Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gasölverbilligung

Erstattung eines Teils der für Dieselkraftstoff entrichteten Mineralölsteuer an die Landwirte. Zielsetzung dieser Subvention war bei ihrer Einführung die Förderung der Motorisierung und der Rationalisierung in der Landwirtschaft. Zur Rechtfertigung ihres Fortbestehens wird genannt, dass die in Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge nur zu einem geringen Teil (ca. 10 %) auf öffentlichen Wegen verkehren und die Mineralölsteuer eine zu deren Bau und Erhalt überwiegend zweckgebundene Steuer sei. Zudem werden Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Landwirten angeführt.

Denn die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung für den in der Landwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff ("Agrardiesel") wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich geregelt.

Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

Als Kritik an der Gasölverbilligung angeführt, dass durch die Verbilligung des Energieeinsatzes in der Landwirtschaft nicht nur die Luftbelastung, sondern auch die stoffliche Belastung von Böden und Gewässern und die mechanische Belastung des Bodens mit der Folge zunehmender Bodenverdichtung, Gefügezerstörung und Störung des Wasserhaushalts erhöht wird. Gleichzeitig werden fortschrittliche Entwicklungen zur Kraftstoffeinsparung und von emissionsärmeren Antriebsarten behindert.

Mögliche Folge des Wegfalls der Gasölbeihilfe könnte die Stillegung ökologisch wertvoller Grenzertragsstandorte sein. Ebenso wird bei einer Reduktion der Überfahrten ein gewisser Anreiz zu verstärktem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anstelle von mechanischer Unkrautbekämpfung gegeben.

U.a. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen tritt für eine Streichung der Gasölverbilligung ein und gleichzeitig für eine Kompensation ohne negative ökologische Nebenwirkungen.

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