Alm
Auch Alp; sommerliches Weideareal eines Talgutes in der Mattenzone der Hoch- oder Mittelgebirge oberhalb der jeweiligen Dauersiedlungsgrenze mit vom Heimgut getrennter Bewirtschaftung. Zur Alm gehören auch Gebäude und Infrastruktur (Energieversorgung, Wege, Zäune, Wasserversorgung, Gülleanlagen).
Almen sind durch die Rodung von Zwergsträuchern und subalpinem Wald talwärts stark ausgedehnt. Selbst inselförmige Weideflächen im Wald werden als Alm bezeichnet, sofern sie almwirtschaftlich genutzt sind.
Alm ist der bayerische und ostalpine, Alp(e) der alemannische Begriff. Zur Alm gehören auch periodische Alm-Siedlungen, bedingt durch die große Entfernung vom Heimgut. Es dominiert die Einzelsiedlung. Bei einer größeren gemeinschaftlichen Nutzung können auch kleinere Alm-Dörfer entstehen.
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse lassen sich vier Gruppen von Almen unterscheiden:
- Gemeinschaftsalmen: Alm als Allmende im gemeinschaftlichen Eigentum aller Bauern eines Ortes oder einer Gemeinde, einer Gruppe von Gemeinden oder von einzelnen Orten oder von Gemeindeteilen (sehr häufig im Altsiedelraum)
- Genossenschaftsalmen: Zusammenschluss von Almberechtigten eines Tales oder einer Region zu einer privatrechtlichen Genossenschaft oder Alpkorporation (häufig in der Schweiz und im Altsiedelraum)
- Privatalmen: Almen im Privatbesitz von einzelnen Bauernfamilien (häufig im Jungsiedelraum)
- Berechtigungsalmen: Almen im Besitz ehemaliger Herrschaften (Klöster, Grundherren, Stiftungen), die im 19./20.Jh. an den Staat als Rechtsnachfolger fallen, die aber mit dem Servitut des Weide-, Schwand- und Holzrechtes durch die ehemaligen Untertanen belastet sind (häufig in den bayerischen und österreichischen Alpen)
Die Nutzungsstrukturen sind mit den Eigentumsverhältnissen nur zum kleinen Teil identisch und lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:
- Einzelalpung auf Gemeinschafts- oder Genossenschaftsalmen: Jede Bauernfamilie sömmert ihr eigenes Vieh für sich (typisch im Altsiedelraum mit Bestand bis weit ins 20. Jh.)
- Genossenschaftsalpung: Von den Almberechtigten angestelltes Personal betreut die Tiere und übernimmt die Käseherstellung
- Einzelalpung auf Privatalmen: Zusammenfallen von Eigentums- und Nutzungsstruktur
Abhängig von der geographischen Lage des betreffenden Alpgebietes gibt es für die Alpen in verschiedenen Höhenlagen unterschiedliche Begriffe.
Für das Allgäu wird unterschieden:
Bezeichnung | Höhenlage der alpmäßigen Bewirtschaftung |
---|---|
Landalpen | → 1100 m ü. NN |
Mittelalpen | 1100 - 1400 m ü. NN |
Hochalpen | > 1400 m ü. NN |
Die verschiedenen Höhenstufen werden als Staffeln (Stafel) oder Läger (Leger) bezeichnet. Es bestehen die Begriffe Niederleger, Mittelleger, Hochleger. Zwischen Heimgut und Alpe sind häufig noch Vor- und Nachweiden (Maiensässen oder Asten) vorhanden, auf die das Vieh vor und nach der Älpung getrieben wird. Die Anzahl der Staffeln beträgt meist drei, im Extrem bis zu 32 (Wallis) Staffeln. Die sehr ausgeklügelten traditionellen Staffelsysteme sind durch Rationalisierung in der Almwirtschaft meist verschwunden oder stark vereinfacht worden.
Außer nach den Eigentumsverhältnissen und den Höhenstufen werden die Almen nach der Art der Nutzung eingeteilt. Nach der aufgetriebenen Viehgattung lassen sich Kuhalmen (Melkalme, Sennalmen), Stieralmen, Jungviehalmen, Ochsenalmen, Galtalmen mit Ochsen und Jungtieren, die noch keine Milch geben (mittelhochdeutsch "galt" = trocken), gemischte Almen (Kühe und Jungvieh, Rossalmen, Schaf- und Ziegenalmen unterscheiden. Heute steht im deutschsprachigen Alpenraum die Älpung von Jungvieh weit im Vordergrund.
Nach der aufgetriebenen Tiergattung unterscheidet man:
- Kuhalm, Melkalm, Sennalm
- Stieralm
- Jungviehalm, Kalbinnenalm, Rinderalpe
- Galtalm, Galtviehalm
- Pferdealm, Rossalm
- Schafalm, Ziegenalm