Agrarumweltpolitik
Alle politischen Maßnahmen (einschließlich der Agrarmarkt- und Agrarstrukturpolitik), die über eine Beeinflussung der landwirtschaftlichen Produktion auf eine Veränderung der Quantität und/oder Qualität von Umweltgütern abzielen und letztlich das Konzept einer nachhaltigen Landwirtschaft verfolgen. Zu den Umweltgütern zählen nicht nur die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft, sondern auch die Landschaften (Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen) und Biotope, sowie die Artenvielfalt, die durch die Landwirtschaft beeinflusst wird. Prinzipiell gelten für die Agrarumweltpolitik die üblichen umweltpolitischen Prinzipien. Es werden unterschieden:
- Das Verursacherprinzip - danach sollen die Kosten der Vermeidung, Beseitigung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen dem Verursacher zugerechnet werden. Es entspricht einer Aufforderung zur Internalisierung negativer externer Effekte. Damit soll das Interesse an einer Umweltschonung bei jeglichen wirtschaftlichen Aktivitäten zum Eigeninteresse werden. Umgekehrt wird bei positiven externen Effekten eine Honorierung der Umweltverbesserung verlangt. Das Verursacherprinzip gilt insofern als marktwirtschaftliches Prinzip.
Eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips im Agrarbereich ist problematisch, da die durch den Umweltschutz erhöhten Kosten z.Z. nicht an die Verbraucher im Produktpreis übergewälzt werden können. - Das Vorsorgeprinzip - danach sollen umweltrelevante Maßnahmen so getroffen werden, daß von vorneherein möglichst sämtliche Umweltgefahren und Risiken, auch für die ungewisse Zukunft, vermieden und damit die Naturgrundlagen geschützt und schonend in Anspruch genommen werden. Das Vorsorgeprinzip dient stark der intergenerationellen Gerechtigkeit.
- Das Gemeinlastprinzip - das "herkömmliche" Gemeinlastprinzip als Variante I besagt, daß die öffentliche Hand anstelle der Verursacher tätig wird, um die Umweltbeeinträchtigungen mit öffentlichen Mitteln direkt oder indirekt zu vermindern (Ausgleichszahlungen für Umweltentlastungen). Folglich haben diese Maßnahmen keine Bindung an den Markt. Als ergänzende Strategie besitzt das Gemeinlastprinzip dennoch eine Berechtigung, beispielsweise um politische Widerstände der Landwirtschaft gegen Umweltschutzmaßnahmen zu überwinden und somit die Konsensfindungskosten für langwierige parlamentarische Entscheidungen oder Rechtsstreitigkeiten zu senken oder um hochgradig gefährdete Biotope noch rechtzeitig zu retten.
Das "Nutznießerprinzip" als Variante II besagt, daß der durch die Umweltbelastung Beeinträchtigte oder Geschädigte für die Reduzierung dieser Belastungen durch Zahlungen sorgen soll. Entsprechend zahlen die Nutznießer einer umweltpolitischen Maßnahme einen Betrag an diejenigen, die durch ihre umweltkonforme Tätigkeit Einkommenseinbußen erleiden. - Das Kooperationsprinzip - es beinhaltet die Mitverantwortlichkeit und Mitwirkung der Betroffenen von umweltbeeinträchtigenden wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten und die Beteiligung bei geplanten oder durchzuführenden umweltschützenden Maßnahmen.
Agrarumweltpolitische Werthaltungen und Ziele, wie sie beispielsweise im Leitbild einer nachhaltigen Landwirtschaft zum Ausdruck kommen, können mit Hilfe eines Bündels von Instrumenten verwirklicht werden.
Instrumente der Umweltpolitik Nicht-fiskalische Instrumente
| Instrumente der Agrarpolitik Preispolitik
|
Instrumente mit öffentlichen Ausgaben
| Strukturpolitik
|
Instrumente mit öffentlichen Einnahmen
| Marktpolitik
|
Sozialpolitik
|
(s. a. nachhaltige Entwicklung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft)
Weitere Informationen:
- Zur effektiven Gestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (BueL, Sonderheft 227, 2019)
- Agrarpolitik (ARL 2018)