Cross-Compliance
Bezeichnung für die Verknüpfung der Einkommensstützung mit der Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union.
Das bisherige Verfahren aus Cross Compliance und Greening ist abgelöst worden von der neuen Konditionalität mit höheren Auflagen beispielsweise bei den Themen Brachflächen, Fruchtwechsel, Winterbegrünung oder Grünlanderhalt.
Funktionsweise der Cross-Complicance
Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um eine Einkommensstützung von der EU zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit der den Landwirten gewährten Unterstützung wird als Cross-Compliance bezeichnet.
Zu den Vorschriften, die Landwirte einhalten müssen, zählen
- Grundanforderungen an die Betriebsführung aller Landwirte, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Unterstützung erhalten und
- Anforderungen in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die nur an Landwirte gestellt werden, die Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.
Landwirte, die gegen EU-Recht in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Tierschutz oder Bodenbewirtschaftung verstoßen, erhalten weniger EU-Fördermittel und können mit weiteren Sanktionen belegt werden.
Grundanforderungen an die Betriebsführung
Alle Landwirte müssen, unabhängig davon, ob ihnen Beihilfen im Rahmen der GAP gewährt werden, die Grundanforderungen an die Betriebsführung einhalten.
Zu diesen Grundanforderungen zählen die EU-Vorschriften über die öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, der Tierschutz sowie der Umweltschutz.
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand
Zusätzlich zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung müssen Landwirte, denen Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gewährt werden, die EU-Standards in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einhalten.
Diese Standards sind dafür konzipiert,
- die Bodenerosion durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung und Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zu verhindern,
- die organische Substanz im Boden und der Bodenstruktur zu erhalten,
- Dauergrünland zu erhalten,
- die biologische Vielfalt zu schützen und Landschaftselemente zu erhalten, z. B. durch ein Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln,
- Wasser zu schützen und zu bewirtschaften durch die Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, die Genehmigungspflicht für die Entnahme von Wasser zur Bewässerung und den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung.
Sanktionen bei Verstößen
Im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung können Landwirten, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, die folgenden Fördermittel gekürzt werden:
- Direktzahlungen (entkoppelt oder gekoppelt),
- die meisten Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums: flächenbezogene Zahlungen einschließlich Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen, Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen‚ Natura-Maßnahmen, Aufforstungsmaßnahmen, Waldumweltmaßnahmen, Agroforstwirtschaft und ökologische/biologische Landwirtschaft,
- Zahlungen im Bereich Weinbau: für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sowie die Ernte vor der Reifung.
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