Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarpolitik in Deutschland

Historisch läßt sich die deutsche Agrarpolitik seit dem 19. Jahrhundert in folgende Etappen gliedern:

Zeitraum Entwicklungen
bis 1870 Agrarreformen, Übergang von der feudalen zur liberalen Agrarordnung, Bauernbefreiung
1871-1914 Phase der Agrarschutzpolitik wegen zunehmender Agrarimporte aus Rußland und Amerika (gesunkene Transportkosten)
ca. 1919-1933 Einbeziehung der Landarbeiter in die Sozialgesetzgebung der Industriearbeiter, Produktionssteigerung, Bodenreform, die zwischen 1919 und 1932 zu über 60.000 Neusiedlerstellen mit durchschnittlich 11 ha Land führten
1933-1945 Totalitäre Agrarpolitik, Bauernstand innerhalb des Staates mit zentraler Funktion, abgeleitet aus der "Blut-und-Boden-Ideologie"; das Reichserbhofgesetz sollte die Höfe vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang schützen; das Reichsnährstandsgesetz schuf die Voraussetzungen für eine einheitliche und geschlossene Organisation der Landwirtschaft, dabei Führerprinzip, Autarkiepolitik, zusätzlich Landgewinnung an den Küsten, Urbarmachung von Mooren, Umbruch von Weideland in Ackerland u.w.; öffentliche Bewirtschaftung während des 2. WK.
nach WK II Zwei separate Wege der beiden deutschen Staaten bis zur Wiedervereinigung; dennoch systemunabhängige Parallelitäten, z.B. in den Produktionsstrukturen, Produktionsergebnissen, dem Einsatz industrieller Vorleistungen sowie Gemeinsamkeiten bei den agrar- und ernährungspolitischen Zielen. Agrarpolitik der DDR als Bestandteil des ökonomischen und ideologischen Systems des Sozialismus mit seiner Zentralverwaltungswirtschaft. Ziele der Agrarpolitik: Produktionssteigerung, Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung, Sicherstellung der Rohstoffbasis der eigenen Industrie, Angleichung der Lebensbedingungen auf dem Land an jene in der Stadt.

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