Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Baumschulen

Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind. Hierzu gehören Flächen mit Rebschulen und Rebschnittgärten für Unterlagen, Obstgehölze, Ziergehölze, Forstpflanzen (ohne forstliche Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des Betriebes) sowie Flächen mit Bäumen und Sträuchern für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßen und Böschungen, z.B. Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher, Zierkoniferen, jeweils einschließlich Unterlagen und Jungpflanzen.

Zusätzlich wird unterschieden nach Freiland- und Containerflächen. Die Flächen für Rebschulen und Rebschnittgärten werden jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst.

Die Baumschule ist eine Untergruppierung des Gartenbaus und gehört nicht zur klassischen Feldwirtschaft oder der Forstwirtschaft.

Als Baumschulen bezeichnet man auch landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechender Ausrichtung.

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