Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Deutscher Raiffeisenverband (DRV)

In seiner jetzigen Form 1948 entstandener Dachverband aller Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Der DRV engagiert sich für die Interessen der 2.250 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Agrarhandel sowie Verarbeitung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse, die zusammen im Jahr 2015 einen addierten Umsatz von mehr als 61,7 Mrd. Euro erzielten. Die genossenschaftlichen Unternehmen sind fester Bestandteil der deutschen Agrarwirtschaft: Nahezu jeder Landwirt, Gärtner und Winzer ist Mitglied und damit Eigentümer einer Genossenschaft.

Die Raiffeisen-Genossenschaften sind mit ihren 82.000 Beschäftigten Marktpartner von Landwirtschaft, Ernährungsindustrie und Lebensmittelhandel. Ihre Zahl ist über die Jahre deutlich rückläufig und vor allem dem Fusions- und Kooperationsbestreben der Unternehmen geschuldet.

Umsatzstärkste Sparten waren 2015mit 36,1 Milliarden Euro die Warenwirtschaft, die Milchwirtschaft mit 12,4 Milliarden Euro und die Vieh- und Fleischwirtschaft mit 6,2 Milliarden Euro. Ausgehend von rund 280.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland und rund 513.000 Mitgliedschaften von Landwirten, Winzern und Gärtnern ist statistisch betrachtet jeder Betrieb an nahezu zwei Genossenschaften beteiligt.

Die einzelnen Mitgliedsgenossenschaften des DRV sind wirtschaftlich und rechtlich selbständige Gesellschaften, die dem genossenschaftlichen Förderauftrag ("Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb" §1 GenG) und den drei genossenschaftlichen Grundprinzipien verpflichtet sind:

Aufgaben des DRV sind – zusammen mit den Regionalverbänden und den regionalen Zentralen – Förderung, Betreuung und Vertretung der ländlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Besondere Bedeutung kommt der Interessenvertretung in wirtschafts-, rechts-, steuer- und umweltpolitischen Fragen auf nationaler und internationaler Ebene zu, besonders auf marktpolitischem Gebiet in der Europäischen Union (EU).

Der Deutsche Raiffeisenverband gehört seit 1971 dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ebenso an wie der Deutsche Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) und der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Dem Dachverband obliegt u.a. die Prüfung der ihm angeschlossenen Zentralen und Verbände sowie die Aus- und Fortbildung des genossenschaftlichen Nachwuchses.

Weitere Informationen:

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