Erwerbscharakter
Abgrenzung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe nach sozial-ökonomischen Kriterien. Aufgrund des Verhältnisses von betrieblichem Einkommen und dem Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen beim Jahresnettoeinkommen erfolgt die Zuordnung der jeweiligen Betriebe zur Gruppe der Haupterwerbsbetriebe oder der Nebenerwerbsbetriebe.
Zum außerbetrieblichen Jahresnettoeinkommen von Betriebsinhaber und/oder Ehegatten zählen Einkommen aus
• einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder freiberuflicher Erwerbstätigkeit,
• Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer,
• Quellen der privaten und gesetzlichen sozialen Sicherung (einschl. Kindergeld),
• Verpachtung, Vermietung und Kapitalvermögen,
• sonstigen Quellen (z. B. Gewinne aus anderen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben).
1997 wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium eine neue Abgrenzung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben eingeführt, die sowohl in der allgemeinen Agrarstatistik als auch in der Testbetriebsbuchführung angewendet wird. In der Testbetriebsbuchführung entfällt die zusätzliche Unterscheidung der Haupterwerbsbetriebe nach Voll- und Zuerwerbsbetrieben. Die Neudefinition ist nicht kompatibel mit entsprechenden Definitionen der EU.
- Haupterwerbsbetriebe: Betriebe mit 1,5 und mehr Arbeitskräften je Betrieb oder 0,75 bis unter 1,5 Arbeitskräften je Betrieb und mit einem Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen von mindestens 50 %.
- Nebenerwerbsbetriebe: Alle anderen Betriebe
Nach dieser Definition sind 52 Prozent der Einzelunternehmen im Nebenerwerb und 48 Prozent im Haupterwerb geführt. In Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Sachsen liegt der Anteil der Einzelunternehmen im Nebenerwerb bei rund zwei Drittel. Im Vergleich zu 2010 ist der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe im Jahr 2013 deutlich angestiegen. Diese Entwicklung geht einher mit der relativ stark abnehmenden Zahl Vieh haltender Betriebe.
