Neueinrichter
Landwirt der nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern einen landwirtschaftlichen Betrieb aufgebaut hat, ohne daß er dort vorher Landflächen oder Wirtschaftsgebäude besaß. Neueinrichter nutzten dabei einen freien Flächenmarkt, der in gewissem Umfang in Ostdeutschland unmittelbar nach den Wendeereignissen bestand, dazu auch Kaufmöglichkeiten bei staatlichen (VEG) kommunalen oder kirchlichen Ländereien. Neueinrichter kamen überwiegend aus den alten Bundesländern, aber auch aus den Niederlanden, den USA, Dänemark und anderen Staaten. In der Regel bauten sie in kurzer Zeit und mit erheblichem Kapitaleinsatz moderne Agrarbetriebe auf (Kapital- und know how-Transfer), teils auch in Kooperation mit ostdeutschen Pächtern, Filialleitern usw.
In der ersten Phase prägte die einheimische Bevölkerung für viele von ihnen den abwertend gemeinten Begriff des "Autobahnbauern" oder des "Tiefladerbauern", weil sie als "reisende Manager" bzw. "fernsteuernde Bewirtschafter" zunächst wenig Ortsbindung in Ostdeutschland erkennen ließen. Die Einpassung in die regionale Wirtschaftsstruktur erfolgt noch immer langsam. Manche Betriebe realisieren fast ihren gesamten Bezugs- und Absatzbedarf gewohnheitsmäßig in den alten Bundesländern und operieren z.T. auch mit mitgebrachten Arbeitskräften