Nationalpark
Ein Nationalpark (NP) ist ein großräumiges Naturschutzgebiet, das meistens nur der natürlichen Entwicklung unterliegt und durch spezielle Maßnahmen vor nicht gewollten menschlichen Eingriffen und vor Umweltbelastungen geschützt wird. In der Regel sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll oder von herausragendem landschaftlichem Reiz sind und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden. Sie werden oft auch als Erholungsgebiete und für den sanften Tourismus genutzt. Die Definition eines Nationalparks ist nicht in allen Staaten gleich. Dennoch gibt es eine gemeinsame Idee: die Erhaltung großer, nicht durch menschliche Eingriffe veränderter Naturgebiete für die Nachwelt und als Symbol des nationalen Stolzes.
In Deutschland ist der Begriff Nationalpark nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 24 BNatSchG) die Bezeichnung für rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
- großräumig und von besonderer Eigenart sind,
- im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen,
- sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflußten Zustand befinden und
- vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen.
Nationalparke sollen im Prinzip wie Naturschutzgebiete geschützt und wenn möglich der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Probleme der 16 (2017) deutschen Nationalparke sind die im internationalen Vergleich relativ kleinen zusammenhängenden Flächen sowie die Freizeit- und Wirtschaftsnutzungen. Die 16 deutschen Nationalparks umfassen – ohne Nord- und Ostseeflächen – rd. 2145 km². Das sind 0,6 % der deutschen Landfläche. Mit den Meeresflächen sind es rd. 10.478 km².
Weitere Informationen:
- Nationalparke (BfN)