Betriebsform
1. Die Gesamterscheinung eines Betriebes, die sich aus der Kombination folgender Merkmale ergibt:
- Naturgrundlagen
- Produktionsziel
- Produktivität
- Kommerzialisierung
- Verkehrs- und Marktlage
- Betriebsgröße
- Betriebsorganisation
- Besitzform
- Arbeitsverfassung
- Methoden und Intensität der Bodennutzung
- Ausstattung mit totem und lebendem Inventar
Aus den unterschiedlichen Merkmalskombinationen ergeben sich beispielsweise folgende Betriebsformen: bäuerliche Familienbetriebe, Farmen, Güter, Plantagen, Produktionsgenossenschaften, Staatsgüter wie Domänen, Gestüte oder Sowchosen.
2. Nach Andreae (1983) die auf bestimmte Produktionsbedingungen und Wirtschaftsziele ausgerichtete Ausprägung der einzelbetrieblichen Organisationsform in der Landwirtschaft.
3. Die offizielle Agrarstatistik Deutschlands teilt die landwirtschaftlichen Betriebe produktionsorientiert nach dem Anteil der Standarddeckungsbeiträge für die Betriebszweige in fünf verschiedene Betriebsformen ein. Bei allen Betrieben der Landwirtschaft müssen mehr als 75 % des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes aus der Landwirtschaft stammen. In den
- Marktfruchtbetrieben müssen zudem mindestens 50 % aus Marktfrüchten (z.B. Getreide, Zuckerrüben, auf leistungsfähigen Böden), in den
- Futterbaubetrieben mindestens 50 % aus dem Futterbau (z.B. Milchviehhaltung, Rindermast, Pferde, überwiegend auf der Basis hoher Grünlandanteile), in den
- Veredelungsbetrieben mindestens 50 % aus der Veredelung (z.B. Schweinemast und -zucht, Geflügelhaltung, zunehmend ohne betriebseigene Flächen; Futterbasis: Erträge aus den Marktfruchtbetrieben bzw. Importfutter), in den
- Dauerkulturbetrieben mindestens 50 % aus Dauerkulturen (z.B. Obst, Wein, Hopfen) entstammen. In den
- landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben dürfen weder die Marktfrüchte, noch der Futterbau, noch die Veredelung, noch die Dauerkulturen mehr als 50 % des Standarddeckungsbeitrages erbringen.
Neben diesen Typen des Betriebsbereichs "Landwirtschaft" stehen die "Übrigen Betriebsbereiche" Gartenbau, Forstwirtschaft und die Kombinationsbetriebe. Der Betriebsbereich "Gartenbau" ist seinerseits untergliedert in die Bereiche "Gemüse", "Zierpflanzen", "Baumschulen" und "Gartenbauliche Gemischtbetriebe".
4. Gewöhnlich wird der Begriff gleichbedeutend mit Betriebstyp und häufig auch mit Betriebssystem verwendet; verschiedentlich bezeichnet "Betriebsform" als Unterscheidung zum Begriff "Betriebstyp" alleine die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln.