Weidegerechtsame
Auch Weidegerechtigkeit, Weideservitut, Weidedienstbarkeit, Hutungsrecht, Weiderecht; das Recht, Vieh auf staatlichem, gemeindeeigenem oder privatem Land weiden zu lassen. Es wurde früher von den Dorfbewohnern als Weidegemeinschaft der Markgenossen auf den Allmenden wahrgenommen. Häufig besaß auch die Gutsherrschaft früher dieses Recht. Normalerweise war der Eigentümer des Grundstückes zur Mithut berechtigt. Das Weiden verschiedener Eigentümer oder Mitglieder z. B. einer Dorfgemeinschaft war die Koppelhut. Unter Umständen wurde vom Grundstückseigentümer das Privileg der Vorhut in Anspruch genommen.
Heute spielt das Weiderecht noch in der Almwirtschaft Tirols und der Schweiz eine Rolle.