Hof
Die landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsbauten (Bergeraum, Ställe) werden als Hof bezeichnet, soweit sie einen landwirtschaftlichen Betrieb bilden. Dabei ist belanglos, ob sie aus mehreren Gebäuden (Mehr/Vielbauhof, Sammelhof) bestehen oder ob alle Funktionen unter einem Dach (Einheitshof/haus, Einhaus) vereint sind. Gelegentlich wird der Begriff Gehöft synonym verwendet.