Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz – GrdstVG) vom 28.07.1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert 2008, regelt das Genehmigungsverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und das gerichtliche Zuweisungsverfahren gemäß §§ 13 bis 17 GrdstVGt. Neben der Sicherung der Volksernährung (makroökonomische Aspekt) war und ist die Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“ erklärtes Ziel des Gesetzes, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird (mikroökonomischer Aspekt). Besondere Betonung erfährt der Schutz von Natur und Umwelt durch die Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur.
Hierzu hat der Gesetzgeber vor allem folgende Regelungen getroffen:
- Die rechtsgeschäftlicheVeräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bedarf der behördlichen Genehmigung in einem besonderen Genehmigungsverfahren (§§ 2 ff. GrdStVG).
- Ein Hof, der im Wege der gesetzlichen Erbfolge an eine Erbengemeinschaft fällt, kann in einem gerichtlichen Zuweisungsverfahren einem der Miterben zugewiesen werden (§§ 13 ff. GrdStVG).
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