Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Ziele der europäischen Agrarpolitik haben sich in den vergangenen 50 Jahren stark gewandelt. Im Nachkriegseuropa galt es, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu sichern. Die klassische Stützung der Agrarpreise hat nahezu ausgedient. Landwirtschaft orientiert sich am Markt.
Heute erhalten die Landwirte Direktzahlungen, die an Auflagen wie etwa bei der Lebensmittelsicherheit, beim Tierschutz und beim Umweltschutz gebunden sind. Zugleich profitieren mehr als 500 Millionen Menschen in 28 Mitgliedstaaten der EU von einem vielfältigen Nahrungsmittelangebot, von einheitlichen Qualitätsstandards, geschützten Herkunftsbezeichnungen sowie von umfassenden Informationspflichten der Hersteller.
Mit der Ende 2013 von Rat und Europäischem Parlament beschlossenen Reform werden der Kurs der Marktorientierung der Landwirtschaft fortgesetzt und die GAP noch stärker als bisher auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Gleichzeitig bietet die GAP den Erzeugern weiterhin ein Sicherheitsnetz im Falle von Marktkrisen. Wesentlich ist auch, dass die Integration von Umweltanforderungen in die GAP vorangetrieben und die Förderung der ländlichen Entwicklung in der EU kontinuierlich verstärkt wurden. Damit reagiert die GAP auf die vielfältigen und sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen und Herausforderungen. Dazu zählen z. B. die wirtschaftlichen Herausforderungen der Globalisierung, der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität sowie die demographischen Umwälzungen, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die GAP unterstützt die Erzeuger und die ländlichen Regionen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und ist deshalb auf folgende Ziele ausgerichtet: rentable Nahrungsmittelerzeugung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz sowie eine ausgewogene räumliche Entwicklung. Dementsprechend enthält die GAP neue Elemente. So hat das so genannte Greening der Direktzahlungen zur Folge, dass Landwirte ihre Direktzahlungen nur dann erhalten, wenn sie konkrete Umweltleistungen erbringen. Diese umfassen den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung so genannter "ökologischer Vorrangflächen" auf fünf Prozent ihres Ackerlandes.
Durch die jüngsten Reformen im Jahr 2013 verlagerte sich der Schwerpunkt auf
- ökologischere Anbaumethoden,
- Forschung und Wissensverbreitung,
- ein gerechteres Fördersystem für Landwirte,
- die Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette.
Die Kernpunkte der Reform betreffen die Direktzahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe:
- Die sogenannte einheitliche Betriebsprämie wird durch eine Kombination von Basisprämie und Prämien mit Förderschwerpunkten weiterentwickelt.
- Ab 2015 werden 30 Prozent der Mittel für Direktzahlungen für die sogenannte „Greening“-Prämie verwendet. Die Landwirte erhalten diese Prämie nur bei Einhaltung bestimmter Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, die über bestehende Umweltschutzvorschriften hinausgehen.
- Die EU-Mitgliedstaaten können einen Teil der Direktzahlungen national ausgestalten. Sie können Umverteilungsprämien, sowie Maßnahmen zur Förderung von Kleinlandwirten und naturbedingt benachteiligter Gebiete beschließen. Auch eine Erhöhung von produktionsgekoppelten Prämien ist möglich.
- Bis 2019 soll eine Angleichung der Direktzahlungen in allen EU-Mitgliedstaaten auf ein Mindestniveau von 196 Euro/ha erfolgen.
Außerdem soll die Agrarpolitik
- die Verbraucher durch EU-Gütesiegel zu fundierten Entscheidungen über die Wahl ihrer Lebensmittel befähigen. Diese Kennzeichen, die Angaben zum geografischen Ursprung sowie zu traditionellen Zutaten oder Verfahren einschließlich biologischer Anbaumethoden enthalten, tragen auch dazu bei, dass sich landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU im weltweiten Wettbewerb durchsetzen können;
- Impulse für die Innovation in der Landwirtschaft und bei der Nahrungsmittelverarbeitung geben. Dies wurde durch EU-Forschungsprojekte möglich, die eine Steigerung der Produktivität und eine Minderung der Umweltfolgen bewirkt haben, beispielsweise durch Verwendung von pflanzlichen Nebenerzeugnissen und Abfallerzeugnissen für die Energiegewinnung;
- faire Handelsbeziehungen zu Entwicklungsländern fördern. Dazu setzte die EU ihre Ausfuhrsubventionen für landwirtschaftliche Produkte aus und erleichterte den Entwicklungsländern die Ausfuhr ihrer Erzeugnisse in die EU.
Künftige Herausforderungen:
Bis 2050 ist angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums und der mit zunehmendem Wohlstand steigenden Nachfrage nach tierischen Erzeugnissen eine Verdoppelung der weltweiten Lebensmittelproduktion notwendig. Gleichzeitig muss aber auch den Auswirkungen des Klimawandels (Verlust an biologischer Vielfalt, Auszehrung der Böden und Verschlechterung der Wasserqualität) entgegengewirkt werden.
Ziel der Agrarpolitik ist es, die Landwirte in Bezug auf Investitionen und Innovation zu beraten, damit sie den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.
(s. a. BMF)
Weitere Informationen:
- FAQ zur Agrarreform und der nationalen Umsetzung (BMEL)
- Die Instrumente der GAP und ihre Reformen (Europäisches Parlament)
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU Amtsblatt)