Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landwirt

Bezeichnung für mit leitenden Aufgaben befasste Personen, die als Bauern, Pächter, Eigentümer usw. praktische Landwirtschaft betreiben.

Die Hauptaufgabe von Landwirten oder Bauern - ein nach wie vor üblicher Begriff - ist die Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln wie Getreide, Milch, Fleisch, Eiern, Gemüse oder Obst zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Zusätzlich stellen sie Rohstoffe für nachgelagerte Branchen bereit. Mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen tragen sie zum Erhalt des ländlichen Raumes bei.

Den "typischen Landwirt" gibt es nicht. Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Betriebsformen, den Betriebsgrößen, den Regionen und auch dem Selbstverständnis der Landwirte (jüngerer, stärker beruflich-administrativer Begriff) bzw. der Bauern (älterer, historisch-sozialer Begriff).

Landwirte in Deutschland

In Deutschland ist der Landwirt Ausbildungsberuf mit in der Regel 3-jähriger Ausbildungsdauer. Eiin landwirtschaftliches Studium schloss vor dem Bologna-Prozess mit dem akademischen Grad Diplom-Landwirt ab, heute üblicherweise mit den Abschlüssen Bachelor und Master.

Landwirte können sowohl hinsichtlich ihres Betriebes als auch hinsichtlich eines mit der Landwirtschaft verbundenen Nebengewerbes durch Eintragung im Handelsregister Kannkaufmann werden. Die Landwirtschaft ist auch dann gewerbesteuerfrei, wenn der Absatz der Erzeugnisse nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgt. Gleiches gilt für Gärtnereien, wenn sie nicht überwiegend fremde Erzeugnisse hinzukaufen. Hingegen sind Landschaftsgärtnereien, die sich mit der Anlegung von Gärten befassen und zu diesem Zweck einen Bestand an Pflanzen halten, gewerbesteuerpflichtig, ebenso wie Gartenarchitekten und Friedhofsgärtner.

Landwirtschaftlicher Unternehmer ist der Inhaber (Eigentümer, Pächter) einer Landwirtschaftsunternehmung, der selbständig wirtschaftet und zumindest die wesentlichen Führungsfunktionen wahrnimmt. I.d.R. führt er auch exekutive Aufgaben selbst aus.

Als landwirtschaftlicher Betriebsleiter wird der Leiter (Eigentümer, Pächter, Verwalter) eines Landwirtschaftsbetriebes bezeichnet. Er kann (Eigentümer, Pächter), braucht aber nicht (Verwalter) gleichzeitig landwirtschaftlicher Unternehmer zu sein.

Der Landwirt im Zentrum des Agrarsystems
Der Landwirt im Zentrum des Agrarsystems

Quelle: BCG

Landwirt im Kontext des Warenterminhandels 

Im Kontext des Warenterminhandels im Agrarbereich bezeichnet der Begriff Landwirt nicht nur den klassischen landwirtschaftlichen Produzenten, sondern auch einen strategisch denkenden Marktteilnehmer, der agrarische Erzeugnisse wie Weizen, Mais, Raps oder Schweinefleisch nicht nur produziert, sondern aktiv mit dem Marktgeschehen interagiert. Der moderne Landwirt nutzt Agrarterminbörsen, um sich gegen Preisrisiken abzusichern, die durch Wetter, globale Nachfrage, geopolitische Ereignisse oder politische Regulierungen entstehen können.

Durch die Nutzung von Futures und Optionen auf Agrarprodukte sichert sich der Landwirt gegen schwankende Erzeugerpreise ab und schafft betriebliche Planungssicherheit. Dies betrifft sowohl den Verkauf eigener Produkte zu festgelegten Preisen als auch den strategischen Einkauf von Betriebsmitteln wie Futtermittel oder Düngemittel. Der Landwirt agiert dabei nicht wie ein Spekulant, sondern als Risikomanager, der den Warenterminhandel als Werkzeug nutzt, um seine Wertschöpfungskette wirtschaftlich abzusichern.

Insbesondere für Landwirte mit hohem Produktionsvolumen oder internationaler Marktanbindung ist der Zugang zu Agrarterminbörsen wie der Euronext oder der CME Group ein wesentlicher Bestandteil ihrer Vermarktungsstrategie. Der Begriff „Landwirt“ umfasst damit zunehmend auch eine kaufmännische Rolle, die fundierte Kenntnisse über Preisabsicherung, Marktanalysen, Basispreisbewertung und hedgingstrategien voraussetzt. (ZMP)

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