nachhaltige Landbewirtschaftung
Von der Enquete-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" (1994) des Deutschen Bundestages wird folgende Definition für eine künftige, weltweit nachhaltige und damit auch gleichermaßen klima- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung empfohlen:
"Eine dauerhaft umweltverträgliche Landbewirtschaftung arbeitet weitgehend in Kreisläufen bei Schonung und dauerhaftem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt) und der knappen Ressourcen (fossile Energieträger, mineralische Rohstoffe). Voraussetzung hierfür ist die Wiederherstellung der natürlichen ökosystemaren Regelsysteme und Stoffkreisläufe und die Einbindung und Anpassung der Landbewirtschaftungsmethoden in den Naturhaushalt. Der Energiebedarf in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum ist weitgehend mit Hilfe regenerativer Energiequellen zu decken. Ziele der Landbewirtschaftung sind sowohl eine auf die Region ausgerichtete Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln und Rohstoffen als auch gleichermaßen die Schaffung bzw. Wiederherstellung und der Erhalt einer abwechslungsreichen, vielfältig strukturierten, arten- und biotopreichen Kulturlandschaft und die Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raumes. Im Sinne einer Kreislaufwirtschaft ist außerdem die möglichst vollständige Rückführung unbedenklicher biogener Abfälle und Reststoffe und deren Verwertung innerhalb der Landwirtschaft anzustreben."
Zielvorgaben für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft (nach Linckh 1997)
1. Ökologisch ausgerichtete Zielvorgaben für eine schonende und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen:
- Durchsetzung umweltschonender Bewirtschaftungsweisen in der Landwirtschaft
- Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
- Erzeugung gesunder und hochwertiger Nahrungs- und Futtermittel
- Förderung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft
- Effiziente Nutzung der erneuerbaren Ressourcen (Wasser, Boden, Luft, Biomasse), die deren Regenerationsfähigkeit nicht überschreitet und die Stabilität der Kreisläufe nicht gefährdet
- Beachtung kritischer Belastungsgrenzen (critical loads), besonders bei atmogenen Depositionen (critical loads-Konzept)
- Schonung der nicht erneuerbaren Ressourcen (Gefährdung durch die Zufuhr betriebsfremder Mittel)
- Sicherung der regionalen Wasserversorgung
- Weitgehender Erhalt und Förderung der Biotop- und Artenvielfalt
2. Ökonomische und soziale Zielvorgaben, die für die Erreichung der ökologischen Zielvorgaben dienlich sein können:
- Aufrechterhaltung einer weitgehend flächendeckenden Landbewirtschaftung
- Ausreichendes Einkommen für kosteneffizient und umweltschonend wirtschaftende Betriebe
- Erhalt und Förderung des unternehmerisch geprägten Familienbetriebs
- Schaffung von langfristig stabilen Rahmenbedingungen
- Sicherung der Nahrungsmittelversorgung durch eine umweltschonende Landbewirtschaftung innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums (EU)
- Sicherung der Holzversorgung innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums (EU)
Diese Ziele können einzeln nicht angestrebt werden, ohne andere Ziele zu verletzen. Für Zielkonflikte müssen noch Kompromisse gefunden werden oder auch neue Wege erprobt werden, auf denen durch ökologische, ökonomische und politische Maßnahmen ein Optimum für Land- und Forstwirtschaft, für die Umwelt und für die Gesellschaft als Ganzes erreicht werden kann.
Die zentrale Rolle der Land- und Forstwirtschaft bei allen Überlegungen zur Nachhaltigkeit ist auffallend. Sie erklärt sich zum wenigsten aus deren ökonomischer Rolle als vielmehr aus ihrer Bedeutung für die natürlichen Ressourcen, insbesondere für Wasser und Boden.