Ackerterrasse
Künstliche Hangverflachung aus Gründen der leichteren Bearbeitbarkeit, des Erosionsschutzes und der besseren Wasserversorgung. Die treppen- oder sprungschanzenartigen Ackerterrassen bestehen aus den Terrassenflächen oder -äckern und den Terrassenhängen oder -rainen.
Vor allem in Mitteleuropa sind es oft Relikte historischer Flurgliederung und ackerbaulicher Bewirtschaftungsweisen an Hanglagen. Sie entstanden durch das Zusammenwirken von hangparallelem Pflügen und talseitiger Bodenerosion. Alternativ wurden sie durch Bodenumschichtungen örtlich auch gezielt angelegt, um Bodenerosion zu verhindern. Zum Teil wurden sie mit Lesesteinwällen, Trockenmauern oder Wallhecken befestigt und begrenzt.
Man unterscheidet:
- Erdterrassen:
In Gebieten des Regenfeldbaus werden sie konventionell durch hangparallel gerichtetes Pflügen (z.B. in Europa) oder in den Feuchttropen mit der Hacke angelegt, bzw. mit modernen Großräumgeräten geschaffen.
Im Trockenfeldbau dient die Anlage von Erdterrassen der Anreicherung des Bodens mit Wasser durch die Verminderung des oberflächlichen Abflusses.
In Trockengebieten ist auf der talwärtigen Terrassenflächenkante von Bewässerungsterrassen ein niedriger Damm aufgeworfen, der das Wasser zurückhält.
Ähnliche Konstruktionsmerkmale besitzen auch die Reisbauterrassen im asiatischen Monsungebiet. Teils werden sie künstlich bewässert, teils erhalten sie die nötige Feuchtigkeit durch die Monsunniederschläge. - Steinterrassen:
Diese beschränken sich auf Sonderkulturen wie Weinbau, Obstbau, aber auch Grabstock- bzw. Hackbauwirtschaft, beispielsweise der Indianerkulturen Altamerikas.
An steinigen Hängen werden sie angelegt wegen der Verbesserung des Bodenwasserhaushalts, der Verminderung der Bodenerosion und der geländestrukturierenden Wirkung.