Bundesbodenschutzgesetz
Abk. BBodSchG; Gesetz vom 17.3.1998, zuletzt geändert 2015. Es ist eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage zur Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, entsprechend der Gesetze für die anderen Umweltmedien Luft und Wasser.
Das BBodSchG besteht aus fünf Teilen:
- Teil 1 regelt Zweck und Grundsätze des Gesetzes sowie Begriffsbestimmungen und den Anwendungsbereich.
- Teil 2 bestimmt die zur Boden- und Altlastensanierung sowie zur Vorsorge (§ 7 Vorsorgepflicht) vor weiteren Beeinträchtigungen zu erfüllenden Anforderungen. Darüber hinaus regelt er die Ermittlung und Bewertung von Gefahren. Die wesentlichen Pflichten und ihre Durchsetzung werden hier näher konkretisiert.
- Teil 3 enthält die im wesentlichen verfahrensbezogenen Vorschriften zum Altlastenmanagement.
- Teil 4 definiert erstmals in einem Bundesgesetz die bei der Landwirtschaft zur Vorsorge vor schädlichen Bodenveränderungen zu beachtende gute fachliche Praxis (§ 17) der Bodenbearbeitung, mit deren Beachtung der in § 7 formulierten Vorsorgepflicht genüge getan sei.. Hierbei setzt das Gesetz wegen des ansonsten zu hohen personellen und finanziellen Aufwands auf Kooperation statt auf behördliche Überwachung.
- Teil 5 enthält Schlussvorschriften, u.a. Vorschriften zu Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zur Datenermittlung der Länder an den Bund (Aufbau eines länderübergreifenden Bodeninformationssystems), zu landesrechtlichen Regelungen sowie zu Kosten und Bußgeldern.
Die Pflichten des BBodSchG bedürfen noch der Präzisierung durch ein untergesetzliches Regelwerk.
Als wichtigste Kritik wird gegenüber dem Gesetz vorgebracht, daß das Vorsorge-Prinzip ungenügend verankert sei, sowie daß hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung die Beachtung der in § 17 verfügten Regelungen in das Belieben der Landwirte gestellt ist. Ferner wird eine Regelung über die Benutzung von Düngemitteln und von Pflanzenschutzmitteln und die verbindliche Anwendung der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft vermisst.
Weitere Informationen:
- Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG (BMJV)
- Bodenschutzrecht (UBA)