Bodenbewertung
In Deutschland wurde 1934 ein "Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens" verabschiedet und 1965 in den alten Bundesländern durch das "Bewertungsänderungsgesetz" ergänzt. Es ist Grundlage für eine gerechtere Besteuerung der Landwirtschaft, sinnvolle Bodennutzungsplanung, für eine gerechte Bewertung im Rahmen von Beleihungen, Grundstückskäufen, Enteignungen, Entschädigungen bei Nutzungsausfällen von naturschutzwürdigen und daher extensiv zu bewirtschaftenden Flächen u.ä.
Die Bodenschätzung erfolgte im gesamten Reichsgebiet bei Geländebegehungen mit 1 m-Bohrungen im 50 m-Abstand und Aufgrabungen im Beisein ortskundiger Landwirte durch amtlich bestellte Bodenschätzer nach einem relativ einfachen Bewertungsschlüssel.
Während die Bodenschätzung in den alten Bundesländern durch vom Finanzamt bestellte Bodenschätzer bis heute fortgeführt wurde, liegt sie in den neuen Bundesländern teilweise mehr als 50 Jahre zurück.
Nach heutigem Verfahren werden die Bodeneigenschaften eines Ackerstandortes durch die Bodenzahl bewertet, eine zusätzliche Berücksichtigung von Klima und Relief ergibt die Ackerzahl.
Zur Bestimmung der Bodenzahl werden folgende Faktoren herangezogen:
- Bodenart (8 mineralische Bodenarten und eine Moorgruppe); von ihr hängen vor allem das Bindungsvermögen für verfügbares Wasser und Nährstoffe ab.
- Entstehung bzw. die geologische Herkunft des Bodens; Einteilung in vier Gruppen: Diluviale bzw. pleistozäne und ältere Lockersedimente (D), Alluvial- oder Schwemmlandböden (Al), Lößlehm, Verwitterungsböden (Lö), Verwitterungsböden mit höherem Gehalt an Gesteinstrümmern (V).
- Zustandsstufe des Bodens; Erfassung von Krumentiefe und anderer, mit Bodenart und Entstehung nicht erfaßter Eigenschaften, die vor allem für Durchwurzelbarkeit, Wasser- und Lufthaushalt von Bedeutung sind. Ackerböden werden 7 Zustandsstufen zugeordnet, wobei die Zustandsstufe 1 einen reichen, humosen, tiefgründigen, nicht entkalkten Boden mit Krümelgefüge und damit den günstigsten Zustand kennzeichnet. Zustandsstufe 7 steht für einen sehr schwach entwickelten flachgründigen Rohboden bzw. für einen stark verarmten und versauerten Boden und damit für den schlechtesten Zustand.
Je nach diesen drei Faktoren haben die Böden im Ackerschätzungsrahmen bestimmte Wertzahlen - eben die Bodenzahlen - mit mehr oder weniger großen Spannen erhalten. Die Bodenzahlen sind Verhältniszahlen, sie reichen von 7 - 100 (das Optimum liegt bei einigen Schwarzerden der Magdeburger Börde). Das heißt, die jedem Grundstück zugewiesenen Bodenzahlen geben an, in welchem Verhältnis der Reinertrag des geschätzten Grundstückes zum Reinertrag des Bodens mit der Wertzahl 100 liegt. Als Bezugsgrößen wurden die folgenden Klima- und Geländeverhältnisse sowie betriebswirtschaftlichen Bedingungen festgelegt: 8 °C mittlere Jahrestemperatur, 600 mm Niederschlag, ebene bis schwach geneigte Lage, annähernd optimaler Grundwasserstand, weiterhin die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse mittelbäuerlicher Betriebe Mitteldeutschlands.
Weichen die Klima- und Geländeverhältnisse von den angeführten Bezugsgrößen ab, so werden an den Bodenzahlen Zu- oder Abschläge vorgenommen. Auf diese Weise erhält man die Ackerzahl als Maßstab für die durch Ertragsfähigkeit und natürliche Ertragsfaktoren bedingte Ertragsleistung.
L4Al65/70 = Lehmboden, Zustandsstufe 4, Alluvium, Bodenzahl 65, Ackerzahl 70 |
Bei der Bewertung des Grünlandes wird die Beurteilung nach Bodenart und Zustandsstufe beibehalten, jedoch weniger differenziert, das Ergebnis ist die Grünlandzahl.
Aus dem Verhältnis der Anteile des landwirtschaftlichen Betriebes an verschieden wertigem Acker- und Grünland ergibt sich die Ertragsmeßzahl (EMZ) des Betriebes. Dabei werden die einzelnen bewerteten Parzellen für den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb in Ar (a) mit der Acker- bzw. Grünlandzahl multipliziert.
Die Ergebnisse der Bodenschätzung liegen für das gesamte Bundesgebiet in Schätzungsbüchern und Schätzungskarten unterschiedlicher Maßstäbe bei den zuständigen Finanzämtern vor.
Die ermittelte Bodenbewertung muß nicht notwendigerweise mit den erwirtschafteten Erträgen korrelieren. So kann auf einem sandigen, also "schlechten" Boden beim Anbau von Spargel ein hoher Erlös erzielt werden. Auch muß für eine optimale Nutzungsplanung zum Schätzungsergebnis noch die Profilbeschreibung sowie eine Analyse der weiteren Standortfaktoren (Durchwurzelbarkeit, Wasser-, Luft-, Wärme- und Nährstoffverhältnisse) kommen.
Für Obststandorte besteht ein Bewertungsschema, das auf Bodenansprachen (Gründigkeit, Bodenart, Kalkgehalt) und Aufnahme der Wildflora fußt und außerdem Exposition und Inklination sowie Wärme und Spätfrostgefährdung berücksichtigt. Zur Beurteilung von Rebstandorten dienen 8 Standortstufen mit den Kriterien Ausgangsgestein, Bodenart, Stein- und Kalkgehalt, nutzbare Feldkapazität, (auch Klima- und Reliefparameter berücksichtigender) ökologisch wirksamer Feuchtegrad und Wärmeverhältnisse.