Pacht
Der Pachtvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter gegen Zahlung des vereinbarten Pachtzinses verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands (z.B. landwirtschaftlichen Betriebes oder Grundstückes) und den Genuß der bei ordnungsmäßiger Wirtschaft anfallenden Früchte zu gewähren. Auch die Überlassung eines Rechtes (z.B. Jagdrecht) kann Gegenstand eines Pachtvertrages sein. Von der Miete unterscheidet sich die Pacht dadurch, daß sie nicht allein den Gebrauch, sondern auch die Nutzung gewährt (z.B. Ernteertrag eines verpachteten Hofes). Pachtlandanteile sind vor allem in Gebieten mit Realteilung stark vertreten.
Nach der Art des Gegenstandes unterscheidet man z.B. Hofpacht, Parzellenpacht, Viehpacht sowie einzelne Nutzungsrechte (an Obstbäumen, die Schafhut an abgeernteten Feldern, das Jagdrecht) und nach der Art der Gegenleistung z.B. Geldpacht und Naturalpacht. Die Pacht kann vererbt (Erbpacht) werden oder zeitlich begrenzt (Zeitpacht) sein. Neben der direkten Pacht gibt es vor allem im Orient Formen der Unterverpachtung. Durch sie entstehen hohe Belastungen für den Endpächter, da er Abgaben sowohl an den Eigentümer, wie auch an einen oder mehrere Zwischenpächter entrichten muß. Bei der Teilpacht (métayage, mezzadria) ist der Zins nicht fest, sondern er wird als eine vereinbarte Quote vom Rohertrag erhoben. Diese kann zwischen 20 und 80 % variieren, je nachdem, welche Produktionsfaktoren der Verpächter zur Verfügung stellt. Sie ist heute noch in den romanischen Ländern Europas und ihren ehemaligen Kolonialgebieten sowie im Orient verbreitet. Die Arbeitspacht, bei der der Zins durch festgelegte Arbeitsleistungen auf dem Hof des Verpächters abgeleistet wird, ist weltweit verbreitet. In Westfalen und Oldenburg war bis in die jüngste Vergangenheit das Heuerlingswesen anzutreffen.
In den alten Bundesländern gab es 1997 rund 5,573 Mio ha, 1991 rund 4,993 Mio. ha, 1989 rund 4,489 Mio. ha und 1979 rund 3,654 Mio. ha gepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche in den landwirtschaftlichen Betrieben. Das entsprach einem Anteil an der gesamten LF von 48,2 % (1997), 42,5 % (1991), 38,1 % (1989) und 30,4 % (1979). Der größte Teil der Betriebe bewirtschaftete sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen.
Im Jahr 2013 wurde der Boden als Eigentums- oder Pachtfläche im Verhältnis von 38,4 Prozent Eigentums- zu 60,0 Prozent Pachtflächen genutzt. Die übrigen 1,6 Prozent der Fläche haben die Landwirte nach zuletzt verfügbaren Ergebnissen aus der Agrarstrukturerhebung 2013 unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhalten. Aufgrund der agrarstrukturellen Entwicklung gibt es regionale Unterschiede.
Im früheren Bundesgebiet befanden sich 2013 55 Prozent der LF in Pacht und 44 Prozent in Eigentum. In den neuen Bundesländern waren dagegen 71 Prozent in Pacht und 28 Prozent in Eigentum. Die in der Bewirtschaftung befindlichen Eigenflächen sind zwischen 2010 und 2013 in den neuen Bundesländern um 3,0 Prozentpunkte angestiegen. Anders in den alten Bundesländern. Hier ging Eigentumsanteil zugunsten des Pachtanteils um 1,8 Prozentpunkte zurück. Für Deutschland insgesamt ist der Pachtflächenanteil mit 60 Prozent gegenüber 2010 nahezu unverändert geblieben.
Die Pachtpreise sind in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen, allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Die durchschnittlich gezahlten Preise für Neupachten lagen in den neuen Ländern nach zuletzt für 2013 vorliegenden Angaben mit 206 Euro je Hektar bei etwa knapp der Hälfte des Pachtpreisniveaus im Westen Deutschlands von 442 Euro je Hektar.
3 Die folgende Tabelle informiert über die Situation im Jahr 2016.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2019
Etwa 43 % der Agrarflächen in der EU sind gepachtet. Besonders hoch sind die Pachtflächenanteile in der Slowakei und in Frankreich mit nahezu 80 %. Aber auch in Deutschland liegt der Pachtflächenanteil (60 %) deutlich über dem EU-Durchschnitt. In den letzten Jahren ist der Pachtflächenanteil in vielen Ländern weiter angestiegen.