Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Naturpark

Bezeichnung für großräumige Gebiete besonderen Charakters in Deutschland. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 27 BNatSchG) ist Naturpark (1) die Bezeichnung für "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."

Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
Die Naturparke dürfen weder mit den Nationalparken noch mit den Naturschutzgebieten verwechselt werden. In Deutschland bestehen 104 Naturparke (2017), die etwa 25 % der Landesflächen einnehmen. Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften und seltenen Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen. Eine komplette Aufstellung der Gebiete mit Kurzbeschreibung befindet sich in der Liste der Naturparks in Deutschland.

Pfeil nach linksnatürliche RessourcenHausIndexNaturschutzPfeil nach rechts