Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Wasserhaushaltsgesetz

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), das ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957 stammt, bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). 2002 wurde das WHG umfassend novelliert, um die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union umzusetzen. 2009 schließlich wurde das Wasserrecht des Bundes grundlegend neu gestaltet. Am 31. März 2010 ist das WHG in Kraft getreten und löst das bisherige Rahmenrecht nun durch Vollregelungen des Bundes ab. Das WHG vereinheitlicht das Wasserrecht bundesweit, gestaltet es klarer und übersichtlicher und erleichtert die Anwendung in der Praxis. Es bringt aber auch einige wichtige neue Vorschriften, um das Ziel eines umfassenden Gewässerschutzes noch besser umsetzen zu können.

Die Betroffenheit der Landwirtschaft durch das WHG ergibt sich aus ihrer Rolle als Gebraucher bzw. Verbraucher von Wasser, durch Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung sowie der Beachtung der Gewässer bei Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz. Besondere Bedeutung hat das WHG für Betriebe, die in Wasserschutzgebieten gelegen sind.

(s. a. Umweltwirkungen)

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