Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Kulturgut

Kulturgüter (als materielle Bestandteile des Kulturellen Erbes) sind Zeugnisse menschlichen Handelns ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumausprägung oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen.

Materielle Kulturgüter können Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen, aber auch Bodendenkmäler und Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser, Industriegebäude) sein.

Der Begriff Kulturgut umfasst damit sowohl Einzelobjekte oder Mehrheiten von Objekten, einschließlich ihres notwendigen Umgebungsbezuges, als auch flächenhafte Ausprägungen sowie räumliche Beziehungen bis hin zu kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen und Landschaften. Ebenfalls werden Phänomene, die von volks-, landes- sowie heimatkundlichen Interesse sind und Raumbezug haben, z.B. Pilgerwege, Schlachtfelder, Richtstätten, Tanzplätze etc. berücksichtigt. (UVP-Gesellschaft, mod.)

Nicht zuletzt werden auch alte Pflanzensorten und Zuchtrassen zu den Kulturgütern gezählt, nicht zuletzt auch Ackerwildkräuter – ein jahrtausendealtes Kulturgut des Ackerbaus.

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