nachhaltige Landwirtschaft
Begriff mit einer Vielzahl von Definitionen unterschiedlicher Qualität und Provenienz für Konzepte von zukunftsfähiger Landwirtschaft. Beispielsweise gilt Agrarproduktion dann als nachhaltig, wenn durch sie der Bestand an Ressourcen (Hydrosphäre, Pedosphäre, Atmosphäre, Biosphäre) nach Menge und Qualität nicht verringert wird.
Dem Begriff wird nur dann volle Berechtigung zugeschrieben, wenn alle Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit (ökologische, ökonomische und soziale) berücksichtigt sind.
Danach umfasst nachhaltige Landwirtschaft in ganzheitlichem Sinne folgende Komponenten:
- Ethische Komponente, Zukunftsethik, intergenerationelle Gerechtigkeit
- Schonung der nicht erneuerbaren Ressourcen, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit als Lebens- und Produktionsgrundlage sowie Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltbelastung
- Erhalt der biologischen Vielfalt, möglichst geringe Beeinträchtigung natürlicher Ökosysteme durch die landwirtschaftliche Produktion
- Tier- und Artenschutz
- Sicherstellung der ökonomischen Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft und Erhalt der ländlichen Struktur, Armutsbekämpfung
- Gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Landwirtschaft für die Gewährleistung der Nahrungsversorgung und der Nahrungsqualität (Produktivitätsaspekt)
- Stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen
- Globale Komponente der nachhaltigen Entwicklung.
Die Messung der Nachhaltigkeit als komplexer Größe bereitet noch Probleme. Es gilt aus einer Vielzahl von Parametern diejenigen herauszufinden, die mit vertretbarem finanziellen und organisatorischen Aufwand geeignete Indikatoren zur Beurteilung einer nachhaltigen Landwirtschaft darstellen.
Dazu können gehören:
Maschineneinsatz, Betriebsgröße, Einsatz von Agrarchemikalien, Nutzungsänderungen, Nährstoffbilanzen, Stoffflüsse, Bodenerosion, Wasserbilanzen, Hecken- und Feldrainstrukturen, Lebensqualität der Landbevölkerung u.a.
Ungelöst ist bislang das Problem der Gewichtung der verschiedenen, z.T. miteinander im Konflikt stehenden Ziele.
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes (1998) entspricht der Ökologische Landbau nach den Rahmenrichtlinien der AGÖL am ehesten dem Leitbild einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion.
Den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich der Landwirtschaft dienen (auf noch unvollkommene Weise) eine Reihe von Rechtsvorschriften auf europäischer und deutscher Ebene.
- Europäische Bodencharta des Europarates, 1972
- Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, 1985
- Maßnahmen zum Bodenschutz, Beschluss der Bundesregierung, 1987
- Bundesbodenschutzgesetz, 1998
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, 1999
- Bundesimmissionsschutzgesetz, 1974 m. Änd.
- Düngeverordnung, 1996
- Klärschlammverordnung, 1992
- Wasserhaushaltsgesetz, 1986 m. Änd.
- EG-Nitratrichtlinie, 1991
- Trinkwasserverordnung, 1986
- Bundesnaturschutzgesetz, 1986 m. Änd.
- Pflanzenschutzgesetz, 1986 m. Änd.
- Pflanzenschutzmittelverordnung, 1987
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, 1987
- Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, 1988
- EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie, 1994
- Abfallgesetz, 1986 m. Änd.
- Flurbereinigungsgesetz, 1976 m. Änd.
- Düngemittelgesetz, 1977 m. Änd.
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG), 1992
- EG-Artenschutzverordnung, 1997
- EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007
- Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008
- Öko-Landbaugesetz, 2008
Auf globaler Ebene ist vor allem der Landwirtschaftsteil des UN-Aktionsprogramms für nachhaltige Entwicklung Agenda 21 von 1992 zu erwähnen. Die Agenda 21 besitzt allerdings einen nur schwachen völkerrechtlichen Status. Eine internationale Bodenschutzkonvention ist in Erarbeitung.
Weitere Informationen:
- Nachhaltige Landwirtschaft (Lexikon der Nachhaltigkeit)
- Die Zukunft der deutschen Landwirtschaft nachhaltig sichern (Boston Consulting Group 2019)
- Was ist nachhaltige Landwirtschaft? (giz)
- DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016 (DLG)
- DLG-Nachhaltigkeitsindex 2018 (DLG)
- Sustainable Food and Agriculture (FAO)
- Nachhaltigkeitsbewertung landwirtschaftlicher Systeme – Herausforderungen und Perspektiven (TAB-Arbeitsbericht Nr. 188, 2021)