Grenzen der Great Plains sind auf dieser Karte des Center for Great Plains Studies der University of Nebraska-Lincoln dargestellt. Diese Definition ist jedoch in erster Linie ökologisch und nicht physiogeographisch. Die Boreal Plains in Westkanada sind physiogeographisch gesehen die gleichen, unterscheiden sich aber durch ihr Tundra- und Wald- (und nicht Grasland-) Aussehen.

Quelle: Wikipedia (e.)

Während sie an den Rocky Mountains noch über 1800 m hoch sind, fallen sie nach Osten auf ca. 500 m ab. Damit sind sie insgesamt als Hochebene zu betrachten, die sich als „Piedmont-Plateau“, zum Teil in Schichtstufen ansteigend, vor dem Gebirge ausbreitet.

Man kann die Great Plains in zwei klimatische Regionen unterteilen, da man westlich des 100. Längengrades einen spärlichen Niederschlagsdurchschnitt vorfindet (weniger als 500 mm pro Jahr), wohingegen die östliche Region ein vergleichsweise humides Klima hat.

Dementsprechend lässt sich die landwirtschaftliche Nutzung der Great Plains grob in zwei Bereiche unterteilen. Während westlich des 100. Längengrades vorwiegend Intensivtierhaltung in großen Mastbetrieben mit geringer Flächennutzung sowie extensive Tierhaltung (Ranching) mit sehr großer Flächennutzung vorzufinden ist, ist östlich des 100. Längengrades der Ackerbau die primäre landwirtschaftliche Nutzungsform. Angebaut wird vorwiegend Sommer-/Winterweizen sowie Mais und Hirse. Der Grund für diese Verteilung ist die Linie mit gleicher Niederschlagsmenge (Isohyete mit 500 mm), die nahezu parallel zum 100. Längengrad verläuft und die Grenze für Regenfeldbau ohne künstliche Bewässerung bildet.

Der niederschlagsreichere Osten des Gebiets, der sogenannte Grain Belt (Korngürtel), wird auch als Kornkammer der USA, beziehungsweise als „breadbasket“ (Brotkorb) bezeichnet, da in jener Region ein gewaltiger Überschuss an landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaftet wird. Ungefähr die Hälfte des Weizens der USA wird im Gebiet der Great Plains produziert, was bei 68 Mio. t für die gesamten USA (Stand: 2008) also ca. 34 Mio. t entspricht. In den westlichen High Plains werden 60 % des Rindfleisches der USA produziert, weshalb dieser Teil der Great Plains oft als „Cattle Country“ (Rinderland) bezeichnet wird. Soweit im Westen Ackerbau stattfindet, wird er in der Regel durch künstliche Bewässerung ermöglicht.

Zunehmende Dürre (s. Dust Bowl) erschwerte die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten erheblich und die Mechanisierung und Automatisierung ließ Arbeitskräfte überflüssig werden. Der Ogallala-Aquifer, eine tiefe Grundwasserschicht ist durch die Nutzung zur künstlichen Bewässerung nahezu erschöpft. Bereits heute wandelt sich kultiviertes Land wieder zurück in Graslandschaft, auf der vermehrt Bisonhaltung betrieben wird. Unter dem Namen Buffalo Commons wird vorgeschlagen, große Flächen in Prärie rückzuwandeln, Menschen abzusiedeln und die Flächen wieder für wildlebende Bisons zu öffnen. Jagd und Tourismus könnten eine neue wirtschaftliche Grundlage eröffnen.

Zudem konzentriert sich die Nutzung der Great Plains heute immer mehr auf Windkraftgewinnung. Dem steht ein Trend entgegen, in den nördlichen Teilen der Plains bisher nicht oder nur extensiv genutzte Flächen, die sich daher den Charakter als Grasland erhalten haben, unterzupflügen und intensiv zu nutzen. Als Gründe gelten die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen und eine besondere Form der staatlich geförderten Ernte-Ausfall-Versicherung, die den Anbau auf Grenzertragsstandorten oder gar Flächen ermöglicht, deren Bewirtschaftung ohne die Versicherung nicht rentabel sein könnten.

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Green Belt Movement

The Green Belt Movement (dt. Die Grüngürtel-Bewegung) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die sich vor allem auf Umweltschutz und die Entwicklung von sozialen Gemeinschaften konzentriert. Sie wurde im Jahr 1977 von der Kenianerin Wangari Maathai gegründet.
Die Bewegung führte in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens Baumpflanzungsaktionen durch, um der Entwaldung und somit auch der Bodenerosion in Kenia entgegenzuwirken und um die Verfügbarkeit von Holz, der Hauptenergiequelle zum Kochen, sicherzustellen.
Die Grüngürtel-Bewegung achtet bei der Auswahl der Bäume auf deren größtmöglichen Nutzen für die Bevölkerung. Zu den sehr häufig gepflanzten Bäumen zählen Leberwurstbäume, Olivenbäume, Cordia africana und Tamarindenbäume.

Daneben steht die Entwicklung eines umweltbewussten Umgangs mit der Natur im Mittelpunkt der Aktivitäten. Seit 1977 wurden von der GBM über 30 Millionen Bäume gepflanzt und über 30.000 Frauen in Forstwirtschaft, Imkerei, Nahrungsmittelverarbeitung und anderen Möglichkeiten der Einkommenssicherung ausgebildet.

Maathai etablierte in der Bewegung auch den Einsatz für die Stärkung der Frauen in der Gesellschaft, Ökotourismus und wirtschaftliche Entwicklung. Für ihre Arbeit in der Grüngürtel-Bewegung wurde sie 2004 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Die Green Belt Movement setzt sich für die Baumpflanzung in unmittelbarer Umgebung der Wohnorte ein und fördert den Anbau von Obstbäumen, um eine energiesparende und gleichzeitig vitaminreiche Ernährung der Familien zu gewährleisten. Neben dem Feuerholz liefern Bäume auch düngendes Laub, Honig und Rohstoffe für den Hausbau, für Zäune und Gebrauchswaren. Weiterhin werden Kurse über ökologische und nachhaltige Landwirtschaft, Fruchtfolge und landwirtschaftliche Techniken gehalten und diese in Versuchsgärten demonstriert. Die Kleinbäuerinnen sollen sich so das nötige Wissen aneignen, um den Lebensmittelbedarf ihres Haushaltes selbst herzustellen und damit Ernährungssicherheit für ihre Familie zu erreichen.

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Green Box

Etwa: Grüne Kategorie; ein Katalog mit Ausnahmen von der Abbaupflicht staatlicher Subventionen innerhalb der Vereinbarungen von GATT/WTO, bei denen angenommen wird, daß sie nur minimale Handelsauswirkungen und keine Auswirkungen auf die Preise haben. Dazu gehören u.a. Agrarforschung, phytosanitäre Maßnahmen (zum Pflanzenschutz bzw. zur Pflanzenbeschau), landwirtschaftliche Ausbildungs- und Beratungsdienste, Vermarktungshilfen und allgemeine ländliche Strukturmaßnahmen.

(s. a. Blue Box)

Greening

EU-rechtliche Regelung zur Förderung von Umweltleistungen über deren Bindung an Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt. So hat dss Greening der Direktzahlungen in der ersten Säule zur Folge, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen, die so genannte Greening-Prämie, nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Nach einer Übergangszeit können bei sehr starken Verstößen gegen die Greening-Auflagen die Prämienkürzungen sogar deutlich über den Anteil von 30 Prozent der Direktzahlungen hinausgehen, der auf die Greeningprämie entfällt.

Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung sogenannter "ökologischer Vorrangflächen" auf Ackerland.

Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte, die Direktzahlungen beantragen. Ausgenommen vom Greening sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus. Nicht betroffen sind außerdem Betriebe mit ausschließlich Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst und Hopfen), da es für Dauerkulturen keine spezielle Greening-Vorschrift gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen für kleinere Betriebe und Betriebe mit hohem Grünlandanteil.

Ab 2023 ist das bisherige Verfahren aus Cross Compliance und Greening ist abgelöst von der neuen Konditionalität mit höheren Auflagen beispielsweise bei den Themen Brachflächen, Fruchtwechsel, Winterbegrünung oder Grünlanderhalt.

Das bisher verpflichtende Greening geht mit weiteren Anforderungen in die Vorschriften zur Konditionalität über. Die bisherige Greeningprämie entfällt. Neu sind Zahlungen für die freiwilligen „Öko-Regelungen“. Ebenfalls neu eingeführt wird die gekoppelte Einkommensstützung für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen.

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Grenzausgleich

Eine Ausgleichsabgabe, die innerhalb der EU bei der Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhoben werden kann. Sie gleicht durch Wechselkursschwankungen verursachte Preisunterschiede innerhalb der Gemeinschaft aus und stabilisiert damit das gemeinsame Preisniveau.

Grenzbetrieb

Landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb, der unter wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr rentabel gestaltet werden kann. In den meisten Fällen werden aus diesen Betrieben - wenn sie nicht ganz aufgegeben werden - Nebenerwerbsbetriebe.

Grenzertragsboden

Boden von geringer natürlicher Ertragskraft, auf dem durch Wirtschaftserschwer­nisse, insbesondere durch hohen Arbeitsaufwand, die Erträge so gering sind, daß sie die Produktionskosten nicht decken oder nur unwesentlich überschreiten. Dazu zählen sehr hängige, flachgründige und wasserdurchlässige oder feuchte Flächen oder zerstückelte Fluren.

Grenzertragsbrache

Nutzungsaufgabe von Flurteilen wegen zu geringer Ertragskraft des Bodens oder zu hohen Arbeitsaufwandes bei der Bearbeitung.

(s. a. Brache)

Grenzertragsflächen

In der Fachliteratur wird Grenzertragsfläche (auch marginale Fläche) generell als wenig produktives, für die Landwirtschaft ungeeignetes Land definiert. Häufig wird Grenzertragsfläche synonym mit dem Begriff 'fragiles Land' verwendet: Land, das infolge unsachgemäßer Maßnahmen des Menschen für Landdegradierung anfällig ist.

Der Begriff Grenzertragsfläche bleibt aber oft recht vage und ohne konkrete Definition. Die Schwierigkeit, eine klare Definition zu formulieren, ergibt sich aus der Tatsache, dass die "Produktivität" je nach Art der Landnutzung variiert. Zum Beispiel kann ein Land, das "marginal" für den Ackerbau ist, gut für die Beweidung geeignet sein. "Fragiles" Land kann unter Ackerbau anfällig für Degradation sein, kann aber nachhaltig für die Forstwirtschaft genutzt werden. In vielen Ländern mit Trockengebieten wurden die Ausdehnung und die Eigenschaften dieser Flächen nicht systematisch bewertet, ebenso wenig wie ihre Eignung für den Anbau von Biokraftstoffen oder Nahrungsmitteln.

Die Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (Consultative Group on International Agricultural Research – CGIAR) hat eine ausführliche Definition von Grenzertragsfläche und Marginalität erarbeitet: Für landwirtschaftliche Grenzertragsflächen sind demnach kennzeichnend:

Neben Grenzertragsflächen mit den oben genannten inhärenten Merkmalen gibt es auch solche, die Folge der Degradierung produktiverer Flächen oder der unsachgemäßen Erschließung von Land sind, das zuvor gar nicht oder nur wenig genutzt wurde. (CGIAR, 2000)

Land kann Grenzertragsfläche sein in Abhängigkeit von:

Ob eine Fläche als Grenzertragsfläche gilt oder nicht, hängt davon ab, welche der genannten Größen in der Definition zur Anwendung kommt. Eine Definition von Grenzertragsfläche ist nur im Rahmen einer klar definierten, spezifischen Situation aussagekräftig. (CGIAR, 2000)

Grenzertragsflächen gewinnen neue Bedeutung in der aktuellen Debatte um die Produktion von Biomasse zur Herstellung von Biokraftstoffen. Manch einer vertritt die Ansicht, die Nutzung von Grenzertragsflächen könne dazu beitragen, einen Wettbewerb zwischen Nahrungsmittelproduktion und Biomasseproduktion zu verhindern. Allerdings weisen viele Flächen, deren landwirtschaftliche Nutzung sich nicht lohnt, eine große biologische Vielfalt auf. Auf solchen Flächen Biomasse zu produzieren, kann diese Biodiversität gefährden. (GIZ, mod.)

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Grenzstandort

In der Landwirtschaft die Bezeichnung für Flächen, auf denen wegen nachteiliger natürlicher Standortsfaktoren und unter gegebenen produktionstechnischen, agrarpolitischen, makroökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch kein landwirtschaftliches Landnutzungssystem, das der nachhaltigen Gewinnerwirtschaftung dient, eine positive Bodenrente erwirtschaftet werden kann.

Dabei ist zu beachten, dass ein Grenzstandort nur für einen gegebenen Stand technischen Wissens und einen gegebenen Satz ökonomischer Rahmenbedingungen definiert werden kann. Mit steigenden Produktionspreisen (oder sinkenden Faktorpreisen) erhöht sich unter sonst gleichen Bedingungen die Bodenrente und damit wird auch die landwirtschaftliche Fläche ausgedehnt und umgekehrt. Die gleiche Wirkung hat unter sonst gleichen Bedingungen die Einführung technischer Fortschritte.

Bei Grenzstandorten handelt es sich um Standorte mit flachgründigem Boden, bei denen das Pflügen durch Gesteinsschichten bis kurz unter die Oberfläche oder große Lesesteine verhindert wird. Dazu gehören auch hängige Flächen, die zu steil sind um eine ordnungsgemäße Bodenbearbeitung zu ermöglichen. Wo eine Nutzung und Düngung zu aufwendig ist, oft auch bedingt durch kleinstrukturierte Flächenzuschnitte, veröden solche Standorte. Sie finden sich beispielsweise in der Rhön, der Eifel, der Schwäbisch-Fränkischen Alb und dem Spessart. Oft werden sie nicht mehr genutzt und sich selbst überlassen. Ähnlich wie bei Sozialbrachen wurde es aus Gründen des Natur- und Artenschutzes auf vielen Flächen als problematisch angesehen, wenn sie verbuschen. Das oft kostenintensive Entbuschen gilt dann als optimierende Maßnahme in der Naturpflege.

Die Kriterien, die einen Grenzstandort ausmachen, sind in Deutschland von Region zu Region sehr unterschiedlich. Vielfach fällt in diesem Zusammenhang der Begriff „leichte Standorte“, also Standorte mit einem hohen Sandanteil bzw. schlechtem Wasserspeichervermögen. Auch Standorte mit einem hohen Ton- oder Steingehalt im Oberboden (z. B. Verwitterungsstandorte) oder Höhenlagen werden oftmals als Grenzstandort definiert.

Groden

Von engl. to grow („wachsen“, „anwachsen“) abgeleiteter Begriff für deichreifes oder eingedeichtes und entwässertes Marschland, das landwirtschaftlich genutzt wird.

Diese Neulandgebiete bestehen aus feinen Sinkstoffen, die sich bei den Gezeitenwechseln von See her auf dem Watt ablagern. Nach Erreichen einer bestimmten Außengrodenhöhe erfolgt die Eindeichung. Eingedeichtes Land wird zum Innengroden. Durch Trockenlegung verdichtet sich der fruchtbare Boden und kann sich im Laufe der Zeit auf ein Niveau unterhalb des Meeresspiegels senken. Der ansteigende Meeresspiegel vor dem Deich und das Absacken der trockengelegten ehemaligen Meeresbereiche hinter dem Deich führen daher bei mehreren Eindeichungen zu einer immer höheren Lage der neu eingedeichten Marschflächen. Auf diese Weise entsteht eine so genannte Poldertreppe.

Der Namensbestandteil Groden findet sich beispielsweise in Wilhelmshaven in seinen Stadtteilen Altengroden, Neuengroden und Fedderwardergroden, den dortigen Heppenser, Voslapper und Rüstersieler Groden, sowie im Umland mit Cäciliengroden, Petersgroden und Adelheidsgroden. Alle diese Gebiete sind vor kürzerer (20. Jahrhundert) oder längerer Zeit durch Eindeichung und Aufspülung entstanden, wie es bei Poldern der Fall ist.

Groß(eigentums)landwirt

Agrarsoziale Gruppe von selbstwirtschaftenden oder verpachtenden Landwirten mit großem Bodeneigentum, das eindeutig über der Ackernahrung liegt. Zu ihnen gehören u.a. Großagrarier (Bodeneigentum > 100 ha, regional nach Intensität der Bewirtschaftung und Betriebsform variabel), Gutsbesitzer, Eigentümer von Latifundien oder Haciendas. (Klein(eigentums)landwirt)

Großblockflur

Flurform, die geprägt ist durch die Dominanz von großen Blöcken als Parzellengestalt. Im Gegensatz zu den quadratischen Großblöcken der amerikanischen land ordinance, besitzen Großblöcke in Mitteleuropa eine meist regellose Gestalt. Die Wirtschaftsparzellen sind aber häufig regelmäßig aufgeteilt. Typisch für mitteleuropäische Großblöcke ist, daß zur landwirtschaftlichen Nutzfläche oft Wald oder ungenutztes Gelände tritt. Die Grenze zur Kleinblockflur liegt - mit regionalen Variationen - bei ca. 15 ha.

Großgrundbesitz

Eigentlich Großgrundeigentum; Konzentration umfangreichen Landbesitzes auf einen einzigen Eigentümer bzw. eine einzige Familie. In den großen Agrargebieten Außereuropas (z.B. Argentinien, Australien) beginnt Großgrundbesitz in der Regel erst bei 1.000 ha, in Europa bereits ab 100 ha.

(s. a. Besitz)

Großschutzgebiete

Großschutzgebiete sind das bedeutendste Instrument des Gebietsschutzes und damit des segregativen Naturschutzes in Deutschland. Zu den Großschutzgebieten zählen Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks, die sich hinsichtlich ihrer Naturnähe und der Managementziele unterscheiden.

Geschichte

Die Historie der Großschutzgebiete geht auf die Ausweisung des Yellowstone Nationalparks in den USA 1872 zurück. Der damals zugrunde liegende Gedanke war weniger der Artenschutz oder ein Erhalt der Biodiversität, sondern die für die junge Nation identitätsstiftende Funktion eindrucksvoller natürlicher Landschaften. Er fand bald Nachahmer in anderen Teilen Nordamerikas und in Ländern mit ähnlich zivilisatorischem Hintergrund (z. B. Neuseeland).

Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich das Konzept der Großschutzgebiete in Europa durch. Aus Gründen der relativ dichten Besiedlung kam es zunächst in sehr peripher gelegenen Gebieten wie Nordschweden und den schweizer Alpen zu Ausweisungen von Nationalparks.

Weitere Informationen:

Großvieheinheit (GVE)

Der Viehbestand eines Betriebes wird nicht immer nach Vieharten in Stück, sondern teilweise auch in Großvieheinheiten oder Vieheinheiten angegeben. Die Berechnung des GV-Umrechnungsschlüssels basiert auf dem Lebendgewicht der Tierarten nach Gewicht und Alter unterteilt, im Verhältnis zu einer Milchkuh mit 500 kg Lebendgewicht und ist auf den ganzjährig im Betrieb gehaltenen Durchschnittsbestand bezogen. Großvieheinheiten werden für die Berechnung der notwendigen Fläche eines Betriebes mit Tierbestand herangezogen, um z.B. eine Überdüngung der Felder auszuschließen.

1 GV entspricht dabei ca. 500 kg LG und ist auf den ganzjährig im Betrieb gehaltenen Durchschnittsbestand bezogen. Grundlage für die Umrechnung ist der Futterbedarf der Tierarten. VE=Vieheinheit.

Großvieheinheitenschlüssel
Tierart VE
Pferde unter 3 Jahren 0,70
Pferde 3 Jahre alt und älter 1,10
Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr 0,30
Jungvieh 1 bis 2 Jahre alt 0,70
Zuchtbullen 1,20
Kühe, Färsen, Masttiere 1,00
Schafe unter 1 Jahr 0,05
Schafe 1 Jahr alt und älter 0,10
Ferkel (bis etwa 20 kg LG) 0,021)
Läufer (bis etwa 45 kg LG) aus zugekauften Ferkeln 0,041)
Läufer (bis etwa 45 kg) aus selbsterzeugten Ferkeln 0,061)
Mastschweine (> 45 kg LG) aus zugekauften Läufern 0,101)
Mastschweine (> 45 kg LG) aus selbsterzeugten Ferkeln 0,161)
Zuchtschweine 0,33
Legehennen einschließlich Aufzucht zur Bestandsergänzung 0,02
Legehennen aus zugekauften Junghennen 0,0183
Jungmasthühner (6 und weniger Durchgänge je Jahr - schwere Tiere) 0,00171)
Jungmasthühner (mehr als 6 Durchgänge je Jahr - leichte Tiere) 0,00131)
Junghennen 0,0017

1) Berechnung auf der Basis der erzeugten Tiere; in den übrigen Tiergruppen, Jahresdurchschnittsbestand.
Quelle: BMEL

Grubber

Nicht wendender Hack- oder Wühlpflug, ähnlich dem alten Hakenpflug. Im Ackerbau kommt ihm große Bedeutung zu, wenn es darum geht, die grobe Arbeit des Pfluges zu verfeinern oder in leichteren Böden den Pflug zu ersetzen. Unter optimalen Bedingungen lockert, krümelt, mischt und ebnet der Grubber in einem Arbeitsgang unter Erhaltung der natürlichen Bodenschichtung. Je nach Art der Grubberscharen ist die Arbeit bis 30 cm tief, gewöhnlich jedoch flacher.

Grummet

Der zweite Schnitt einer Heuwiese, der meist im Hochsommer erfolgt, und auch dessen Ernte, heißt allgemeindeutsch Grummet. Andere regionale Ausdrücke sind Emd(e), Öhmd, oder Ettgrön. Wo es nur zwei Schnitte gibt, sagt man auch Nachmahd, sonst bezeichnet das einen weiteren Schnitt.

Das Grummet zeichnet sich durch einen höheren Eiweißgehalt aus, weshalb es intensivere Trocknung erfahren muss als der erste Schnitt. In der Landwirtschaft werden Heuwender zur Unterstützung der Mähguttrocknung eingesetzt. Bei nicht ausreichender Trocknung besteht die Gefahr der Selbstentzündung bei der anschließenden Lagerung auf dem Heuboden.

Grünbrache

Ein- oder mehrjährige Unterbrechung des Anbaus von Kulturpflanzen auf dem Acker mit Förderung einer spontanen oder durch Aussaat herbeigeführten Begrünung. Zu Zeiten der Dreifelderwirtschaft mußte die Grünbrache als herbstliche Viehweide dienen, wenn Wiesen und Allmendflächen nicht ausreichten.

(s. a. Brache)

Grundbesitzverfassung

Sie beschreibt die Betriebsgrößen, die Art der Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse der Agrarbevölkerung über den Boden sowie die Bodeneigentums- und Besitzformen.

Betriebsgrößen:

Hierbei ist eine Differenzierung nach verschiedenen Aspekten möglich, z.B. nach Fläche, Umsatz, Arbeitskräftebestand oder Herdengröße.

Art der Verfügungsgewalt über den Boden:

Individualwirtschaft (individuell-privatwirtschaftliche Verfügungsgewalt)

Kollektivwirtschaft (staatliche oder gemeinschaftliche Verfügungsgewalt)

Bodeneigentums- und Besitzformen:

Grundbodenbearbeitung

Syn. Primärbodenbearbeitung; in der Landwirtschaft und im Gartenbau für eine nicht nur oberflächlich lockernde, mischende und unter Umständen wendende (stürzende) Bearbeitung der oberen Bodenschichten. Gängige Werkzeuge für die Grundbodenbearbeitung sind der manuell betätigte Spaten, die Spatenmaschine, der Grubber, die Fräse oder der Pflug. Die Bearbeitung erfolgt in Krumentiefe, also im Bereich des sogenannten Bearbeitungshorizontes, üblich sind daher Bearbeitungstiefen zwischen 15 cm und 35 cm. Die Grundbodenbearbeitung geht der Sekundärbodenbearbeitung und der Aussaat voraus. Zuweilen werden Primär- und Sekundärbodenbearbeitung jedoch zur Zeit- und Kostenersparnis entweder durch eine eingesetzte Landmaschine zugleich (Beispiel: krumentiefes Fräsen) oder aber durch Kombination von mehreren Bodenbearbeitungsgeräten in einem Arbeitsgang erledigt.

Im konventionellen Landbau wie auch im ökologischen Landbau kommen bei der Grundbodenbearbeitung sowohl wendende als auch nichtwendende Maschinen zum Einsatz. Aus Gründen des Bodenschutzes spricht vieles für den Verzicht auf den Pflug: Beim Einsatz nichtwendender Maschinen bleibt der natürliche Schichtenaufbau des Bodens erhalten, was eine höhere bodenbiologische Aktivität bewirkt.

Alle Grundbodenbearbeitungsmaßnahmen haben das Ziel, eine optimale Bestandsgründung durch Schaffung günstiger Keim-, Feldaufgangs- und Wachstumsbedingungen für die Wurzeln und den Spross zu ermöglichen. Das Bodengefüge soll zudem stabilisiert werden, um Verschlämmung und Erosion zu vermeiden.

Weitere Informationen:

Grundbuch

Beim Grundbuchamt geführtes amtliches Verzeichnis aller Beurkundungen über die Rechtsverhältnisse von Grundstücken. Im Grundbuch sind vor allem Größe und Eigentümer sowie Angaben über dingliche Belastungen (z. B. Überfahrtsrechte) und über Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) enthalten.

Grunddüngung

Ausbringung von Pflanzennährstoffen (Düngung, Düngemittel) wie Phosphat, Kalium und ggf. Stickstoff auf die Ackerfläche vor der Einsaat (Aussaat) im Herbst oder Frühjahr. Grunddüngung wird in der Regel mit dem Düngerstreuer ausgebracht und mit Egge oder Grubber gleichmäßig eingearbeitet. Die Grunddüngung richtet sich nach der Folgefrucht.

Grundentlastung

Zusammenfassende Bezeichnung für die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts auf gesetzlichem Weg vorgenommene Umwandlung der aus dem Mittelalter stammenden, teils persönlich, teils dinglich begründeten Abhängigkeitsverhältnisse der Bauern von Grundlasten und Grundherren (Servituten) in den Rechtsverhältnissen der Zeit entsprechende Besitz- und Eigentumsformen. (Bauernbefreiung)

Grundfutter

Wirtschaftseigenes Futter, das sowohl wasserreiche Futterstoffe wie Grünfutter und anderes Saftfutter (z.B. Rüben und Silage) als auch trockenes Raufutter (z.B. Heu und Stroh) umfasst. Grundfutter ist voluminös mit meist niedrigem Markt- und Futterwert und schlechter Transportfähigkeit. Daher wird es i.a. auf dem eigenen Betrieb erzeugt. Grundfutter muss mit Kraftfutter so kombiniert werden, daß bei optimaler Ausnutzung der Leistungsfähigkeit eines Tieres die Futterkosten je Leistungseinheit möglichst gering bleiben.

Wirtschaftseigenes Futter für die Viehhaltung sind vor allem Getreide, Gras, Silage, Rüben, Heu oder Stroh, aber auch Kartoffeln.

Grundherrschaft

Bezeichnung (in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt) für ein im frühmittelalterlichen Europa entstandenes und im Hoch- und Spätmittelalter sich regional ausdifferenzierendes komplexes Herrschafts- Wirtschafts- und Sozialgebilde. Es stellte ein Kernelement der mittelalterlichen Agrarverfassung dar und prägte als solches über Jahrhunderte hinweg die Ordnungen des ländlichen Raums in weiten Teilen Europas. Der Zweck dieses Gebildes war zu Beginn in erster Linie auf die unmittelbare Versorgung des herrschaftlichen Haushaltes mit Gütern des alltäglichen Bedarfs ausgerichtet. Von zentraler Bedeutung hierfür waren zum einen die Abgaben von vollbäuerlichen Agrarproduzenten, zum anderen die Bewirtschaftung eines Herrenhofes mit bäuerlichen Spanndiensten und mit etlichen anderen Leistungen von Kleinbauern, Gesindekräften und Handwerkern. (Kießling et al. Bd. 1)

Grundherrschaft bezeichnet demnach die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern auf der Grundlage der Verfügung über das Land. Grundherrschaft ist ein kennzeichnender Begriff aus der mittelalterlichen und neuzeitlichen Sozial- und Rechtsgeschichte, tritt so aber erst in neuzeitlichen Quellen auf.

Ein Grundherr war in der Regel ein Angehöriger der ersten zwei Stände: des Adels oder des Klerus. Er war nicht nur Grundeigentümer oder Inhaber einer Pacht mit Verfügungsgewalt über das Land, sondern übte zumeist mit entsprechenden Verwaltern auch weitreichende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. Die Beziehungen zwischen den mit Herrschaftsrechten ausgestatteten, ständischen Herrschaftsträgern und den auf Landzuteilung angewiesenen Gruppen wurde nach Maßgabe römischer und germanischer Rechtstraditionen geregelt. Entsprechende Bestimmungen wurden in Urbaren, Rechtsordnungen und Hofrechten während des Früh- und Hochmittelalters festgehalten, um dann durch solche in Weistümern, Dorfordnungen, Verträgen und Landrechtsordnungen im Verlauf des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit ergänzt oder ersetzt zu werden.

Als Vergütung für die Überlassung von Land bezogen Grundherren entweder Arbeits-, Natural- und Geldrenten von den Leihenehmern oder Zinsen bzw. Ertragsanteile von den Pächtern.

Dem Grundherrn oblag die rechtliche Verwaltung und Nutzungsvergabe von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse, wie der Polizeigewalt und der Gerichtsbarkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen der Bestrafung bei Aufständen der zu Leistungen verpflichteten Untertanen. Er hatte das Recht, in religiösen oder besitzrechtlichen Fragen über seine Untertanen zu bestimmen. Der Grundherr verfügte über das Patronatsrecht.

Allerdings hatte der Grundherr nicht nur für den Gehorsam seiner meist mittellosen Grundholden (Untertanen) zu sorgen, sondern auch Schutz und Schirm zu gewähren. Die Grundherrschaft umfasste daher nicht nur eine mit dem Feudalismus zusammenhängende agrarische Wirtschaftsform, sondern eine Herrschafts- und Besitzstruktur, die alle Bereiche des Lebens bis in das 19. Jahrhundert beherrschte und Ausprägungen wie Erbuntertänigkeit, Leibherrschaft, Schutzherrschaft, Gerichtsherrschaft, Zehntherrschaft, Vogteigewalt und Dorfobrigkeit hatte. Kriegspflicht setzte nicht zwingend die Leibherrschaft voraus.

Gründigkeit des Bodens

Der Bereich des potentiellen Wurzeltiefganges, meist identisch mit der Mächtigkeit der Lockerdecke über dem festen Gestein oder einem Verdichtungshorizont. Auch können physiologische Ursachen (in Durchwurzelungsrichtung plötzlich veränderte chemische Bedingungen, z.B. Reduktionszone durch Grund- oder Stauwasser, Sprung im pH-Wert durch einsetzenden Carbonat- oder Salzgehalt) begrenzend wirken.

Grundnahrungsmittel

Bezeichnung für Nahrungsmittel, die in der jeweiligen Kultur mengenmäßig den Hauptbestandteil der Ernährung des Menschen ausmachen.

Sie stellen die Grundversorgung mit Kohlenhydraten, Eiweiß und Fett sicher, nicht jedoch unbedingt eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und Spurenelementen. Zu den weltweit wichtigsten Grundnahrungsmitteln gehören Getreide wie Weizen oder Reis, Speicherwurzeln (Knollen, Rhizomen) wie Kartoffeln oder Yams, Hülsenfrüchte wie Linsen und Bohnen und Früchte wie Datteln und Feigen, bzw. daraus hergestellte Produkte wie Brei und Brot. Ebenfalls zu den Grundnahrungsmitteln gezählt werden Fisch, Fleisch, Milch und Eier, die neben Hülsenfrüchten zu den meist konsumierten Eiweißquellen zählen.

Welche Grundnahrungsmittel regional konsumiert werden, hängt stark von kulturellen, klimatischen und wirtschaftlichen Faktoren ab. Heute dienen weltweit nur noch ein gutes Dutzend Nahrungsmittel als echte Grundnahrungsmittel für den überwiegenden Teil der Weltbevölkerung.

Weitere Informationen:

Grundnahrungspflanzen

Grundnahrungspflanzen (engl. staple crops) sind Kulturpflanzen die von Menschen typischerweise als Grundnahrungsmittel gegessen werden um einen Großteil ihres Energiebedarfs zu decken.

Insbesondere in Entwicklungsländern ernähren sich die armen Bevölkerungsgruppen fast ausschließlich von den jeweiligen regional dominierenden Grundnahrungspflanzen, wie z.B. Reis und Weizen in Asien oder Mais und Maniok in Lateinamerika oder auch Afrika.

Weitere Informationen:

Grundstück

Ein bebautes oder unbebautes exakt abgrenzbares Stück Land, das eine Eigentumseinheit darstellt. Es ist mit seinem Eigentümer unter einer besonderen Nummer im Grundbuch eingetragen. Ein Grundstück kann mit einem Flurstück identisch sein.

Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

Das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz – GrdstVG) vom 28.07.1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert 2008, regelt das Genehmigungsverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und das gerichtliche Zuweisungsverfahren gemäß §§ 13 bis 17 GrdstVGt. Neben der Sicherung der Volksernährung (makroökonomische Aspekt) war und ist die Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“ erklärtes Ziel des Gesetzes, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird (mikroökonomischer Aspekt). Besondere Betonung erfährt der Schutz von Natur und Umwelt durch die Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur.

Hierzu hat der Gesetzgeber vor allem folgende Regelungen getroffen:

Weitere Informationen:

Gründüngung

Gründüngung bedeutet das Einarbeiten von eigens - meist als Zwischenfrüchte - angebauten Pflanzen vor deren Samenreife in den Boden. Gemeinsam mit dem Einarbeiten von Ernterückständen (z.B. Stroh) dient die Gründüngung dem Bodenleben und der Bodenfruchtbarkeit. Sie erhöht im Boden den Gehalt an N (bes. Leguminosen) und Humus, verbessert u.a. durch Beschattung die Bodengare, die Bodenstruktur, insbesondere die Krümelstabilität, das Porenvolu­men und fördert durch starke Durchwurzelung auch das Bodenleben. Dadurch verhindert sie Bodenerosion, Nährstoffauswaschung oder auch Krankheiten.

In engen Getreidefruchtfolgen und stallmistfreien bzw. stallmistarmen Betrieben ist die Gründüngung unentbehrlich. Sie sichert einen Fruchtwechsel innerhalb eines Jahres.

Gründüngungspflanzen nehmen den im Herbst mineralisierten bodenbürtigen Stickstoff auf, legen ihn bis zu ihrer Zersetzung biologisch fest und können dadurch die N-Auswaschung während der Wintermonate vermindern. Dieser Effekt ist besonders groß, wenn die Gründüngung erst im Frühjahr eingearbeitet wird. Gründüngungspflanzen werden entweder als Untersaat oder als Stoppelsaat angebaut.

Zur Gründüngung werden z.B. Stickstoffsammler (Leguminosen mit Knöllchenbakterien) wie Erbsen, Bohnen, Lupinen, Wicken und Serradella verwendet, allerdings ist ihr Anbau rückläufig. Statt dessen verwendet man vermehrt Raps, Winterrübsen, Senf, Ölrettich, Liho-nova, Lihoraps, Stoppelrüben und Sonnenblumen, da diese Pflanzen eine relativ späte Aussaat vertragen und den Boden gut durchwurzeln.

(s. a. Düngung)

Grundwasser

Unterirdisches Wasser, das Hohlräume der Erdkruste zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich aus der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird. Der Grundwasserleiter (Aquifer, wasserführende Schicht) wird nach unten durch eine undurchlässige Schicht begrenzt (Sohlschicht). Mehrere solche Schichten bilden verschiedene Grundwasserstockwerke. Die obere Begrenzung des Grundwassers heißt Grundwasseroberfläche.

Das in den Boden eindringende Wasser wird von der Bodenmasse als Bodenwasser z.T. adsorbiert, ein Teil versickert, wird von einer dichten Gesteinsschicht, der Grundwassersohle, aufgehalten und sammelt sich über dieser in den Hohlräumen (Spalten, Poren) des Gesteins als Grundwasser. Je nach Gesteinsbeschaffenheit unterscheidet man Poren-, Kluft- oder Karstgrundwasserleiter. Mehrere wechselnde Abfolgen von Grundwasserleitern und Sohlschichten nennt man Grundwasserstockwerke.

Neben der Versickerung von Niederschlag ist für die Neubildung von Grundwasser die seitliche Zufuhr bei Wasserstandsschwankungen aus Seen und Flüssen (unechtes Grundwasser) von Bedeutung. Der dem Grundwasser zukommende Wasseranteil ist die Grundwasserspende. Dieses über der Grundwassersohle stehende, alle Hohlräume ausfüllende Wasser ist das Grundwasser, dessen Menge vom Gesamthohlraum des Gesteins abhängt (Sand und Kies 25 - 40 %, poröser Sandstein 10 - 20 %, fester Sandstein sowie Kalkstein 1 - 5 %, Granit 0,5 - 1 %). Dichte Gesteine mit sehr kleinen Poren enthalten kein Grundwasser, sondern lediglich kapillar festgehaltene Bergfeuchtigkeit.

Das Grundwasser unterliegt im Gegensatz zum adsorbierten Bodenwasser der Schwerkraft, es fließt auf einer geneigten Grundwassersohle zur tieferen Stelle wie das oberirdische Wasser, allerdings mit einer wesentlich geringeren Fließgeschwindigkeit, z.B. in feinen Sanden nur 4 - 5 m/Jahr, in groben Geröllen etwa 15 m/d.

Die Tiefe des Grundwassers hängt vom Gestein und Klima ab. Der Grundwasserspiegel liegt in Mitteleuropa einige Meter, teils einige Zehner Meter tief. Er schwankt in Mitteleuropa im Ablauf des Jahres um 0,5 - 1 m, teils auch mehr, und zwar haben wir im Winter und Frühjahr Hochstand und im Spätherbst Tiefstand.

In landwirtschaftlich genutzten Böden kann der Grundwasserstand unter der Oberfläche in Kies, Grobsand und Torfböden auf 50 bis 70 cm liegen. In Lehmböden sollte er auf 1,2 bis 1,5 m abgesenkt werden, falls Acker- oder Gemüsekulturen angebaut werden, bei Wiesen kann er höher liegen.

Grundwasser kann allerdings auch kapillar aufsteigen, weil das Kapillarwasser unter einer Saugspannung steht, während das Grundwasser tensionsfrei ist. Die kapillare Steighöhe über das Grundwasserniveau hängt von der Feinporigkeit des Bodens ab. In grobporigen Böden erreicht sie höchstens 0,5 m, in feinporigen bis zu 1,5 m. In letzteren ist die geförderte Wassermenge aber nur sehr gering.

Das Grundwasser garantiert den Niedrigwasserabfluß der Flüsse, sichert die Versorgung der Vegetation und wird vom Menschen in vielfältiger Weise genutzt. Im Unterschied zu anderen Lagerstätten ist Grundwasser ein Teilglied (Speicher) des Wasserkreislaufs, dessen Inhalt ständig erneuert wird. In dieser Eigenschaft liegen Vor- und Nachteile. Landwirtschaftliche Nutzung trägt i.d.R. zu stärkerer Grundwasser-Neubildung bei als Waldflächen. So führt beispielsweise in Norddeutschland die Ackernutzung im Schnitt zu einer um 100 mm höheren Grundwasserversickerungsrate als natürlicher Wald.

Die Deckschichten und auch der Grundwasserleiter bilden ein natürliches Filtersystem, das das Grundwasser vor Verunreinigungen weitgehend schützt. Die Filterwirkung ist wesentlich abhängig von der Kornzusammensetzung und -größe. Karst-Grundwasser ist i.d.R. erheblich verschmutzungsempfindlicher als Poren-Grundwasser. Naturbelassenes Grundwasser enthält keine pathogenen Keime oder Schadstoffe, so daß es bevorzugt der Trinkwasserversorgung dient.

Die natürliche Reinigungsleistung von Deckschichten und Grundwasserleiter reicht aber bei massiven anthropogenen Verunreinigungen oft nicht aus. Hinsichtlich der Reduktion von Belastungen aus der Landwirtschaft bietet sich für Wasserwerke die Zusammenarbeit mit extensiv oder mit Methoden des integrierten Landbaus wirtschaftenden Agrarbetrieben an. Als Beispiel gelten das nach der Wende auf ökologischen Landbau umgestellte Gut Canitz östlich von Leipzig, einer Tochter der städtischen Wasserwerke oder die Kooperationslösung zwischen Landwirten und kommunaler Wasserversorgung im hessischen Otzberg.

Grundwasser hat im Landschaftshaushalt eine systemverbindende ökologische Funktion. Grundwasser ist selbst ein Lebensraum. Voraussetzung dafür ist seine Bewegung. Hier finden sich arten- und formenreiche Lebensgemeinschaften, die durch ihren Stoffwechsel einen entscheidenden Beitrag zur qualitativen Grundwasserbeschaffenheit leisten.

In Deutschland nehmen nach der flächigen Verbreitung tertiäre und quartäre Lockersedimente mit rund 44 % Oberflächenanteil für die Grundwasserspeicherung eine hervorragende Stelle ein. Entsprechend den günstigen hydraulischen Eigenschaften von Sanden und Kiesen zählen zu den bekanntesten und wichtigsten Grundwasservorkommen in Deutschland die ausgedehnten Schotterablagerungen des Pleistozäns (z.B. Münchener Ebene, Urstromtäler Norddeutschlands, Ober- und Niederrheingebiet u.w.).

Die umweltpolitische Praxis und die Rechtsprechung betrachtet auf pragmatische Weise alles unterirdische Wasser als Grundwasser.

(s. a. Bewässerung, Bewässerungswirtschaft, Umweltwirkungen)

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Grüne Architektur

Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll einen Beitrag leisten, den Klimawandel einzudämmen, die Umwelt zu schützen und die Biodiversität zu bewahren. Unter dem Obertitel The Green Architecture - Grüne Architektur kommen zahlreiche neue Begriffe in die Diskussion:

Die Enhanced Conditionality ersetzt das bisherige Greening und die Cross-Compliance. Mit dieser verstärkten Konditionalität werden Direktzahlungen künftig an zum Teil strengere Bedingungen geknüpft.

Zusätzlich zu den Umweltauflagen für die Direktzahlungen kommen die Eco-schemes. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen künftig solche Umweltprogramme anbieten, für die Landwirte sind sie jedoch freiwillig. Die Finanzierung soll aus der ersten Säule der GAP erfolgen. Landwirte, die an solchen Umweltmaßnahmen teilnehmen, erhalten einen Aufschlag auf die Hektarprämien. Möglich ist aber auch ein finanzieller Ausgleich für höhere Kosten oder für Einkommensverluste.

Der Nachweis der Good Agricultural and Environmental Conditions (GAECs) wird für alle Landwirte Pflicht. Es handelt sich um eine detaillierte und erweiterte Definition der bisherigen "Guten landwirtschaftlichen Praxis". Obligatorisch werden sollen zum Beispiel Gewässerrandstreifen, Nährstoffbilanzen oder Vorgaben für Fruchtfolgen.

Damit die GAP auch benachbartes EU-Recht erfüllt, werden Statutory Management Requirements (SMRs) definiert. Sie sind ebenfalls Bedingung für die Direktzahlungen. Landwirte spüren solche Vorgaben beispielsweise in Vorschriften für das Tierwohl oder in Auflagen, um Grenzwerte der Nitratrichtlinie einzuhalten.

Die EU-Kommission will unter dem Stichwort Local Needs, local Responses das Prinzip der Subsidiarität weiter stärken. Die Mitgliedstaaten sollen national angepasste Standards für alle von der EU vorgeschriebenen GAECs und SMRs definieren.

Die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule der GAP werden ausdrücklich um den Klimaschutz ergänzt und heißen künftig Agri-environment-climate measures (AECMs) . Die Maßnahmen sollen übergeordneten Zielen wie dem Erhalt von Ökosystemen oder der Ressourceneffizienz dienen. Nicht nur Landwirte können teilnehmen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen AECMs anbieten und dafür mindestens 30 Prozent ihres Budgets für die ländliche Entwicklung aufwenden. Außerdem liegt es im nationalen Ermessen, weitere 15 Prozent aus der ersten Säule umzuschichten.

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Grüne Gentechnik

Der Begriff "Grüne Gentechnik" oder auch "Agrogentechnik" bezeichnet gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, mit denen das Erbgut von Pflanzen so verändert wird, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.

Insbesondere bezeichnet der Begriff Verfahren zur Herstellung von pflanzlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO), in deren Erbgut gezielt einzelne Gene eingeschleust werden. Stammen diese Gene von anderen Arten, entstehen transgene Pflanzen. Die Grüne Gentechnik ist somit Bestandteil der Grünen Biotechnologie, wobei sich die Bezeichnung „grün“ in Abgrenzung zur „roten“ Biotechnologie und „weißen“ Biotechnologie auf die Anwendung an Pflanzen bezieht.

Gegenwärtig werden weltweit überwiegend gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die resistent gegen Insekten oder tolerant gegenüber bestimmten Herbiziden sind. Weitere Züchtungsziele sind die Erhöhung des Ertragspotentials, eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Hitze, Trockenheit, Kälte oder Überschwemmungen, die Verbesserung der Produktqualität z.B. bei den Vitaminen oder Fettsäuren sowie die Entwicklung von Pflanzen, die sich besser zur Erzeugung von industriellen Rohstoffen eignen oder die bei der Herstellung von Medikamenten verwendet werden können.

Die Zulassung des Anbaus und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Pflanzen richtet sich weitgehend nach europäischem Recht. Im deutschen Gentechnikrecht werden die Rahmenbedingungen für die Anbaupraxis gentechnisch veränderter Pflanzen definiert. Ziel ist dabei die Koexistenz, also der Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen und denjenigen, die ohne diese Pflanzen wirtschaften möchten.

Der Agro-Gentechnik hat in Europa einen schlechten Stand. Nur noch fünf EU-Staaten bauen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) an - Tendenz sinkend. Mit der neu beschlossenen EU-Regelung dürfen die Mitgliedsstaaten nun offiziell den Anbau von gv-Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. In Deutschland werden bereits seit 2012 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut. Gleichzeitig hat Europa weltweit die strengsten Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Die Frage, ob die Anwendung der Grünen Gentechnik wünschenswert oder abzulehnen sei, wird lebhaft und in verschiedenen Regionen der Welt unter vielen unterschiedlichen Gesichtspunkten diskutiert. Dabei spielen unter anderem Aspekte der Ernährungssicherheit, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und des Verhältnisses der Gentechnik zur „Natürlichkeit“ eine Rolle.

Fakten zum Thema Grüne Gentechnik:

  1. Zum Anbau in der Europäischen Union zugelassene GVO-Pflanzen
    In der EU sind bisher nur zwei gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau zugelassen worden. Seit 1998 wird der gentechnisch veränderte Mais MON 810 des Herstellers Monsanto kommerziell angebaut. Die Gentechnik-Kartoffel Amflora war von 2010 bis 2013 zugelassen. Im Dezember 2013 wurde die Zulassung vom EU-Gerichtshof aufgrund von Verfahrensfehlern kassiert. Die Knolle wird ohnehin seit 2011 in der EU nicht mehr angebaut.
  2. Welche EU-Länder bauen gv-Pflanzen an?
    Gentechnisch veränderte Pflanzen werden aktuell in Spanien, Portugal, Tschechien, Rumänien und der Slowakei angebaut. Spitzenreiter ist Spanien - dort wird in Europa der meiste Gen-Mais angebaut. Die gv-Maisflächen erreichten 2013 137.000 Hektar - gut 30 Prozent der Maiserzeugung in Spanien. 2014 ging der Anbau von Bt-Mais in Spanien wieder zurück. In Portugal stiegen die Bt-Mais-Flächen 2012 auf 9.300 Hektar, gingen danach jedoch um 12 Prozent auf 8.100 Hektar zurück. Als Gründe für den Rückgang werden der schwache Schädlingsbefall 2012 und die strikten Koexistenz-Auflagen genannt. In Polen war zwar der Handel mit MON810-Saatgut verboten, es wurde aber aus den Nachbarländern eingeführt und 2012 auf einer Fläche von 4.000 Hektar angebaut. Seit 2013 ist auch der Anbau von MON810-Mais in Polen verboten.
  3. Welche EU-Länder lassen den Anbau nicht zu?
    In Frankreich und Deutschland gelten weiterhin die 2008 bzw. 2009 von den Regierungen verhängten nationalen Anbauverbote für gentechnisch veränderten Bt-Mais (MON810). Beide Länder haben die nach EU-Recht erteilte Zulassung ausgesetzt. Auch in Österreich, Griechenland, Luxemburg und Ungarn bleibt der Anbau von MON810-Mais verboten.
  4. Erlassung von nationalem Anbauverbot
    Ein nationales Anbauverbot muss für jede gv-Pflanze, die sich im EU-Zulassungsverfahren befindet, einzeln erteilt und begründet werden. Das EU-Land darf als Begründung nur sozioökonomische, landwirtschaftspolitische oder kulturelle Gründe heranziehen, nicht jedoch Zweifel an der Umwelt- und Produktsicherheit. 
  5. Bringt der Anbau höhere Erträge?
    An der Frage, ob der Anbau von GVO höhere Erträge als bei konventionell gezüchteten Pflanzen bringt, scheiden sich die Geister. Laut einer Meta-Studie der Universität Göttingen, bei der Wissenschaftler 147 Studien zum Anbau gentechnisch veränderte Pflanzen auswerteten, steigen die Erträge im Schnitt um 21 Prozent pro Hektar und die Gewinne der Landwirte sogar um bis zu 69 Prozent an.
    Die Wissenschaftler der ETH Zürich, der Universität von Canterbury in Neuseeland und des Genok-Zentrums in Norwegen kommen zu einem anderen Ergebnis. Im Vergleich zu EU-Ländern, die keinen MON810-Mais anbauten, stiegen die Mais-Erträge in Spanien weniger stark. Auch in den USA, wo gentechnisch veränderter Mais gut 80 Prozent der Maisproduktion ausmacht, stiegen die Erträge pro Hektar langsamer als in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
  6. Zulassung und Sicherheitsbewertung
    Für die Sicherheit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel wird ein hoher Prüf- und Forschungsaufwand betrieben. In der EU dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nur nach einer umfassenden Prüfung im Stufenprinzip, die häufig mehrere Jahre dauert, zugelassen werden.
    Die genehmigten Anbaustandorte werden in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird die Zulassung zum Inverkehrbringen auf maximal zehn Jahre begrenzt. Danach kann der Antrag erneuert werden.
  7. Wie hoch ist die Gefahr eines Gentransfers?
    Die Auswirkungen einer Übertragung von gentechnisch veränderten Eigenschaften auf artverwandte (vertikaler Gentransfer), aber auch auf artfremde Organismen wie etwa auf Bodenbakterien werden in den Zulassungsverfahren geprüft. Der horizontale Gentransfer ist extrem selten und führt bei den bisher zugelassenen  gv-Nutzpflanzen zu keinen schädlichen Effekten, da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen.
    Der vertikale Gentransfer tritt dagegen regelmäßig bei Pflanzen gleichen Verwandtschaftsgrades in der Natur auf. Er ist damit auch für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erwarten. Eine Zulassung von gentechnisch verändertem Raps für den Anbau in Europa ist genau aus diesem Grund heftig umstritten. Raps verfügt über einige verwandte Arten in der Wildflora, so dass eine Auskreuzung nicht vollständig zu begrenzen ist und somit bewertet werden muss, ob eine Ausbreitung wissentlich in Kauf genommen werden kann.
    Für die einzigen bis heute in Europa zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Nutzpflanzenarten, den Mais und die Kartoffel, ist ein Gentransfer mangels verwandter Wildpflanzen ausgeschlossen. Die Maispflanze stammt aus den Tropen und Subtropen und ist in Europa selbst nicht überlebensfähig. Kartoffeln können sich in Europa in natürlichen Lebensräumen nicht ansiedeln.
  8. Import von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln
    In der EU dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist die Einfuhr aus Drittstaaten in die EU nur für die gentechnisch veränderten Nutzpflanzen erlaubt, für die es eine der derzeit rund 50 Zulassungen gibt. Dabei handelt es sich um verschiedene Sorten von Mais, Baumwolle, Soja und Raps sowie eine Zuckerrübensorte.
    Deutschland und die EU importieren rund 35 Millionen Tonnen Sojabohnen aus Nord - und Südamerika pro Jahr. Bei der statistischen Erfassung der Futtermittelimporte wird nicht zwischen gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Importware unterschieden, sodass exakte Angaben zur Höhe des Anteils an importierten, gentechnisch veränderten Futtermitteln nicht möglich sind. Importiertes Soja ist allerdings fast immer gentechnisch verändert, da sich insbesondere in den Haupterzeugerländern USA, Brasilien und Argentinien der Anbau gentechnisch veränderter Sorten mit rund 90 bis 100 Prozent Anbaufläche als Standard etabliert hat. Auch als Tierfutter importierter Mais oder Raps kann gentechnisch verändert sein. 
  9. EU-Vorschrift: Kennzeichungpflicht Gentechnik
    Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sowie Lebensmittel und Futtermittel, die aus GVO bestehen, oder diese enthalten, müssen nach der EU-Verordnung gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden und auch Lebensmittel, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 Prozent enthalten. In letzterem Fall müssen die betroffenen Unternehmer nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein von Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Gleiches gilt für den Umgang mit Futtermitteln.
  10. Siegel "Ohne Gentechnik"
    Da eine verbindliche Kennzeichnung für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, bislang auf europäischer Ebene nicht möglich ist, hat das BMEL 2008 die Regelung für eine freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt. Das Siegel wird vom Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." (VLOG) vergeben, dem das BMEL die Markenrechte übertragen hat.
    Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern sowie bei Lebensmitteln, die tierische Produkte enthalten, gilt: Sie dürfen die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" nur dann tragen, wenn auch die Tiere selbst innerhalb strenger Fristen nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Im Tierfutter dürfen jedoch mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe wie z.B. Aminosäuren verwendet werden. Als "gentechnisch verändert" müssen diese nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten oder daraus hergestellt wurden. (agrarheute 2017)

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grüne Infrastruktur (GI)

Grüne Infrastruktur (GI) beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlicher naturräumlicher Ausstattung auf verschiedenen Maßstabsebenen. Diese Gebiete werden so konzipiert und gemanagt, dass sie eine breite Palette von Ökosystemdienstleistungen wie Wasserreinigung, Luftqualität, Erholungsraum sowie Klimaschutz und -anpassung erbringen. Dieses Netz von grünen (Land) und blauen (Wasser) Flächen kann die Umweltbedingungen und damit die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen verbessern. Sie unterstützt auch eine 'Green Economy', schafft Arbeitsplätze und fördert die biologische Vielfalt.

Der Begriff wurde in den Vereinigten Staaten in den 1990er Jahren geprägt. Das innovative Konzept sollte Antworten auf die mit dem starken Flächenwachstum der amerikanischen Städte verbundenen Umweltprobleme geben. Die Grüne Infrastruktur stellt insofern einen neuen Planungsansatz für die Landschaftsarchitektur dar, dem eine umfassende und nachhaltige Sicht auf Natur und Landschaft zugrunde liegt.

Neben ökologischen, sozio-kulturellen, ästhetischen und ökonomischen Aspekten werden vielfältige gesellschaftspolitische Ziele wie Klimawandel, Biodiversität oder sozialer Zusammenhalt in das Konzept integriert. Durch diese Biotopnetzwerke soll zum einen der Erhalt der Biodiversität und zum anderen die Stärkung der Resilienz und Regenerationsfähigkeit von Ökosystemen und deren Funktionen, um die darauf basierenden Potenziale zur Erbringung von Ökosystemdienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Elemente Grüner Infrastruktur
Kernbereiche Gebiete von hohem Biodiversitätswert, die oft unter Naturschutz stehen, wie z. B. Natura 2000- Gebiete, große Lebensräume wie Wälder, Grasland und Wasser.
Wiederherstellungszonen Neue Lebensraumbereiche, die für bestimmte Arten und/oder wiederhergestellte Ökosysteme zur Erbringung von Dienstleistungen geschaffen wurden
Nachhaltige Nutzung/ Ökosystem-Dienstleistungszone Nachhaltig bewirtschaftete Flächen für wirtschaftliche Zwecke unter Beibehaltung und Aufrechterhaltung der Ökosystemleistungen, z. B. Mehrzweckwald und Ackerland mit hohem natürlichen Wert (HNV).
Grüne urbane und peri-urbane Elemente Parks, Gärten, kleine Wälder, Grasstrände, grüne Wände und Dächer, Nachhaltige urbane Drainagen-Systeme (SUDS), Schulsportplätze, Friedhöfe, Kleingärten, Straßenbäume, Teiche
Natürliche Verbindungselemente Ökologische Korridore wie Hecken, Flüsse, Wildtierstreifen und Steinmauern, Trittsteinlebensräume, um die Wanderung von Arten zu ermöglichen.
Künstliche Verbindungselemente Von Menschen geschaffene Elemente mit dem Ziel, die Wanderung von Arten durch eine Landschaft zu erleichtern einschließlich Grünbrücken über und Tunnel unter Transportwegen sowie Fischpässen, wo die natürliche Migration/Bewegung durch Infrastrukturmaßnahmen behindert wird.

Quelle: Interreg Central Europe Project MaGICLandscapes 2019

Da die Gefahr des Verlustes der Biodiversität in Europa aufgrund der intensiven Landnutzung und der starken Fragmentierung besonders stark ist, wird das Konzept der Grünen Infrastruktur von der EU stark gefördert. Die EU-Kommission hat zur Umsetzung ihrer Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Initiative zur grünen Infrastruktur in den Mitgliedsstaaten angeregt. Dahinter steckt der Gedanke, dass Ökosysteme und ihre Leistungen – etwa intakte Auen als natürliche Hochwasservorsorge – ebenso wie "graue, also technische Infrastruktur" für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Grüne Infrastruktur trägt zum menschlichen Wohlergehen z. B. durch Klimaregulation, Erholung und Erleben von Natur und Landschaft und zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat ein Bundeskonzept Grüne Infrastruktur (BKI) als Fachkonzept aufgestellt. Es setzt die Initiative der EU-Kommission zur grünen Infrastruktur für Deutschland um. Im BKGI werden die bundesweit relevanten Schwerpunkträume von Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Es soll vorliegende Fachkonzepte des Naturschutzes auf Bundesebene bündeln, zentrale Bestandteile und Funktionen verdeutlichen, und damit für Planungen des Bundes wichtige Grundlagen liefern.

In der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft gehören ganz konkret zur grünen Infrastruktur zum Beispiel Elemente wie Hecken, Ackerrandstreifen oder Feldraine, die als Lebensräume von Tieren und Pflanzen dienen und zu deren Vernetzung beitragen können.

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Grüne Revolution

Ein speziell für tropische Regionen entwickeltes Agrarkonzept (GR), das auf Ertragssteigerung von Nahrungspflanzen - vor allem von Weizen und Reis - durch kombinierten Einsatz ("package approach") von Hochertragssaatgut (High Yielding Varieties: HYV), Agrarchemikalien, modernen Bodenbearbeitungsmethoden und Bewässerung abzielt.

Nicht zuletzt durch die Grüne Revolution konnte die weltweite Nahrungsproduktion in den letzten Jahrzehnten vervielfacht werden – und dadurch das Bevölkerungswachstum übertreffen. Ohne Hochleistungssorten wäre die Nahrungsproduktion in den Entwicklungsländern heute um ein Viertel niedriger als sie es tatsächlich ist, und weltweit würde es an die 200 Millionen mehr Hungernde geben.

Der Begriff wurde vermutlich 1968 von W. Gaud eingeführt, um zu beschreiben, dass Änderungen in der Landwirtschaft von Entwicklungsländern revolutionären Charakter hatten und ein Wandel nicht mehr innerhalb eines üblichen Evolutionsprozesses stattfand.
Die Züchtung von HYV begann in den 30er Jahren in den USA. 1942 etablierten amerikanische Agrarwissenschaftler aus Mitteln der Rockefeller Foundation im Norden Mexikos ein Forschungs- und Ausbildungsprogramm für den landwirtschaftlichen Bereich, mit dem späteren Schwerpunkt Pflanzenzucht. Ziel war die Verschiebung der Biomasseanteile zugunsten des Kornertrags bei Mais- und Weizensorten (CIMMYT).

Die traditionellen, noch nicht verbesserten Varietäten der in das Konzept einbezogenen Kulturpflanzen waren groß, besaßen lange, schlaffe Blätter sowie tiefe weitverzweigte Wurzelsysteme und wiesen einen niedrigen Ernteindex auf. Die Erträge waren außergewöhnlich gering und wurden durch unzureichende Bodenfruchtbarkeit sowie vor allem durch einen in den Tropen besonders ausgeprägten Stickstoffmangel begrenzt. Die geringen Erträge wurden teilweise durch die hohe genetische Diversität der Varietäten mit ihren Resistenzen gegenüber Dürre und Krankheiten kompensiert. Aufgrund des Stickstoffmangels und der negativen Folgen größerer Blattbeschattung ließen sich bessere Erträge nicht durch erhöhte Pflanzendichten erreichen. Erhöhte Einträge anorganischer Dünger bewirkten lediglich eine stärkere Blattentwicklung mit zunehmender gegenseitiger Beschattung, sowie verlängerte Stengel, die zunehmend instabiler wurden.

Die wichtigste Errungenschaft der GR war die Produktion zwergwüchsiger oder zumindest kleinerer Varietäten von Getreidepflanzen mit stabilen Stengeln und kleinen, aufrechten Blättern. Diese Sorten ermöglichten dichtes Pflanzen, minimale Beschattung, relativ begrenzte Wurzelsysteme und sie besitzen das Potential für höhere Erträge. Es handelt sich um Hybridzüchtungen, die aus Kreuzungen von Inzuchtlinien zur Züchtung einmalig verwendbaren Saatgutes hervorgehen.

1960 wurde in Los Baños auf den Philippinen ein Institut zur Erforschung von Hochertrags-Reissorten gegründet (International Rice Research Institute).

1965 begann die Einführung der HYV von Reis, Weizen und Mais in Nassreisbaugebieten und Getreidebaugebieten mit Nutzungswechsel und Pflugkultur in Asien, Nordafrika und Lateinamerika.
Anfang der neunziger Jahre wurden in Asien auf rd. 36 % der Getreidefläche HYV angebaut, in Lateinamerika auf rd. 22 %. Besonders rasch wurde der mexikanische Weizen von Pakistan und Indien übernommen. 1968/69 wurden in Pakistan ca. 45 % der Weizenfläche mit den neuen Sorten bestellt, in Indien waren es ca. 30 %. Bezogen auf die Weizenflächen der Entwicklungsländer (ohne China) waren 1990 70 % mit HYV bestellt.

Am wenigsten kam das verbesserte Saatgut in Afrika südlich der Sahara zum Einsatz. Die Erklärung ist in einer Vielzahl von soziokulturellen, politischen, agro-ökologischen und agrartraditionellen Ursachen zu suchen. Während im subsaharischen Afrika mit dem Wanderfeldbau und zunehmend auch mit dem permanenten Trockenfeldbau (bzw. Regenfeldbau) zwei längerfristig wenig entwicklungsfähige Produktionssysteme dominieren, steht der Landbevölkerung Tropisch-Asiens mit der Produktion von Nassreis im Bewässerungsfeldbau eine Form der Nahrungserzeugung zur Verfügung, die sich nicht nur durch ökologische Nachhaltigkeit, hohe Flächenproduktivität und eine enorme Tragfähigkeit, sondern auch durch ein überdurchschnittliches Entwicklungspotential auszeichnet, auf dem die GR erfolgreich aufbauen konnte. (Scholz 1998)

Die Umstellung auf Hochertragssorten in Verbindung mit einer Ausweitung der Bewässerungsflächen und erhöhtem Betriebsmitteleinsatz bewirkte eine erhebliche Steigerung der Weizen-, Reis- und Maisproduktion. Zwischen 1950 und 1984 stiegen die Getreideerträge um jährlich 3 %. Die Getreideproduktion pro Kopf erhöhte sich in diesem Zeitraum um 40 %. In Indien führten die Ertragssteigerungen dazu, daß das Land vom zweitgrößten Getreideimporteur im Jahre 1966 bis zum Ende der 70er Jahre zum autarken Getreideversorger wurde. Weitere Produktionserhöhungen sind möglich, da bislang erst ein Teil der Bauern Agrarchemikalien in nennenswertem Umfang verwendet. Anders als die meisten Agrarbetriebe der Industrieländer könnten Betriebe der Entwicklungsländer mit niedrigem Ertragsniveau und noch geringem Düngereinsatz schon mit relativ kleinen Düngermengen erhebliche Ertragssteigerungen erzielen.

Bedingt durch eine Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes durch Abnahme der Anbauflächen infolge von Bodendegradation kam es zwischen 1984 und 1990 zu einem Rückgang der Zuwachsraten auf weniger als 1 Prozent pro Jahr.

Neben der Ertragssteigerung galt die Züchtungsforschung auch der Verbesserung des Nährwertes, z.B. im Hinblick auf Eiweißgehalt und Eiweißqualität bei Weizen.

Zur weiteren Bewertung der Grünen Revolution:

Charakteristika und Effekte der GR sind in ihren Ausprägungen ausdrücklich nach Staat bzw. Agrarregion und Zeitabschnitt seit Beginn der GR differenziert zu sehen!
Die Probleme der GR, insbesondere deren räumliche Anwendungsbeschränkungen und agrarsoziale Effekte, führten seit den siebziger Jahren zu einer Reorientierung der Entwicklungsländer-bezogenen Agrarforschung mit dem Ziel einer stärkeren Berücksichtigung der Probleme ressourcenarmer Kleinbauern und der Ausweitung der GR auf bisher nicht berücksichtigte tropisch-subtropische Ungunstgebiete. Zu diesem Zweck erfolgte eine Erweiterung des Netzes landwirtschaftlicher Forschungsstationen, eine Ausdehnung der Züchtungsforschung auf 21 Kulturpflanzen (u.a. Gerste und Hirse) und die Einbeziehung der Tierhaltung in das Forschungsprogramm. Experimentiert wird u.a. auch mit

Die eben angeführten Versuche zeigen, dass auch ohne hohen Agrarchemikalien-Einsatz Produktionssteigerungen in Regionen traditioneller Landwirtschaft möglich sind. Hier setzt grundsätzliche Kritik am "High-External-Input-Konzept" (Produktionssteigerung durch hohen Einsatz zugekaufter Betriebsmittel) der GR an. Maßnahmen zur Produktionssteigerung orientierten sich bisher zu sehr am Modell des konventionellen Landbaus in Industrieländern. Sind dort bereits seit längerem die kapital- und energieintensiven und umweltbelastenden Landwirtschaftsformen in die Kritik geraten, so erscheint es umso weniger sinnvoll, sie in ressourcenarme Länder der Dritten Welt zu übertragen. Ziel der Agrarpolitik muss vielmehr die Entwicklung "standortgerechter", d. h. möglichst sparsamer, umweltschonender und an die wirtschaftliche und soziale Situation ("kleinbauernfreundlich") von Entwicklungsländern angepasster Kulturpflanzen und -tiere, Wirtschaftsformen und Technologien sein. Diese Phase der "after green revolution" ist geprägt von Konzepten der "sustainable agriculture" oder des "eco-farming", zu denen Anbaumethoden wie die Agroforstwirtschaft und Mischkulturen gehören.

Strategien für die Weiterentwicklung der Grünen Revolution:

Weitere Informationen:

Grüne Woche

Die Internationale Grüne Woche (IGW) findet jeweils im Januar statt. Gegründet im Berlin der Goldenen Zwanziger (1926), ist sie einzigartig als internationale Ausstellung für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. 2019 informierten sich rd. 400.000 Besucher, darunter 85.000 Fachbesucher bei den 1.800 Ausstellern. Davon waren 620 internationale Aussteller aus 61 Ländern.

Veranstalter ist die Messe Berlin GmbH, als ideelle Träger fungieren der Deutscher Bauernverband (DBV) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Weitere Informationen:

Grüne-Revolution-Syndrom (GRS)

Umweltdegradation durch Verbreitung standortfremder landwirtschaftlicher Produktionsverfahren. Das GRS ist Teil eines Syndrom-Konzepts des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, das hilft, unerwünschte charakteristische Konstellationen von natürlichen und zivilisatorischen Trends und ihrer Wechselwirkungen geographisch zu identifizieren.

Symptome des GRS sind Verlust an Biodiversität, genetische Erosion, Grundwasserverschmutzung, Bodendegradation, Gefährdung der Welternährung, Gesundheitsgefährdung durch Pestizide, Marginalisierung, Landflucht, Reduktion kultureller Vielfalt, Verstärkung wirtschaftsräumlicher Disparitäten.

(s. a. Grüne Revolution)

grünes Wasser

Als grünes Wasser wird die Menge an Regenwasser bezeichnet, die im Boden gespeichert ist. Dieses Wasser nehmen Pflanzen während ihrer Wachstumsphase auf. Je nach Klimazone ist die Menge der Niederschläge sehr unterschiedlich: Zur Verdeutlichung: 1 Millimeter Niederschlag bedeutet 1 Liter Regen pro Quadratmeter. Der durchschnittliche Niederschlag in Deutschland liegt bei ca. 700 Millimetern oder 700 Litern pro Quadratmeter. In Brandenburg bei 500 Millimetern, im Voralpenland bei 1.800 Millimetern.

Bedeutsam sind natürlich auch die Verdunstungsrate (Temperatur- und Windverhältnisse), die Bodenbeschaffenheit (Fähigkeit zur Wasserspeicherung) sowie Zeitpunkt und Menge der Niederschläge. So sind einzelne schwere Schauer oder Gewitter für das Pflanzenwachstum wenig nützlich, weil das Wasser abfließt, statt in den Boden einzusickern. Auch Regen, der außerhalb der Wachstumszeit der Pflanzen fällt, kann von diesen nicht genutzt werden.

Weitere Informationen:

Grünfutter(mittel)

1. Die in frischem Zustand an das Vieh verfütterten Futterpflanzen.

2. Futterpflanzen, die vor Eintritt der physiologischen Reife geerntet werden. Es besteht somit stets aus stoffwechselaktivem Pflanzengewebe mit mehr oder weniger hohem Wassergehalt. Grünfutter ist deshalb leicht verderblich und nur sehr begrenzt lagerfähig und bedarf, soweit es nicht direkt verfüttert wird, der Konservierung (Trocknung oder Silierung). Allgemein eignen sich solche Futtermittel vor allem für Wiederkäuer, Pferde und Wassergeflügel; der Einsatz bei Schweinen ist zu vernachlässigen.

Zu den Grünfuttermitteln zählen Ernteprodukte des Grünlandes und des Ackerfutterbaues (z.B. Rotklee, Luzerne, Silomais, Grünroggen, Grünmais, Futterkohl).

Grünland

Mit Grünland (Kulturgrasland) werden sowohl Nutzflächen als auch die darauf stockenden Pflanzenbestände bezeichnet. Es besteht aus Pflanzengesellschaften mit ausdauernden Gräsern, Leguminosen und Kräuterarten. In Europa (EU-27) nimmt es 32,7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein. Seine Nutzung ist daher nicht nur ein wichtiger landwirtschaftlicher Erwerbszweig, sondern ermöglicht auch wichtige ökologische Funktionen (Multifunktionalität).

Kulturgrasland oder Grünland ist kein Urgrasland. Es entstand durch naturnutzende Landwirtschaft ohne standortschonende oder -verbessernde Bewirtschaftung in Gebieten, deren Klimaxvegetation vor allem Wälder sind. Die intensivere Landwirtschaft formte durch Regulierung von Wasser- und Nährstoffhaushalt, das Einbringen produktiver Pflanzenarten und geregelte Nutzungsabläufe in den letzten 200 Jahren das sogenannte Kulturgrasland. Fällt die Bewirtschaftung zu intensiv aus, bringt diese Übernutzung einen Verlust an Biotop- und Strukturvielfalt mit sich und führt zu instabileren Ökosystemen. Beim traditionell bewirtschafteten Grünland handelt es sich häufig um biologisch sehr vielfältige Ökosysteme. Speziell bei der Erhaltung überkommener Graslandtypen geht der Naturschutz sehr eng mit dem Schutz von Kulturlandschaften einher. Bei Resten früherer Kulturformen wird deren Wert als kulturelles Erbe immer noch vernachlässigt. Bis heute hat die gute fachliche Praxis (GfP) in der Landwirtschaft zu einem Verlust und zur Gefährdung der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit geführt.

Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Grünlandstandorte beherbergen über die Hälfte aller in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und haben somit auch große Bedeutung für den Schutz und den Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität). Insbesondere extensiv bewirtschaftetes Grünland ist ein wichtiger Standort für Pflanzengesellschaften, die nährstoffarme Böden benötigen und daher in der Agrarlandschaft eher selten geworden sind. Gleiches gilt für an solche Standorte angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten.

Grünland - Bedeutung und Aufgaben

Grünland, Wiesen und Weiden, zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Sie beheimaten mehr als die Hälfte aller in Deutschland vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.
Früher holzten die Menschen Waldflächen ab, um Holz und Tierfutter zu gewinnen. So entstanden Wiesen und Weiden mit neuen Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen.
In Deutschland machen Mähwiesen den größten Teil des Grünlandes aus, ein kleinerer Teil wird beweidet. Je nach Standort, Klima und Nutzung kommen in Deutschland rund 60 unterschiedliche Grünland-Biotoptypen vor. Über ein Drittel aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen, etwa 1.250 Arten, haben ihr Hauptvorkommen auf Wiesen und Weiden.
Während auf extensiv genutzten – also nicht oder nur wenig gedüngten und eher selten gemähten Wiesen – im Durchschnitt 50 und mehr Pflanzenarten vorkommen, wachsen auf intensiv bewirtschaftetem nur zehn bis 20 Arten.
Zu den Aufgaben von Wiesen und Weiden zählen:

Der Flächenanteil des Grünlands hat in Deutschland jedoch über die Jahre abgenommen. Grünland wird häufig in Ackerland umgewandelt und intensiv bewirtschaftet, z. B. für neue Maisflächen zur Herstellung von Biogas. Dies hat negative Folgen für den Schutz des Bodens, der Gewässer, der Biodiversität und des Klimas.

Mit dem Beschluss der EU-Kommission, des Ministerrates und des Europäischen Parlamentes im Jahr 2013 für eine gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 wird der Erhalt von Grünland im Rahmen des sogenannten Greening geregelt.

Die Nutzflächen "Grünland" unterscheiden sich vom Ackerland durch das Fehlen einer jährlichen Bodenbearbeitungs- und Ansaatnotwendigkeit. Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung gehölzfrei gehalten. Synonym sind unter landwirtschaftlichen Gesichtspunkten die Begriffe Dauergrünland, wobei eine Nutzungsdauer von mindestens 4 bis 6 Jahren anzusetzen ist, und Grasland, da Gräser neben geringen Anteilen an Leguminosen und Kräutern die Hauptbestandsbildner der Pflanzendecke des natürlichen Grünlandes sind. Ackerfutterflächen in Form von ein- und mehrjährigem Futterbau (Gras-Klee-Gemenge) sind kein Grünland in o.g. Sinne, sondern werden dem Ackerfutterbau zugerechnet.

Der Aufwuchs des Grünlands dient der Ernährung der Nutztiere, speziell der Raufutterfresser. Ein großer Teil des Aufwuchses wird nicht sofort verwertet, sondern muss für die Winterfütterung konserviert und gelagert werden. Da lediglich ein geringer Teil des Futteranfalls in konservierter Form (z.B. als Grünmehl) vermarktet wird, stellt die Masse des erzeugten Futters das erste Glied einer innerbetrieblichen Verwertungskette dar.

Die Pflanzenbestände des Grünlands bestehen aus meist längerlebigen Pflanzenarten aus Gräsern und Kräutern mit einem unterschiedlich hohen Futterwert. Die floristische Zusammensetzung ist u.a. abhängig von den Standortbedingungen, der Nutzungsart und -intensität.
Nach seinen natürlichen Standortbedingungen unterscheidet man natürliches, absolutes und fakultatives Grünland. Natürliches Grünland besteht auf jenen, in Mitteleuropa kleinräumigen Flächen, die ohne den Einfluss des Menschen eine Grünlandvegetation aufweisen. Solche Standorte finden sich am Küstensaum und in der Verlandungszone der übrigen Gewässer, auf nicht waldfähigen Flußauen und Mooren sowie im Gebirge oberhalb der Baum- und Strauchgrenze. Absolutes Grünland umfasst Flächen, die wegen hoher Grundwasserstände, Geländeunebenheiten, Substanz- und Strukturschwundes (Moorböden), Erosionsgefahr u.a. nicht ackerfähig sind. Fakultatives Grünland läßt vom Standort her Ackerbau zu, wird jedoch - meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen - als Grünland genutzt.

Nach der Nutzung wird das Grünland in Wiesen, Mähweiden, Weiden, Wechselgrünland, Hutungen und Streuwiesen unterschieden.

Bei intensiver Grünlandbewirtschaftung wird mit verschiedenen Methoden versucht, die Quantität und Qualität des Futterertrags zu erhöhen. Dazu gehören: Bewässern, Walzen, Abbrennen, Kalken, Düngen mit Gülle oder Mineraldünger, Einsaat wertvoller Futtergräser und Kleearten. Im Falle der Neuansaat spricht man von Saatgrasland.

Unter extensiver Grünlandwirtschaft ist der bewusste Verzicht auf die Ausschöpfung des standortspezifischen Optimalertrages durch verminderten Einsatz von Betriebsmittel und Arbeit zu verstehen.

Ziele extensiver Grünlandwirtschaft sind:

Die enge Verzahnung der Grünlandnutzung mit der Tierhaltung führt in den reinen Grünlandgebieten zu einem weitgehend geschlossenen Nährstoffkreislauf. Der Nährstoffabfluss durch den Verkauf von tierischen Produkten wird allerdings durch eine Nährstoffzufuhr (Mineraldünger, Zukaufsfuttermittel) ausgeglichen. Übersteigt bei unangepasst hohem Tierbestand die Nährstoffzufuhr den Abfluss, entstehen auch beim Grünland Umweltbelastungen (bodenunabhängige Viehhaltung, Massentierhaltung, Umweltwirkungen).

Als im Idealfall (extensive Nutzung) naturnahe Nutzungsform leistet die Grünlandbewirtschaftung einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Bereicherung der offenen Kulturlandschaft.

Generell hat die Grasnarbe gegenüber dem Ackerbau ökologische Vorteile:

Ökologische Kriterien

Nach ökologischen Kriterien umfasst Grünland alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die natürlich oder durch Nutzung des Menschen entstanden sind. Zum Grünland gehören gedüngte und ungedüngte Wiesen und Weiden zur Futtergewinnung, aber auch Mähwiesen zur Gewinnung von Biomasse und Einstreu, sowie Naturschutzflächen wie Feuchtgrünland, Magerrasen und Streuobstwiesen.

Grünlandstandorte sind neben der nutzungsbedingten Schnitthäufigkeit, dem Schnittzeitpunkt und der Düngung auch von den Standortbedingungen wie Geologie, Morphologie, Klima, Boden und Wasserhaushalt sowie der vorhandenen Samenbank im Boden geprägt. Wiesen und Weiden mit einer geringen Nutzungsintensität, sogenanntes Extensivgrünland, weisen meist artenreichere Grünlandgesellschaften (z.B. sog. Kalkmagerrasen) auf. Werden Wiesen und Weiden hingegen mit einer hohen Intensität genutzt (d.h. hohe Schnitthäufigkeit und/oder hohe Düngergaben), so entwickeln sich Pflanzengesellschaften mit einer vergleichsweise artenarmen Zusammensetzung (z.B. sog. Weidelgras-Weißklee-Wiese/Weide).

Fehlt jegliche menschliche Nutzung, so stellt sich in den meisten Fällen zunächst eine Verbuschung und im weiteren Zeitverlauf eine Wiederbewaldung der Fläche ein. Neben dem anthropogen, d.h. durch menschliche Nutzungseinwirkung, entstandenen Grünland gibt es auch natürliches Grünland, worauf aufgrund der natürlichen Gegebenheiten keine Bäume oder Sträucher wachsen. Beispiele finden sich, in häufig überschwemmten Bereichen von Flussniederungen, am Rand von Sumpf- und Moorgebieten, auf besonders trockenen Standorten und oberhalb der Baumgrenze, wie zum Beispiel in den Alpen.

In einer multifunktionalen Landwirtschaft ist das Grünland ein unentbehrlicher Bestandteil, nicht nur für die Agrarproduktion, sondern es besitzt herausragenden Wert für die biologische Vielfalt, als Erholungsraum für die Bevölkerung sowie für verschiedenste Naturschutz- und Umweltaspekte.

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Grünlandschätzungsrahmen

Die Bewertung des Grünlandes erfolgt in Deutschland ebenfalls nach dem Bodenschätzungsgesetz. Dafür ist ein besonderer Grünlandschätzungsrahmen maßgebend, der hinsichtlich der für die Wertfindung notwendigen Faktoren vom Ackerschätzungsrahmen abweicht, z. B. entfällt eine Beurteilung nach der Entstehungsart. Für die Ertragsleistung des Grünlandes sind Temperatur und Wasserverhältnisse entscheidender als das Ausgangsmaterial. Die Bodenart und die Zustandsstufe – im Grünlandschätzungsrahmen als Bodenstufe bezeichnet – werden daher weniger differenziert als im Ackerschätzungsrahmen. Die Temperatur- und Wasserverhältnisse sind unmittelbar in den Grünlandschätzungsrahmen einbezogen.

Es werden 5 Wasserverhältnisstufen berücksichtigt. Stufe 1 als beste Stufe beinhaltet den Status „frisch“. Stufe 5 als Schlechteste kann den Status „nass (oder trocken)“ bedeuten. Die Wasserverhältnisse spiegeln die Ertragsfähigkeit, aber auch die Artenzusammensetzung der Grünlandnarbe und den resultierenden Futterwert des Aufwuchses wider. Schließlich werden je nach Jahresmitteltemperatur drei Klimastufen (a) bis (c) bei der Ansprache der Grünlandgrundzahl berücksichtigt, die u. a. die Bedeutung der Länge der Vegetationsperiode auf die mögliche Zahl der Nutzungen widerspiegelt. Abweichende, den Ertrag und die Qualität des Grünlandaufwuchses mindernde Einflüsse (Hangneigung, Exposition, Nässe, kürzere Vegetationszeit, Schattenlage) werden ebenfalls berücksichtigt und ergeben dann die Grünlandzahl.

Beispiel für ein Klassenzeichen der Grünlandschätzung

lS II a 3 40/42

Erläuterung:

lS = lehmiger Sand
II = Bodenstufe
a = Klimastufe
3 = Wasserstufe
40 = Grünlandgrundzahl
42 = Grünlandzahl

Die Ergebnisse der flächendeckend durchgeführten Bodenschätzung werden bei den Finanzämtern sowie im Liegenschaftsbuch bei den zuständigen Katasterämtern vorgehalten.

(s. a. Ackerschätzungsrahmen, Bodenfruchtbarkeit)

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Grünlandzahl

Bewertungszahl für die Ertragsfähigkeit von Grünlandflächen.

Bei der Ermittlung der Wertzahlen sind alle die natürliche Ertragsfähigkeit beeinflussenden Umstände, insbesondere beim Ackerland Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung und beim Grünland Bodenart, Bodenstufe, Klima- und Wasserverhältnisse zu berücksichtigen.

Für das Grünland werden als Wertzahlen Grünlandgrundzahl und Grünlandzahl festgelegt. Die Grünlandgrundzahl bringt die durch Bodenbeschaffenheit, Klima- und Wasserverhältnisse bedingten Unterschiede der natürlichen Ertragsfähigkeit zum Ausdruck. Die Grünlandzahl berücksichtigt außerdem die Ertragsunterschiede, die auf Geländegestaltung und andere natürliche Ertragsbedingungen zurückzuführen sind, durch prozentuale Abrechnungen an der Grünlandgrundzahl. Bei der Schätzung von Grünland-Hutungen und Grünland-Streuwiesen werden nur die Grünlandzahlen festgelegt.

(s. a. Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit)

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Grünmehl

Futtermittel, das durch energie- und technikintensive Heißlufttrocknung von jungen Futterpflanzen gewonnen wird, und dessen Enzyme, welche die Oxidation beschleunigen, durch die Trocknung praktisch unwirksam geworden sind. Beim Trocknungsvorgang treten kaum Nährstoff- bzw. Inhaltsstoffverluste auf, sodaß der Futterwert sehr hoch ist. Das Grünfutter wird direkt nach der Trocknung gemahlen und locker gelagert. Wird das Trockengut gepreßt, erhält man Preßlinge, die je nach Größe, Form und Dichte als Pellets, Cobs und Briketts bezeichnet werden.

Grünzug

Regionale Grünzüge schützen den Freiraum und dessen überörtlichen Zusammenhang. Als multifunktionales Planelement integrieren sie unterschiedliche Freiraumnutzungen und -funktionen. Als Ziel der Raumordnung erreichen sie eine hohe Bindungswirkung gegenüber der Bauleitplanung und den Fachplanungen.

Mit zunehmender Siedlungsverdichtung und Zerschneidung der Landschaft durch Bebauung und Infrastruktur gewinnt die Sicherung von Freiraumfunktionen und des Freiraumzusammenhangs grundlegend an Bedeutung. Eine landes- und regionalplanerische Sicherung großräumiger Freiraumverbünde ist deshalb auch das Anliegen der Raumordnung. Zu den effektivsten freiraumsichernden Planelementen gehören die Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren, die vor allem in der Regionalplanung und in regionalen Flächennutzungsplänen zur Anwendung kommen.

Regionale Grünzüge sind multifunktional, da sie unterschiedliche Landschaftsfunktionen bündeln. Auch Flächen für an den Freiraum gebundene Nutzungen wie Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie die landschaftsbezogene Erholung werden von den Regionalen Grünzügen erfasst.

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Gruppenmarketing

Auch Verbundmarketing; die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte durch eine Gruppe von Landwirten, z.B. im Rahmen von Erzeugergemeinschaften.

Gruppensiedlung

Eine Gruppensiedlung liegt vor, wenn mindestens zwei Wohn- und Wirtschaftseinheiten über einen Wohnplatz mit gemeinsamen Einrichtungen verfügen und eine Flur gemeinsam nutzen.

(s. a. Einzelsiedlung, ländliche Siedlung, ländliche Siedlungsform)

Guano

Als Dünger genutztes organisches Sediment aus Fäkalien von Seevögeln. Guano wird beispielsweise im wüstenhaften Küstenklima der Pazifikküste Südamerikas akkumuliert. Dort ermöglicht der kühle Humboldt-Strom mit seinem Plankton- und Fischreichtum riesige Populationen von Seevögeln, die vor allem auf den vorgelagerten Inseln nisten.

Gulf

Kubischer Ernte-Stapelraum im Mittelbereich des Gulfhauses.

Gulfhaus

Längsaufgeschlossenes, dreischiffiges Einheitshaus in Ostfriesland und südlich sowie östlich angrenzenden Gebieten mit einem zentralen, ebenerdigen, von vier Ständern getragenen Raum (Vierkant), der ohne Zwischendecke bis zum Dach reicht und als Lagerplatz für die Heu- und Getreideernte dient.

Gülle

Gülle, auch Flüssigmist genannt, bezeichnet ein bei der landwirtschaftlichen Viehhaltung anfallendes Gemisch von Kot, Harn und feinem Streumaterial, verdünnt mit dem Wasser, das zur Reinigung der Spaltenböden der Boxen von Rindern und Schweinen eingesetzt wird. Gülle kann als Wirtschaftsdünger benutzt werden.

Nach Ergebnissen der Landwirtschaftszählung fielen in Deutschland 2020 188 Millionen Kubikmeter flüssiger Wirtschaftsdünger an. Besonders in den Veredlungsregionen fällt in den Betrieben häufig mehr Wirtschaftsdünger an als zur Düngung der Flächen im Betrieb erforderlich ist. Die überschüssigen Mengen werden an andere Landwirte abgegeben. 2020 waren das 46,8 Millionen Kubikmeter flüssiger Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche oder Biogas-Gärrest. Aufgenommen von Dritten haben landwirtschaftliche Betriebe 2020 sogar 68,6 Millionen Kubikmeter. Die Differenz ist auf die Einfuhr von Wirtschaftsdüngern aus Nachbarländern zurückzuführen. Die von landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommenen flüssigen Wirtschaftsdünger Dritter machten 2020 ein gutes Drittel (37 Prozent) der auf den Feldern ausgebrachten Mengen aus.

Wie viel Wirtschaftsdünger wird auf deutschen Äckern und Grünland ausgebracht?

Wie viel Wirtschaftsdünger wird auf deutschen Äckern und Grünland ausgebracht?

Im Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 wurden insgesamt rund 209 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger auf Acker- und Dauergrünland ausgebracht. Der Großteil sind flüssige Wirtschaftsdünger wie Rinder-, Schweine- und sonstige Gülle, Jauche sowie flüssiger Biogas-Gärrest (188 Millionen Tonnen). Ihr Anteil an der gesamten Ausbringungsmenge von Wirtschaftsdüngern betrug rund 90 Prozent.

Rund zehn Prozent des Wirtschaftsdüngers wird in fester Form ausgebracht (21 Millionen Tonnen). Dazu zählen Festmist, Geflügeltrockenkot und fester Biogas-Gärrest.
Anmerkung: Flüssige Wirtschaftsdünger wurden mit einem Verhältnis von 1:1 von Kubikmeter in Tonnen umgerechnet.

Quelle: BLE

Die Schaffung ausreichenden Lagerraums ist die Voraussetzung für Gülledüngung zu optimalen Zeitpunkten. Der Behälterraum soll mindestens für eine sechsmonatige Lagerung ausreichen, um Gülle gezielt während der Wachstumszeit ausbringen zu können. Unter ungünstigen Bedingungen (z.B. lange Winterperiode, hoher Maisanteil in der Fruchtfolge) ist mehr Lagerraum nötig. Die Lagertanks sollten wegen der Stickstoff- und Geruch-Emissionen generell geschlossen sein. Waldschäden um offene Gülletanks in Regionen mit intensiver und bodenunabhängiger Viehhaltung sind belegt. Als Abdeckungen bieten sich an Strohhäckseldecken und Pegülit-Schüttungen, ferner Schwimmfolien und als teuerste und wirksamste Lösung Zeltdächer.

Wieviel Gülle anfällt, hängt hauptsächlich von der Tierart und der zufließenden Wassermenge ab.

Mit Gülle wird viel schnellverfügbarer Stickstoff in Form von Ammonium (NH4) ausgebracht. Seine Wirkungsweise ist vergleichbar mit der mineralischer N-Dünger. Die Ausbringzeiten von Gülle zu den einzelnen Kulturpflanzen sind daher dieselben wie bei mineralischer N-Düngung. Der organisch gebundene Stickstoff der Gülle wirkt langsam. Dies führt langfristig zur Erhöhung der Stickstoffnachlieferung aus dem Boden. Es ist daher eine geringere mineralische N-Düngung in konventionell wirtschaftenden Betrieben erforderlich. Phosphat und Kali der Gülle wirken gleich wie Phosphat und Kali aus Mineraldünger.

Jeder Nährstoffverlust vermindert die Ertragswirksamkeit der Gülle und erhöht die Belastung der Umwelt. Hohe gasförmige Stickstoffverluste treten bei heißer, windiger Witterung und dickflüssiger Gülle hauptsächlich dann auf, wenn die Gülle nicht schnell in den Boden eindringen kann. Sofort nach der Ausbringung ist die Abgasung von Ammoniak am größten. Bereits nach wenigen Stunden kann bei ungünstigen Bedingungen der gesamte Ammonium-N verlorengehen. Abhilfe bringt vor allem die sofortige flache Einarbeitung. Ist diese nicht möglich, sollte die Ausbringung bei windstiller, kühler Witterung und bei offenem Boden erfolgen. Zugleich wird dadurch die Geruchsbelästigung beseitigt bzw. vermindert.

Vor allem hinsichtlich der Umwelt- und Düngeaspekte sind neuere Techniken der Gülle-Verteilung, wie Schleppschlauchverteiler, Schleppschuhgeräte oder Schlitzdrillmaschinen den konventionellen Breitverteilern (Prallbleche, Prallköpfe, Schwenkdüsen und Düsenbalken) oder gar der Gülleverregnung deutlich überlegen. Zudem erlaubt ihre Kombination mit Verfahren des Precision Farming eine räumlich gezielte Ausbringungsmenge in Abhängigkeit vom Nährstoffbedarf oder von der Bodenqualität. Die neuen, bodennahen Ausbringungstechniken sind gegenüber herkömmlichen Techniken mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dazu kommen u. U. Nachteile wie Verstopfungsgefahr und der Einsatz schwerer Zugmaschinen.

Gülleüberschüsse

Gülleüberschüsse einzelner Regionen können durch Güllebanken, -börsen und -aufbereitungsanlagen abgebaut und umverteilt werden. In den Niederlanden wurden bereits 1995 20 Mio. t Gülle umverteilt. Auch in Deutschland gibt es diese Praxis vereinzelt auf Kreisebene.

Gülleexport aus der Region Weser-Ems

In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Hier werden die meisten der fast 65 Millionen Masthühner und 9 Millionen Schweine gehalten. Für den Arbeitsmarkt ist die Tierhaltung besonders in den Kreisen Cloppenburg, Oldenburg und Emsland von erheblicher Bedeutung.
In Monokultur angebauter Mais ist wegen seines hohen Flächenertrags bei Futtermittelbetrieben beliebt. Zusätzlich verträgt sie eine großzügige Düngung mit Gülle, die es im Masttierland Niedersachsen im Überfluss gibt. Die starke Düngung mit Gülle belastet allerdings Böden und Gewässer. Monokulturen verringern die landschaftliche Vielfalt und damit auch den Lebensraum für Wildtiere.
Im Weser-Ems-Raum und insbesondere in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Vechta fehlen nach dem Nährstoffbericht 2014 allein 65.000 Hektar, um den Phosphorüberschuss in Gülle und Gärresten fachgerecht auszubringen. Dies macht einen Export von Gülle in andere Gebiete nötig.

Quelle: Fleischatlas 2016

Wie kritisch sind die Gülletransporte zu bewerten?

Über den Transport von Gülle werden organische Dünger aus Gebieten mit einem Überangebot in Gebiete mit einem Nährstoffbedarf befördert. Dadurch kann die Mineraldüngeranwendung in diesen Regionen verringert werden. Problematisch ist allerdings die zum Teil extreme Ungleichverteilung zwischen den Orten des Gülleanfalls und den Orten des Güllebedarfs. Mitunter liegen mehrere Hundert Kilometer dazwischen.

Hier stößt das System der Gülletransporte an seine Grenzen. Denn je weiter die Gülle in die Bedarfsregionen transportiert werden muss, umso unwirtschaftlicher wird der Transport und umso größer werden auch die Umweltbelastungen, die durch den LKW-Verkehr entstehen.

Nicht selten kommt es auf den Transporten zu Unfällen, mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für die Umwelt. Laut Statistischem Bundesamt traten im Jahr 2015 bei 92 Unfällen rund 9,6 Millionen Liter Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sowie vergleichbare Stoffe unkontrolliert in die Umwelt aus.

Auswege aus dem Gülletransport-Dilemma

Bei Gülletransporten wird vor allem Wasser durch die Gegend gefahren. Gülle besteht zu 90 Prozent aus Wasser. Die Nährstoffe und festen organischen Bestandteile der Gülle, um die es den abnehmenden Betrieben im Wesentlichen geht, machen gerade mal 10 Prozent des Transportgewichts aus.

Unproblematischer für Umwelt und Geldbeutel wäre es daher, wenn man der Gülle vor dem Transport das Wasser entziehen und nur die organischen Bestandteile und Nährstoffe transportieren würde. Erste innovative Vefahren dazu gibt es bereits.

Umwelt- und Bioverbände vertreten die Meinung, dass man die Nitratproblematik und den "Gülletourismus" nur durch eine konsequente Bindung der Tierzahlen an die landwirtschaftliche Fläche in den Griff bekommen kann. Betriebe dürften danach nur so viele Tiere halten, wie sie auch deren Dung auf den ihnen zur Verfügung stehenden Fläche verwerten können – ohne damit den Boden zu überfrachten.

Solche eine Flächenbindung der Tierhaltung existiert im Ökolandbau. Ökobetriebe dürfen maximal zwei Großvieheinheiten – das entspricht etwa zwei Kühen oder zehn schlachtreifen Mastschweinen – je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche halten. Dabei muss ein Großteil des Futters von diesen Flächen stammen. (BLE)

Weitere Informationen:

Güllehochlastflächen

Als Güllehochlastflächen werden solche Flächen bezeichnet, auf denen bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung überdurchschnittlich hohe, den Nährstoffbedarf der Pflanzen wesentlich überschreitende Mengen an Flüssigmist über längere Zeit ausgebracht wurden. Güllehochlastflächen stehen in direktem Zusammenhang mit Tierproduktionsanlagen und sind durch überhöhte Gehalte an leicht löslichem Stickstoff und doppellaktatlöslichem Phosphat (d.h. extrahierbar mit einer durch Salzsäure auf pH 3,6 eingestellten Lösung von Calciumlactat) im Boden gekennzeichnet. Der Anteil von Güllehochlastflächen in den neuen Bundesländern wird auf ein bis zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, also 60.000 bis 120.000 Hektar geschätzt. Auch in den alten Bundesländern wird in Regionen hoher Viehdichte mit Güllehochlastflächen gerechnet.

Auf Güllehochlastflächen sind Böden, Grund- und Sickerwässer großflächig mit Pflanzennährstoffen kontaminiert: Akkumuliertes Phosphat und weitere Stoffe werden in benachbarte Ökosysteme über Erosionsprozesse eingetragen. Das Gefährdungspotential von Güllehochlastflächen bleibt auch nach der Einstellung intensiver Gülleausbringung über einen längeren Zeitraum bestehen. Die Kontamination der Grund- und Sickerwässer ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung nicht auszuräumen. Die Bewirtschaftung dieser Böden muß auf den Abbau der hohen Nährstoffkonzentrationen im Boden und im Sickerwasser ausgerichtet sein. Sanierungsmöglichkeiten sind begrenzt, wenn größere Mengen des zugeführten organischen Stickstoffs bereits aus dem durchwurzelten Raum ausgewaschen und in tiefere Schichten verlagert wurden. Auf besonders gefährdeten Standorten kann beispielsweise die Aufforstung mit tiefwurzelnden Baumarten ökologisch sinnvoll sein.

(s. a. Umweltwirkungen)

Gülleseen

Umgangssprachliche Bezeichnung für große Sammelbecken von Gülle, die aus Massentierhaltungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (z.B. in Knau, Ostthüringen) errichtet worden waren. Dieses Verfahren belastete Luft, Boden und Grundwasser durch Sauerstoffzehrung, H2S- sowie NH3-Bildung, Arznei- und Pestizidrückstände und Schwermetallanreicherung.

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Gurke

Bot. Cucumis sativus, auch Kukumer und Gartengurke; die Gurke zählt zur Familie der Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) und ist mit Kürbis und Melone verwandt. Sie gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Gemüsearten. Mit der unterschiedlichen Nutzung zusammenhängend, werden im Wesentlichen zwei Sortengruppen unterschieden: die Salatgurke (oder Schlangengurke) und die Einlege- oder Gewürzgurke.

Merkmale

Gurken sind wärmeliebende und frostempfindliche Pflanzen, die zur Blüte Temperaturen von mindestens 15 °C benötigen. Die Gurke ist der kältetoleranteste kultivierte Vertreter der Kürbisgewächse und kann auch noch in Nordeuropa angebaut werden. Gurken sind einjährig und von krautigem Wuchs. Sie wachsen niederliegend und kletternd und werden dabei ein bis vier Meter lang.

Aus den gelben Blüten reifen die Früchte heran, welche zu den Beeren gezählt werden. Diese waren bei den Wildformen kugelförmig und ähnelten mit ihrer gelblich-gestreiften Schale eher an Melonen. Werden die Früchte bis zur vollständigen Reife an der Pflanze gelassen, so verfärben sie sich gelb. Gurken sind im Erntestadium noch grün, also physiologisch unreif.

Ursprung und Verbreitung

Der Ursprung der Gurke geht vermutlich auf die indische Wildform Cucumis hardwickii zurück. Von Indien aus, wo sie schon seit 3.000 Jahren kultiviert wird, gelangte sie nach Griechenland und in das alte Rom. Erst um 1.500 n. Chr. wurde die Gurke in Deutschland eingeführt.

Anbau

Im nördlichen Europa, in Asien und dem Mittleren Osten werden Salatgurken vorwiegend in Gewächshäusern gezogen, da diese meist über zusätzliche Beleuchtung, Beschattung, Belüftung, Heizung und CO2-Anreicherung verfügen. Gewächshausgurken erzielen aufgrund ihrer Qualität, besonders des makellosen Aussehens, die besten Preise. Sie sind häufig besonders lang und schlank, haben einen verengten Hals, dünne Schale und fast keine Warzen und Stacheln. Die Gurke ist die am häufigsten in Gewächshäusern gezogene Art der Kürbisgewächse. Führende Länder sind die China, EU, Russland, Türkei, Japan, Korea und der Mittlere Osten. Im Gewächshaus können drei bis fünf Ernten pro Jahr erzielt werden.

Die Einlegegurken werden überall überwiegend im Freiland gezogen. In den USA lag der Hektarertrag bei Gurken und Einlegegurken 2014 bei 16,2 Tonnen pro Hektar. Die Saison von Freilandgurken reicht bei uns von etwa Mitte Juni bis Mitte September.

Handel

Von den insgesamt 2.514,17 Millionen Kilo, die 2015 weltweit gekauft wurden, importierte die USA 805,26 Millionen Kilo (32,03%) und Deutschland 514,76 Kilo (20,47%) Gurken. Die zwei Länder kaufen zusammen die Hälfte aller in der Welt verkauften Gurken. Das UK steht an dritter Stelle mit 152,45 Millionen Kilo (6,06%).

Vor 30 Jahren schrieb die Europäische Union mit der sogenannten Gurken-Verordnung (1677/88/EWG) die maximal zulässige Krümmung von Salatgurken vor. Bis heute ist das ein Symbol für den angeblichen Regulierungswahn Brüsseler Bürokraten. Für eine Salatgurke der höchsten Güteklasse durfte die maximale Krümmung nur 10 Millimeter auf einer Länge von 10 Zentimetern betragen. Die Kommission brachte die Verordnung auf Verlangen des Handels auf den Weg. Denn so konnten die Händler mehr Gurken in einem Karton transportieren und gleichzeitig besser berechnen, wie viele Gurken in einen Karton passen. Das spart Kosten. Aufgrund der vielen negativen Schlagzeilen schaffte die Kommsiision die Verordnung bereits 2009 wieder ab. Der Handel hält sich trotzdem dran.

Verwendung

Die Salatgurken werden vorwiegend frisch als Salat verzehrt. Einlege- und Schälgurken sind kleiner als die Salatgurken. Ihr Länge-zu-Breite-Verhältnis ist meist etwa 3:1. Sie werden durch Milchsäuregärung als Salzgurken oder mit einem Essigsud eingekocht und als Gewürzgurken oder Saure Gurke bezeichnet. Ausgewachsene Schälgurken können ebenfalls roh gegessen werden, oder sie werden zu Senf- oder Honiggurken verarbeitet oder als Schmorgurke zubereitet.

Gurken können auch als Suppe oder für Kochgerichte verwendet werden. In Ost- und Südasien werden Gurken gern als Gemüsebeilage gekocht, so werden z. B. in Indien Gurken in Currys und Chutneys verwendet. In Asien werden auch die Samen gegessen und aus den Samen wird ein Öl gewonnen, das ebenfalls in der Küche Verwendung findet. In Südostasien werden auch die jungen Blätter und Sprosse als Gemüse gekocht und gegessen.

Weitere Informationen:

Gut

Größerer landwirtschaftlicher Besitz, in der Regel ein Hof mit dazugehörigen Ländereien, der mit Hilfe familienfremder Arbeitskräfte bewirtschaftet wird. Güter gehen häufig auf adeligen Grundbesitz zurück und werden oft als Pachtbetrieb geführt oder durch einen Verwalter bewirtschaftet.

Eine Gutsherrschaft entwickelte sich in Deutschland Ende des 15., insbesondere im 16. Jahrhundert. In Schleswig-Holstein, in der Lausitz, in Brandenburg, vor allem aber in Mecklenburg und Pommern kam es zu wesentlichen Veränderungen der Agrarsozialstruktur, die auch die ländliche Siedlung und Flur beeinflußten. Als Voraussetzung für die Gutsbildung wird das Zurückbleiben der Löhne hinter dem im 16. Jh. erfolgenden Anstieg der Getreidepreise, d.h. die Unterbezahlung der Arbeitskräfte angesehen.

Ausgangspunkte für die Gutswirtschaften waren:

Als Voraussetzungen für die Gutsbildung gelten vier Faktoren: Verkehrsgunst für die Entstehung von Gutswirtschaften, Kriegszerstörungen, die die traditionellen bäuerlichen Strukturen destabilisierten, Adelsherrschaft, die das Bauernlegen ermöglichte (vorrangig von der 2. Hälfte des 16. bis zum 18. Jh.) und "moderne" Landwirtschaft, wie sie z.B. in Form der Koppelwirtschaft betrieben wurde.
Parallel zum Aufkommen großer Betriebe entwickelte sich die Gutsherrschaft als rechtliche Institution. Die Schwäche landesherrlicher Gewalt führte dazu, daß Gerichtsherrschaft und Steuerrechte auf den Adel übergingen. Bis zur Bauernbefreiung erfolgte die Bearbeitung der Güter vor allem durch erbuntertänige Bauern der Gutsdörfer. Zum Frondienst der Bauern (Scharwerken), kamen die Handdienste der Kleinbesitzer und der Gesindezwangsdienst. Jeder erbuntertänige Bauer eines Gutes war danach verpflichtet, seine Kinder für eine bestimmte Zeit (i.d.R. 1 Jahr) der Herrschaft in den Gesindedienst zu geben.

Als Folge der Agrarreformen des frühen 19. Jh. wurde die herrschende Gutsstruktur östlich von Elbe und Saale noch verstärkt. Reformkonforme Gebietsabtretungen der Bauern an den bisherigen Grundherrn bei der Umwandlung ihrer Nutzflächen in Eigentum brachten den Bauern insgesamt einen Verlust von 1 Mio. ha Land, die in Gutsland umgewandelt wurden. Zahlreiche Bauernstellen mußten wegen zu kleiner Betriebsflächen oder wegen Kapitalmangel aufgegeben werden. Im östlichen Mitteleuropa und in Osteuropa bildeten die Gutsbesitzer bis zu den Kollektivierungen des 20. Jh. die schmale ländliche Oberschicht, ihre Betriebe prägten die ländliche Kulturlandschaft nachhaltig.

Heute kommen in den alten Bundesländern Gutsbetriebe in Streulage vor, lediglich im östlichen Holstein bilden sie die vorherrschende Betriebsart, auch heute noch überwiegend in Adelsbesitz. Eine Besonderheit sind Staatsgüter (Domänen), die oft als Träger der landwirtschaftlichen Forschung dienen.

gute fachliche Praxis (gfP)

Vager, aber zentraler Begriff der konventionellen Landwirtschaft zur Beschreibung praxisgerechten landwirtschaftlichen Anbaus, der insbesondere wichtig ist im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schadorganismen und dabei oft euphemistischen Charakter annimmt.

Die gute fachliche Praxis ist u.a. in den folgenden vier Fachgesetzen geregelt: im Pflanzenschutzgesetz, im Düngegesetz, im Bundes-Bodenschutzgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz und wird grundsätzlich in den korrespondierenden agrarrechtlichen Verordnungen konkretisiert (u.a. in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, der Düngeverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung).

Nach dem BBodSchG gehört als Grundsatz zur guten fachlichen Praxis in der landwirtschaftlichen Bodennutzung die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource, sowie dass

  1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepaßt zu erfolgen hat,
  2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,
  3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendrucks soweit wie möglich vermieden werden,
  4. Bodenabträge durch eine standortangepaßte Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung möglichst vermieden werden,
  5. die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze, Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten werden,
  6. die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert werden und
  7. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität, erhalten wird.

Bei den Regeln der gfP handele es sich um öffentlich-rechtliche Verhaltensstandards für den Landwirt, deren Einhaltung durch behördliche Beratung gefördert werden soll.

(s. a. Landwirtschaftsklauseln, ordnungsgemäße Landwirtschaft, Umweltwirkungen)

Weitere Informationen:

Gutshaus

Auch "Herrenhaus"; ein gewöhnlich architektonisch besonders gestaltetes, in "städtischem" Stil errichtetes Wohnhaus eines auf dem Land wohnenden Großgrundbesitzers, oft einer kleinen Residenz vergleichbar (Schloss, Palais, Villa). Das gilt für die vielfach befestigten Bauten der Großgrundbesitzer in den alten Kulturgebieten ebenso wie für die der jungen Kolonialgebiete, wo die Villen der Besitzer und Manager von Plantagen, Hacienden o.ä. ebenso städtischen Stil zeigen.

Gutsherrschaft

Ausdruck einer feudalen Agrarverfassung, bei der die Besitzer von Gütern und der Staat als Domäneneigner das Privileg besassen, Arbeitsrente und Produktionsrente (Naturalabgaben) zu beziehen. Dabei wird der Gutsbetrieb überwiegend mit Frondiensten bewirtschaftet, diese überwogen die Bedeutung der Naturalabgaben bei weitem. Mittelpunkt der Gutsherrschaften waren die eigenen Güter der Feudalherren. Diese standen zwar in Lehnsabhängigkeit von den Landesherren. Ihre Rechtsposition war aber weitgehend unangefochten und vor allem erblich. Der Gutsherr war zugleich Grundherr, Gerichtsherr, Leibherr, Inhaber der untersten Verwaltungshoheit, der sogenannten Polizeigewalt und häufig auch Inhaber der kirchlichen Patronatsgewalt.

Gutsherrschaft war vor allem in den ostelbischen Gebieten verbreitet. Hier war der überwiegende Teil der Bauern durch die Gutsherrschaft erheblich in ihrer Freizügigkeit beschränkt und mit großen Leistungspflichten belastet.

Gutshof

Größeres landwirtschaftliches Anwesen, als herrschaftlicher Besitz auch Gut oder Domäne genannt, oder ein Bauerngut. Der Gutshof enthält die Gutsanlage (Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser) mit Land, Forst und Wasser. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.

Die Güter, welche Ritter für verdienstvolle Tätigkeiten von ihrem König erhielten, wurden auch Rittergüter genannt. In Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut.

Im Rahmen der Grundherrschaft hatte ein Gutshof als Fronhof weitreichende Kompetenzen. Beispielsweise ging vom Gutsherrn die Patrimonialgerichtsbarkeit aus, in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert. Weitere Rechte bezogen sich auf die Jagd und die Fischerei etc.

Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Rittergut oder adliges Gut von den Besitzverhältnissen und war nur noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattetes landwirtschaftliches Unternehmen, das auch Bürgerlichen gehören konnte.

Die Helfer der alten Gutshöfe durften früher in kleinen Siedlungen wohnen, die norddeutsch „Heisch“ genannt wurden.

Im Unterschied zu anderen Gebieten war im Alpenraum von Bayern, Salzburg, Tirol und der Deutschschweiz der Bauer ein freier Mann und sein eigener Herr. Bauerngut bezeichnet also ein lehensfreies Anwesen. Der freie Bauer hatte das alleinige Verfügungsrecht über seinen Besitz und neben zahlreichen anderen Rechten durfte nur er heiraten. Seinem Gesinde, aber auch seinen Geschwistern stand dieses Recht nicht zu. Das Recht des freien Bauerntums war erblich und wurde möglichst übergeben, wenn der Sohn in bestem Alter war. Der Altbauer zog in das Austragshaus. Schon früh etablierte sich aber auch eine Erbfolge in weiblicher Linie, da ein Gut ohne legitimen Erben dem Landesherren zufiel. Diese Tradition hat sich als Erbhof in Altbayern, Österreich und Südtirol bis heute erhalten, wo die ältesten Erbhöfe auf das 14. Jahrhundert zurückgehen. Damit verbunden ist auch der Brauch des Hofnamens, bei dem der Bauer nicht seinen Familiennamen führt, sondern den seines Gutes.

GVO

Siehe gentechnisch veränderte Organismen

Gyttja

Gyttja (auch Grauschlammboden oder Mudde genannt) ist ein subhydrischer Boden (Unterwasserboden) in gut durchlüfteten nährstoffreichen Gewässern. Der Name stammt von der schwedischen Bezeichnung für Schlamm.

Gyttjen sind oft reich an organischer Substanz, die durch weitgehenden Abbau pflanzlicher und tierischer Stoffe entstanden ist. Eisenoxide (Fe II, III) färben den Boden olivgrün, grau oder bräunlich-grau. Die Färbung von Gyttja variiert, vor allem nach dem organischen Gehalt. Böden mit hohem organischen Anteil sind braun (bis olivbraun) gefärbt, solche mit höherem mineralischen Anteil meist grau. Kalkreiche Gyttja, im Übergang zur Seekreide, kann hellgrau bis fast weiß gefärbt sein.

Nach Trockenlegung können Gyttjen aufgrund des reichen Nährstoffangebotes und ihres guten Wasserhaltevermögens landwirtschaftlich genutzt werden, neigen jedoch zum Quellen und Schrumpfen. Kalkreiche Formen dieses Bodentyps weisen ein Fco/ … -Profil auf (c von carbonatisch). Entwässerte Gyttjen sind im Ostseeraum (Schweden, Finnland, Polen) stellenweise für landwirtschaftliche Nutzung von Bedeutung.