Arrondierung
Zusammenlegung von Grundbesitz. Arrondierung kann auf privater Basis oder im Rahmen eines amtlich durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens erfolgen. Eine Total-Arrondierung bedeutet, daß alle früher verstreut gelegenen Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Einheit zusammengefaßt werden. Eine Aussiedlung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
(s. a. Flurbereinigung)